Anleitung Angabe Inkl. MwSt bei Kleinunternehmerregelung

Thema wurde von barbara, 30. September 2013 erstellt.

  1. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt verkauft inkl. MwSt und das muss laut dem Händlerbund auch so am Artikel stehen.
    Wenn man aber die Kleinunternehmerregelung im Admin aktiviert, steht da erstmal das §19 Gedöns.
    Damit am Artikel "inkl.MwSt" und im Checkout "Summe inkl. MwSt" steht, muss man diese Einstellungen vornehmen:

    unter Module -> Zusammenfassung müssen diese Punkte aktiviert werden:
    Kleinunternehmerregelung (Sortierreihenfolge 50)
    Versandkosten (Sortierreihenfolge 30)
    Zwischensumme (ot_subtotal) (Sortierreihenfolge 10)
    Summe (ot_total) (Sortierreihenfolge 99)

    Unter Konfiguration -> Allgemeines
    Haken bei Kleinunternehmerregelung setzen

    Unter Toolbox -> Texte Anpassen
    suchen nach: "§19"
    GM_TAX_FREE => den Text Ändern in "inkl. MwSt"
    Suchen nach "Summe"
    MODULE_ORDER_TOTAL_TOTAL_TITEL => <b>Summe<b> ändern in <b>Summe inkl MwSt<b>

    Cache leeren nicht vergessen.

    Jetzt sollte sowohl der §19 Hinweis im Checkout und auf der Rechnung erscheinen, als auch der Hinweis auf die enthaltene Steuer.
     
  2. Wollpalast

    Wollpalast Erfahrener Benutzer

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    Laut Kleinunternehmerregelung darfst du keine Angaben zur MwSt machen. Lediglich die Preisangabeverordnung verpflichtet dich zu der Angabe. Ein Widerspruch an sich. Es gibt verschiedene Vorschläge für eine Preisangabe. So z.B. das es sich um "Endpreise" handelt die laut Kleinunternehmerregelung..... usw. Kann man hier nachlesen

    http://www.rhein-neckar.ihk24.de/re...3806/RichtigePreisangabeKleinunternehmer.html
    oder
    http://www.shopanbieter.de/news/archives/2050-preisauszeichnung-fuer-kleinunternehmer.html

    Da dein Beitrag schon etwas älter ist, bin ich mir nicht so sicher ob das denn noch so gemacht werden sollte. Ich denke das ist inzwischen nicht mehr aktuell. Vielleicht solltest du es bei dir, sofern du die Kleinunternehmerregelung anwendest, auch wieder abändern um keine Abmahnung zu erhalten.
     
  3. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Hallo Thomas,

    als ich das geschrieben habe, war ich beim Händlerbund und die wollten das nach einer Shopprüfung genau so haben.
    Allerdings ist der HB auch der Einzige, der das so sieht.
     
  4. marit

    marit Erfahrener Benutzer

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    Thomas, du brauchst nicht nur zu glauben. Du hast total Recht. "inkl. MWSt" darf nicht geschrieben werden, das hat mir mein Steuerberater schon vor 14 Jahren verklickert. Also der HB lag auch 2013 schon total schief mit so einem Anspruch. Man würde nämlich den vorsteuerabzugsberechtigten Kunden damit irreführen, weil er von einem niedrigeren Nettopreis ausgeht, und würde deshalb nicht nur Ärger mit Abmahnern kriegen, sondern in erster Linie vom Finanzamt eins auf die Finger, wenn der Kunde dann auch noch unaufmerksam ist und irrtümlich die Vorsteuer geltend machen wollte.

    Mit meinem Theater bin ich von MWSt befreit, da habe ich das mit dem dazugehörigen § in die Preisliste zu schreiben. Wenn man nach Kleinunternehmer-Regelung keine MWSt erhebt, muss man es entsprechend mit dem Grund kennzeichnen. Wenn man das an prominenter Stelle im Shop vermerkt, z.B. in einer Menübox, die immer sichtbar bleibt, muss man es nicht bei jedem Artikel extra erwähnen, d.h. man lässt die Stelle frei oder schreibt einfach nur "keine MWSt".
    Allerdings weiß ich nicht, ob Gambio die neutrale Form ermöglicht, d.h. dass an dem Preis des Artikels überhaupt keine Steuerbemerkung stehen muss
     
  5. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Hallo Marit,

    das Problem kam mit der Button-Lösung (PAngV)

    Das sagt der Händlerbund:
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    bei der Internetrecht-Rostock kommt es darauf an, welche Seite man findet...
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    und das meint die IT-Recht-Kanzlei:
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    Ich habe vom HB kein neues Hinweisblat gefunden. Von daher gehe ich davon aus, dass die das immer noch so wollen.
    Und wenn die das bei einer Shopprüfung geändert haben wollen, sind sie ja auch dafür haftbar.
    Ich frage mich allerdings was passiert, wenn das FA die Hand aufhält, weil inkl. MwSt am Preis steht.


    "Keine MwSt" ist schon wieder irreführend, da man das als Netto-Preis verstehen könnte.
    Die von den Anwälten vorgeschlagene Bezeichnung "Endpreis" ist da eindeutiger.

    Gambio schreibt am Preis so etwas wie "Kein Steuerausweis gemäß §19 ..."
    Den man aber über "Texte anpassen" ändern kann.
     
  6. marit

    marit Erfahrener Benutzer

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    Mhm, ja, "Endpreis", das war das Zauberwort, das mir vorhin nicht einfallen wollte. :)
     
  7. Andreas (DTR-Shop.de)

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    @All,

    hier nochmals eine ganz aktuelle Stellungnahme:

    Sehr geehrter Herr Gehnen,




    gern beantworte ich Ihre Anfrage nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:



    Als Kleinunternehmer sind sie gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. § 1 Abs. 2 PAngV fordert jedoch von allen Händler, die Produkte an Verbraucher verkaufen, anzugeben, dass ihre Preise die MwSt. enthalten. Hierdurch entsteht für Kleinunternehmer wie Sie ein Dilemma, da sie etwas auszuzeichnen haben, was tatsächlich gar nicht anfällt.



    In § 1 Abs. 1 PAngV werden die Händler dazu angehalten, einen sogenannten „Endpreis“ anzuzeichnen. Um einen rechtlich beanstandungsfreien Preis anzugeben, erscheint es mir nach überschlägiger Einschätzung rechtlich zulässig, die Preise mit dem Zusatz "Endpreis (Umsatzsteuer entfällt gemäß Kleinunternehmerregelung) zzgl. Versandkosten" zu führen. Durch diese Formulierung machen sie meines Erachtens deutlich, dass es sich bei den ausgezeichneten Preisen um den Endpreis handelt und zugleich eine Umsatzsteuer wegen ihres Kleinunternehmerstatus nicht ausgewiesen werden kann. Damit dürften Sie den gesetzlichen Vorgaben genügen.



    Bitte beachten sie jedoch, dass mein Lösungsansatz nicht rechtsverbindlich ist. Ich empfehle Ihnen daher, mit dem Händlerbund Rücksprache zu halten. Der Händlerbund ist u. a. auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und kann Ihnen verbindlich mitteilen, ob mein Lösungsweg unter anderem den europarechtlichen Vorgaben genügt. Diese fundierte Bewertung ist mir aus Zeitgründen leider nicht möglich. Dabei können Sie sich gern auf meine E-Mail beziehen.

    Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen
    Die Geschäftsführung
    In Vertretung
    Robert Neuhaus
    Recht und Steuern
     
  8. Christoph (Ponykiste.de)

    Christoph (Ponykiste.de) Erfahrener Benutzer

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    Guten Morgen Zusammen,

    gibt es seit dem etwas neues zu berichten? Ich habe bei mir noch inkl. Mehrwertsteuer drin stehen. Hat jemand noch aktuellere Antworten?

    Gruß
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #9 Anonymous, 16. Juni 2015
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juni 2015

    Damit handels du dir eine Menge Ärger ein. Spätestens bei der Finanzprüfung darfst du von deinem Umsatz die angeblich enthaltene MwSt. zahlen. Als Unternehmer optiert zu §19 UStG, ich betonne kannst du keine MwSt. einfordern und ebenfalls logischerweise auch keine Vorsteuer ziehen (denn dürfen tust du schon, wenn du nicht optierst). Dein Tante im Callcenter vom Händlerbund hat dir nen schönen Bären aufgebrumbt. Fazit inkl.MwSt. bedeutet auch inkl. ausgewiesener MwSt. und dies ist bei 19UStG nicht der Fall!!! Deine bezahlten MwSt. beim Einkauf von Waren spielt hierbei keine Rolle.

    Beispiel alla Berufsschule:

    Privatmann A verkauft seinen gebrauchten PKW z.B. über eine Kleinanzeige an einen anderen privaten Käufer B. Der Käufer B möchte einen Kaufvertrag mit der darin enthaltenen Kaufsumme haben, dies willigt der Verkäufer A ein und schreibt Preis 5000 Euro inkl. MwSt. Nun ist er aber kein Händler und hat dennoch den Staat eben ein Geschenk gemacht von fast 800 Euro. Denn wenn er inkl. MwSt. schreibt hat er sich automatisch zur Abgabe dieser Steuer verpflichtet und das Finanzamt will das Geld sehen ;)

    P.S. Habe eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten genossen.


    Nun bist du aber dennoch verpflichtet, den Käufer in deinem Shop zu übermitteln, dass es sich um einen Endpreis handelt und nicht noch zzgl. Kosten auf Ihnen kommen. Daher muss bespielweise ´´Endpreis gem. 19UStG´´ unter dein Preis stehen. Texte wie Kleinunternehmer, Steufrei usw. bist du nich verpflichtet.
     
  10. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Un für solche Auskünfte soll man bei dem Händlerbund zahlen??? Kopfschütteln!
     
  11. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Dürfen schon, aber nicht müssen ;)
     
  12. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Hallo the-lucky-no1,
    das wurde damals vom HB so gefordert.
    Und da die für für ihre Wünsche haften, habe ich das eben auch so umgesetzt. :)
    Ob das noch so gewollt wird, weiß ich nicht.

    Mittlerweile bin ich bei der IT-Recht. - Da habe ich nicht alle Vierteljahr einen neuen Azubi.
     
  13. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #13 Anonymous, 16. Juni 2015
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juni 2015
    Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube zu wissen, dass der Händlerbund nur für die Rechtstexte haftet und gegebenfalls bei einer Abmahnung dafür. Wie z.B. für den irrtümlichen Text inkl. MwSt. soweit der Händlerbund dafür die Schuld trägt. Wenn aber das Finanzamt die MwSt. sprich die Umsatzsteuer auch einfordert sieht die Sache wieder anders aus und du stehst alleine da.


    P.S. Ich finde die Beiträge für solch Vereine wie z.B. Händlerbund sind immer recht hoch, wenn man mal das Kleingedruckte genauer ließt bleibt da einen nicht viel an Sicherheit übrig. In meinen Augen wird dort nur einem das Gefühl der Sicherheit verkauft und die im Netz immer angesagten Beispiele für Abmahnkosten sind aus meiner Sicht sehr utopisch und sicher nicht die Regel, da der Streitwert meistens weit darunter liegt. Beispiel dein Shop, wo soll da ein Streitwert von 50.000,00 Euro entstehen, dass da eine Abmahnung in ca.1600 Euro ausfallen könnte?
     
  14. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Beim HB habe ich damals 15€ inkl. Tiefenprüfung für 3 Shops gezahlt. das war o.k.
    39€ dafür und für ein Siegel auf dem der HB bestätigt sine eigenen Rechtstexte geprüft zu haben (was ein Schwachsinn), wäre mit auch zu teuer.

    Bei der IT-Recht lasse ich mir die Rechtstexte aktuell halten. Klar könnte man sich da auch selbst informieren, aber dauernd prüfen ob sich irgend eine Formulierung geändert hat, weil diese nicht eindeutig genug war, da habe ich keine Lust zu.:)
    So bin ich immer auf dem aktuellen stand und habe bei einer Abmahnung gleich einen Anwalt an der Hand.
     
  15. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Na ja ist ja nicht so, dass gesetzliche Änderungen wie Gambio Updates erscheinen ^^

    Aber wenn einer diese Angebote nutzen möchte, kann er es gerne tun. Ich finde es nur affig, wenn Shopbetreiber dann diese ganzen Logos noch auf Ihrer Seite verteilen. Das juckt Abmahn-Kanzlein nicht im geringsten und den Kunden nutz dies auch nicht. Habe lediglich ein eher unbekannten aber dennoch gut gemachten geprüften Shop Siegel auf meiner Seite und dies dient auch nur, um den Kunden ein sicheres Gefühl zu vermitteln. Hinter den Siegel ist auch nur heiße Luft und minimale Kosten für mich.

    P.S. Wurdest du schon ein mal abgemahnt?
     
  16. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Nö, muss ich aber auch nicht haben :)

    Ich halte von der ganzen Siegel-Gedöns auch nichts. Im Gegenteil, je mehr Siegel eingebunden werden, desto vorsichtiger bin ich als Kunde.
    Zumal die ganzen Verbrecher-Shops mit kopierten Siegeln versuchen Kunden in die Falle zu locken.
     
  17. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hallo, habe gerade die Shoptiefenprüfung vom Händlerbund. Hier mal ein paar Anmerkungen vom Prüfer:

    8.3.1 Hinweis auf enthaltene USt.:

    Sie sind Kleinunternehmer. Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer am Gesamtpreis ausweisen.Bitte ergänzen Sie Ihre Preisangaben um den Zusatz "inkl. MwSt.".

    10.3 Angaben zu Zahlung, Lieferung und Liefer-, Fracht- und Versandkosten

    Anzeige der Mehrwertsteuer im Warenkorb - Kleinunternehmer
    Bitte ergänzen Sie die Angabe der Mwst. im Warenkorb. Als Kleinunternehmer verwenden Sie dafür die Angabe " inkl. Mwst." ohne konkrete Benennung des Mwst.- Betrages.

    10.5.2 Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben

    Grundsätzlich sieht die Preisangabenverordnung vor, den Gesamtpreis einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile, wozu auch die Mwst. zählt, anzugeben.Deshalb sollte auch am Gesamtpreis auf der Bestellübersichtsseite den Hinweis auf die Mehrwertsteuer ergänzt werden:
    Gestaltungsbeispiel:

    „Summe inkl. MwSt.“ oder "Gesamtpreis inkl. Mwst."


    11.2.7 Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben
    Grundsätzlich sieht die Preisangabenverordnung vor, den Gesamtpreis einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile, wozu auch die Mwst. zählt, anzugeben.Deshalb sollte auch am Gesamtpreis auf der Bestellbestätigungsmail der Hinweis auf die Mehrwertsteuer ergänzt werden:
    Gestaltungsbeispiel: „Summe inkl. MwSt.“ oder "Gesamtpreis inkl. Mwst."
    Die Summe lediglich in "netto" auszuweisen ist hingegen falsch. Alle Preise sind in Brutto auszuweisen.

    Nach diesen Punkten hab ich mal nachgefragt und auch erwähnt, dass mein Steuerberater meine Rechnungen ohne Mwst. oder incl. Mwst nur mit dem Satz der Kleinunternehmerregelung als ok befunden hat.

    Darauf die Antwort: Ich kann freiwilig unter „Zahlung und Versand“ einen Hinweis zur Kleinunternehmerregelung einfügen.
    Im Bestellablauf wird mir empfohlen den Satz zu entfernen. Hinsichtlich der Gestaltung Ihrer Rechnungen können Sie gern den Rat Ihres Steuerberaters folgen. Steuerrechtliche Angelegenheiten sind nicht Bestandteil der Tiefenprüfung.


    Klasse oder? Wenn ich mir das von euch oben so durchlese wird mir Angst und Bange :-(
     
  18. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Der HB haftet für seine Anweisungen. Ich würde mir die Mail sehr gut aufheben und das so umsetzen wie der HB das möchte.

    Allerdings könntest Du auch mal nachfragen, wer bezahlt, wenn das FA die Hand aufhält weil auf Deiner Seite steht, dass die MwSt enthalten ist
    Rein aus Neugier :).
     
  19. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Boah eh, dass schreiben die immernoch? Gib mal bei Google Kleinunternehmer inkl. MwSt. ein und du wirst schnell merken, dass du bei einem falschen Dienstleister (Verein) bist. Wie ich schon vorab geschrieben habe, verpflichtest du dich (mal abgesehen von der gerechtfertigen Abmahnung) zu einer Abgabe bei dem Finanzamt, wenn du inkl. MwSt angibst.
     
  20. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich habe diesbezüglich meine zugeteilte Anwältin eben angeschrieben und auch den Link zu (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) beigefügt wo es anders steht. Ich bin mal gespannt was ich von ihr höre. Ich habe das jetzt so umgesetzt. Jetzt erkennt man am Shop gar nicht mehr, dass ich Kleinunternehmerin bin. Meine Rechnungen schreibe ich über ein externes Programm und nutze dazu Gambio nicht. In meinen Rechnungen steht es korrekt drin. Ich weiß nicht, ob der Bestellvorgang schon als Rechnungslegung gewertet werden kann. Den Vorschlag die Kleinunternehmerregelung in die Datei Zahlung und Versand zu schreiben bringt nicht viel, die wird ja ab und an dann über die Schnittstelle überschrieben wenn es eine neue Datei vom Händlerbund gibt.

    Ich halte euch auf dem Laufenden, sobald ich Antwort erhalten habe. Ich bin mir nicht mal sicher, ob ich das Fehlerprotokoll auszugsweise hier veröffentlichen durfte :-8