Anleitung Angabe Inkl. MwSt bei Kleinunternehmerregelung

Thema wurde von barbara, 30. September 2013 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    26. November 2015
    Beiträge:
    2.512
    Danke erhalten:
    416
    Danke vergeben:
    1.238
    Ja ist für ein Jahr.
     
  2. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

    Registriert seit:
    14. August 2011
    Beiträge:
    35.452
    Danke erhalten:
    11.255
    Danke vergeben:
    1.606
    Wenn ich mich richtig erinnere mit 3 Monatiger Kündigungsfrist.
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    14. Oktober 2014
    Beiträge:
    566
    Danke erhalten:
    59
    Danke vergeben:
    86
    Gleich Kündigung aufsetzen und den Hinweis vermerken, dass von Rückwerbeversuchen abzusehen sind. Dann kannste getrost das Jahr abwarten und dir einen seriösen Anbieter auswählen. Vieleicht schmeißt du dann einfach mal ne Frage hier im Forum nach den Erfahrungen von anderen Shopbetreibern und findest so eine Alternative.
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    26. November 2015
    Beiträge:
    2.512
    Danke erhalten:
    416
    Danke vergeben:
    1.238
    Naja, bis auf die Geschichte mit der ignorierten E-Mail ist ja noch nicht wirklich was passiert. Bin da gerade erst eingetreten. Will mir das erstmal in Ruhe ansehen. Gleich die Kündigung aufzusetzen, würde ja bedeuten ich bin total unzufrieden. Ganz sooooo ist es ja nun auch nicht. Momentan überschneidet sich das noch mit dem AGB-Service von Janolaw. Und wenn ich diese Mails lese, dann noch die Berichte von IT Recht, Händlerbund und eRecht, oh Mann, da is man doch überfordert.

    Mach dir bitte keine Gedanken, wenn ich merke (bin halt fair und gebe jeden eine Chance) das die mich über den Tisch ziehen wollen, dann steig ich rechtzeitig aus. Bin Ende November dort eingestiegen. Das ist noch nicht wirklich lange.
     
  5. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

    Registriert seit:
    14. August 2011
    Beiträge:
    35.452
    Danke erhalten:
    11.255
    Danke vergeben:
    1.606
    Du solltest Dir (nur zur Sicherheit) den Kündigungstermin irgendwo im Kalender eintragen.
    Wenn Du 2 Tage zu spät bist, darfst Du den Beitrag für das nächste Jahr zahlen und ein downgrade ist dann auch nicht mehr möglich, da die Frist ebenfalls überschritten wäre.
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    26. November 2015
    Beiträge:
    2.512
    Danke erhalten:
    416
    Danke vergeben:
    1.238
    #46 Anonymous, 29. Januar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 29. Januar 2016
    Ja mach ich, aber ich mach das generell mit Kündigungsterminen ;-) nachdem ich einiges wegen Blödheit länger an der Backe hatte ;-)

    Was meinst du denn mit downgrade?
     
  7. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

    Registriert seit:
    14. August 2011
    Beiträge:
    35.452
    Danke erhalten:
    11.255
    Danke vergeben:
    1.606
    Die haben 3 verschiedene Pakete. Angenommen du willst nicht jedes Jahr eine Tiefenprüfung und der Leistungsumfang eines kleineren Paketes würde Dir im nächsten Jahr reichen, dann könntest Du auf das kleinere Paket downgraden. Es gilt aber die selbe Frist wie für eine normale Kündigung.
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    26. November 2015
    Beiträge:
    2.512
    Danke erhalten:
    416
    Danke vergeben:
    1.238
    An die Stirn klatsch, jetzt wo ich es lese dämmert es ;-) Danke für die Erklärung. Da hätte ich auch selbst drauf kommen können...schäm
     
  9. luxus-militaria

    luxus-militaria Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    11. September 2015
    Beiträge:
    41
    Danke erhalten:
    1
    Danke vergeben:
    4
    Also, Kleinunternehmer sind Differenzbesteuert und dürfen unter keinen Umständen die Mwst aufführen!!!!!!!!!!!!!!!!!
     
  10. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    14. Oktober 2014
    Beiträge:
    566
    Danke erhalten:
    59
    Danke vergeben:
    86
    Nur mal so ein kleiner Tip, den ich zwar selbst nicht ausübe aber viele kenne, die dies so machen.

    Wenn du Verträge vorab kündigst, versuchen dich die meisten Unternehmen mit großen Vergünstigungen zurück zu gewinnen, die du bei automatischer Vetragsverlängerung nie erhalten würdest. Egal ob bei Handyverträgen oder sonst was und bei einer Zusage die Leistung ohne Unterbrechung weiter läuft. Lediglich ein neuer Vetrag mit besseren Kondition flattert da ins Haus :p Ist aber keine Garantie und sollte es nicht so sein, dann kan man immernoch die Kündigung zum Vetragsende widerrufen :)
     
  11. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    26. November 2015
    Beiträge:
    2.512
    Danke erhalten:
    416
    Danke vergeben:
    1.238
    Ich führe sie nicht auf, sondern sage das sie inklusive ist.
     
  12. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    14. Oktober 2014
    Beiträge:
    566
    Danke erhalten:
    59
    Danke vergeben:
    86
    #52 Anonymous, 30. Januar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 30. Januar 2016
    Hi Maja,

    habe eben mal eine Meinung von einem Anwalt gefunden mit Verweis auf das OLG Frankfurt.
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) ;)
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)(Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) :(
     
  13. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    26. November 2015
    Beiträge:
    2.512
    Danke erhalten:
    416
    Danke vergeben:
    1.238
    Habs mir durchgelesen. Warum kann man das eigentliche Urteil von 2007 nicht finden? Nur die Berufung? Diese ist von 2008.

    Gehen wir mal davon aus, es würde eine Abmahnung bezüglich inkl. Mwst. erfolgen, dann müßte der Händlerbund doch dafür Grade stehen. Wenn dagegen das Finanzamt Forderungen stellt, dann wären die aus der Nummer raus. Aber auch IT-Recht sagt: Ohne können Abmahnungen erfolgen, rät trotzdem dazu es nicht zu schreiben. Wer eine Unterlassungklage unterschrieben hat, muß es angeben und wird wohl zwangsläufig zur Umsatzsteuerzahlung beim Finanzamt wechseln müssen.

    Also mal ehrlich, auch wenn du kontra Händlerbund eingestellt bist, ich kann mir nicht vorstellen (auch wenn es nur e. V. ist), dass die gar keine Ahnung haben. Sind doch auch schon recht lange im Geschäft und haben recht viele Händler als Kunden. Warum sollten da keine Verhandlungen nach 2008 geführt worden seien? Warum sollten sie sowas öffentlich in ihren News (was ja auch von anderen, nicht nur von Mitgliedern, zu lesen ist) schreiben, wenn es nicht so wäre?

    Ich bin immer noch skeptisch. Und auch wenn ich google, habe ich auch nur das Urteil von 2008 gefunden. Wenn das so eine dolle Abmahnquelle wäre, warum wird das nicht stärker abgemahnt?
     
  14. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    26. November 2015
    Beiträge:
    2.512
    Danke erhalten:
    416
    Danke vergeben:
    1.238
    Dazu fällt mir noch was ein. Hat zwar jetzt nix mit der Mwst. zu tun aber ist trotzdem ein gutes Beispiel.
    Als es um die Streitschlichtungsplattform ging, schrieb mir Janolaw: Man soll den Link auf der ersten Seite der Internetpräsenz (shop usw.) plazieren. Ein Hinweis im Impressum und AGB wären zu versteckt. Die neue Verordnung sagt aus, es muß leicht zugänglich sein und Impressum und AGB wären das nicht ohne weiteres.

    IT-München und Händlerbund waren anderer Ansicht. Auch die AGBs und das Impressum sind leicht zugänglich und da reicht der Link völlig aus. Habe die Anwältin mit dem Schreiben von Janolaw konfrontiert und es wurde negiert.

    Also was sagt uns das? Frage 4 Anwälte und du bekommt 8 Meinungen.

    Auch da war ich schon stark verunsichert, jetzt diese Geschichte hier, also Shop dicht machen und gut is?
     
  15. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

    Registriert seit:
    14. August 2011
    Beiträge:
    35.452
    Danke erhalten:
    11.255
    Danke vergeben:
    1.606
    Jede Kanzlei/ jeder Anwalt interpretiert das Recht anders. Und solange die Gesetze so schwammig formuliert werden und im Grunde jeder Richter das so auslegen kann, wie er möchte,, wird das auch so bleiben.
    Der Vorteil die Texte von einer Kanzlei (egal von welcher) pflegen zu lassen, besteht in zwei Dingen:
    1. man muss sich nicht selbst um alle Änderungen kümmern und permanent Prüfen ob sich etwas geändert hat.
    2. Wenn eine Aussage der Kanzlei falsch ist, muss sie dafür haften.

    Wenn jetzt das FA auf den Plan rücken würde, würde ich dem HB eine Rechnung schreiben, frei nach dem Motto:
    da mir wegen ihrer falschen Beratung im Bezug auf die MwSt-Anzeige wirtschaftliche Nachteile entstanden sind, stelle ich ihnen diese hiermit in Rechnung....
    Die würden mit Sicherheit nicht bezahlen, aber machen würde ich das trotzdem.
     
  16. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    14. Oktober 2014
    Beiträge:
    566
    Danke erhalten:
    59
    Danke vergeben:
    86
    #56 Anonymous, 30. Januar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 30. Januar 2016
    Hi Maja,

    du findest wahrscheinlich nur das von 2008, da von 2007 aufgehoben wurde. Aber im wesentlichen ist die Verurteilung bestand, lediglich die Kostenhöhe wurde abgeändert.

    Das Problem bei der ganzen Rechtsicherheit die hier angeboten wird ist, dass es sich immer nur um Standardtexten handelt und niemand aber auch niemand einen individuellen angepassten Rechttext bekommt. Im Klartext, Händlerbund macht nichts weiter als makieren, rechte Maustaste kopieren und einfügen ;)

    Bestes Beispiel dafür war hier im Forum vor kurzem ein Beitrag zu das neue Elektro-und Elektronikgesetz.

    Sollte dann einer Abgemahnt werden, zahlen alle mit Ihren Beiträgen dafür. Eigentlich eher wie bei einer Genossenschaft statt wie bei ein Verein. Hauptsache, nach dem Wirtschaftsjahr ist genug unter dem Strich hängen geblieben :)

    Du sagst es, Händlerbund betreibt nur ein Geschäft (obwohl ein Verein) und wird sich wohl nur den gravierenden Abmahnschwerpunkte widmen. Die meisten Angestellten beim Händlerbund werden wohl keine Ahnung von Gesetzen im eCommerce haben und lediglich Ihre Tätigkeit auf Mitgliederfang, Mitgliederbeiträge und Abwicklung setzen. Schätze mal, dass die Anwälte nur kleine Aufträge von den Händlerbund bekommen und diese als Zubrot annehmen. Aber eine Gruppe in Vollzeit tätige Anwälte wirst du bei den Verein wohl nicht finden.


    EDIT: Bei der Meinung vom Anwalt weiter oben hat er auch den Link der von Kammer angehängt gehabt. Leider funzt der nicht mehr, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es der war den ich im vorherigen Beitrag meinte. Wo siche Kammer und Co. auf folgenden Text geeinigt hatten, daher hatte ich den wohl auch nicht mehr gefunden gehabt. :(
     
  17. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

    Registriert seit:
    14. August 2011
    Beiträge:
    35.452
    Danke erhalten:
    11.255
    Danke vergeben:
    1.606
    Wenn man sich mal ansieht, wie die Preise gestiegen sind und die Leistungen gleichzeitig gestrichen wurden....
    Das hat wenig mit Verein zu tun.
     
  18. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    14. Oktober 2014
    Beiträge:
    566
    Danke erhalten:
    59
    Danke vergeben:
    86
    Wegen der OS Geschichte waren viele aufgescheucht wie Hühner ;)

    Wo soll das platziert werden, aber die Seite ist doch noch garnicht online usw. usw.

    Klar ist das Gesetz immer eine Auslegungssache, aber auch kommt man zum Teil mit logischen denken weiter.

    Das E-Recht schreibt uns vor das Impressum leicht zugänglich zu machen, da wäre also der Link somit eben nicht versteckt. Auch soll der Link in der Nähe zu dein Kontaktdaten auftauchen, sprich ebenfalls im Impressum. Das mit der AGB ist wiederrum blödsinn, da AGB für allgemeine Geschäftsbedingungen steht und dort nur deine AGB zu stehen hat. Ist die OS Plattform Bestandteil deiner AGB, ich glaube nicht.
     
  19. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    14. Oktober 2014
    Beiträge:
    566
    Danke erhalten:
    59
    Danke vergeben:
    86
    Ja Barbara, Vereine dürfen eigentlich keine Gewinne wie ein Unternehmen einfahren. Aber gegen üppige Gehälter im Vorstand gibt es keine Regelung. Schon garnicht bei einheitlicher Abstimmung ;)
     
  20. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    14. Oktober 2014
    Beiträge:
    566
    Danke erhalten:
    59
    Danke vergeben:
    86
    #60 Anonymous, 31. Januar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2016
    Mir ist gerade noch aufgefallen, dass der halbe Vorstand bzw. die Geschäftsleitung von der Familie Arlt geführt wird ;)

    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)