Hallo, bei uns kommt es immer wieder vor, dass sich Kunden telefonisch melden um die Bankverbindung bei der Zahlungsart Vorkasse zu erfragen. Die Bankverbindung wird ja standardmäßig in der Bestellbestätigungsmail genannt, was für einige Kunden aber unlogisch ist und zu Verwirrung führt. Ist es möglich die Bankdaten, sowie den Betrag und evtl. Verwendungszweck bereits auf der Bestellbestätigungseite im Shop anzuzeigen? lg Bernd Voß
Das könntest du mit nem Overload machen, das wäre dann auch Update Sicher. Wenn Moneyorder dann die Bankdaten anzeigen lassen.
Idealerweise sollte man die Angaben in der checkout'_conformation (auf der letzten Seite der Bestellung) nochmals bereitsteilen, wo der Kunde die Bankverbindung sieht und mit dem Vermerk, dass diese Ihm in der E-Mail nochmals beigelegt sind/zur Verfügung stehen. Das wäre eine saubere Lösung! Kennst Du dich denn ein wenig aus? Oder hast Du überhaupt keine Ahnung davon?
-_- Ehrlich gesagt habe ich da wenig Ahnung von. Ich habe bisher nur einmal sowas nach einer Foren Anleitung eingefügt.
Hallo, mir fehlt gerade die Gelegenheit, mich da selbst reinzuknien, aber wenn jemand Zeit und Lust hat: Man müsste eigentlich „nur“ das Moneyorder-Modul so umbauen, dass es in seiner after_process()-Methode eine Zeile in orders_payment_instruction befüllt. Das würde dann auf der checkout_success-Seite, in der Bestellbestätigungsmail und auf der PDF-Rechnung automatisch angezeigt.
Schau bitte auch mal hier. In der Bestellbestätigung darf die Bankverbindung nicht stehen, nur in der Auftragsbestätigung. https://www.onlinehaendler-news.de/...formationen-bestell-auftragsbestaetigung.html Gruß Peter
Wenn in der Bestellbestätigung die Kontodaten aufgeführt sind, kann das lt. Händlerbund als Zahlungsaufforderug angesehen werden, obwohl noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und das ist nicht erlaubt. (Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail, oder durch Auslieferung der Ware annehmen.)
Wir reden ja von der Zahlungsart Vorkasse HPH und nicht Rechnung. Nur bei dieser Zahlungsart wird ja die Bankverbindung mitgeteilt. Bei allen anderen natürlich nicht. Laut unseren AGB (Trusted Shops) heißt es auch... ".Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen.Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail."
Moment, das kann nicht sein, dann wird das egal wo man guckt überall falsch gemacht.... und das schon seit Jahren ?! Das kann nicht sein...
In den AGB der IT-Recht steht: In dem Augenblick, wo ihr dem Kunden eine Zahlung anbietet / den Kunden zur Zahlung auffordert, nehmt ihr die Bestellung an. Das gilt auch für PayPal und Co. und nicht nur für Vorkasse.
Die Regelung der Bestellannahme wird ja eben in der AGB geregelt, wann sie genau angenommen wird. Entweder bei zugang der Bestellbestätigung oder später!
Hallo und Guten Morgen, Hier die Antwort vom Händlerbund: vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben im Rechtstexteditor ausgewählt dass der Vertrag zwischen Ihnen und dem Kunden nicht mit der Bestellbestätigungsmail zustande kommt, sondern erst mit einer weiteren Email, die Sie verschicken. Ein Verbindlicher Vertrag kommt jedoch nach der Rechtsprechung bereits dann zustande, wenn schon die Bestellbestätigung eine Zahlungsaufforderung oder Konto-Daten enthält, unabhängig davon, was in den AGB hinsichtlich des Vertragsschlusses vereinbart ist. Denn aus objektiver Sicht ist eine Zahlungsaufforderung als Annahmeerklärung und daher als Vertragsschluss auszulegen, denn für den Durchschnittskunden ist nicht verständlich, dass zwar noch kein Vertrag geschlossen wurden sein soll, somit der Anbieter noch nicht zur Leistung verpflichtet ist, der Kunde aber bereits den Kaufpreis zahlen soll. Auch Konto-Daten in der Bestellbestätigung erwecken den Eindruck, der Kunde sei aufgrund eines geschlossenen Vertrags zur Zahlung verpflichtet. Wir empfehlen daher, alle Angaben zu den Kontodaten und zur Zahlungsaufforderung aus der Bestellbestätigung zu entfernen und diese erst in der zweiten Email, welche die Vertragsannahme bestätigt, einzufügen. Viele Grüße Peter
Hallo, das ist richtig, wichtig ist aber auch, wenn der Vertrag mit der Bestellbestätigung (Vorkasse) zustande kommt, muss ich aber sicher sein, das die Artikel die der Kunde bestellt auch wirklich lieferbar sind. Ist ein Artikel in der Zeit zwischen Bestellung des Kunden und der Bestellbestätigung , nicht mehr lieferbar, kann das böse enden. Ist der Vertrag bereits mit der Bestellbestätigung zustande gekommen, muss dem Kunden die versprochene Ware grundsätzlich auch geliefert werden. Andernfalls drohen Schadensersatzansprüche des Kunden. Darum auch der Hinweis: Durch anklicken des Buttons (Kostenpflichtig Bestellen) geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail, oder durch Auslieferung der Ware annehmen. Gruß Peter Damit ist man auf der richtigen Seite.
Das ein Artikel wirklich Lieferbar ist must du schon gewährleisten, gab es dazu nicht auch ne änderung im Gesetz !?