Grundpreisberechnung

Thema wurde von runa, 3. August 2016 erstellt.

  1. runa

    runa Mitglied

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    Hallo,
    ich verzweifle hier an der Grundpreisberechnung.
    Ich biete 1kg Kaffee für brutto 16,35 an.
    Nun habe ich in den VPE Einstellungen eine EInheit von 100g angelegt und den Umrechnungsfaktor auf 10 gestellt.
    Als Ergebnis erhalte ich 1,64 pro 100g.

    Eigentlich müsste es aber ja 1,63 sein. Kann man irgendwie die Rundung ausstellen?
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    unter Shop Einstellungen --> Mein Shop, ziemlich weit unten "Umrechnungsgenauigkeit für Dezimalstellen",

    stell das mal auf "2".
     
  3. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Es gibt da eindeutige Regeln:
    bis 250g muss der Grundpreis auf 100g stehen, über 250g auf 1kg.

    Und 16,35 per kg ist gleich 1,635 per 100g und wird richtiger weise auf 1,64 aufgerundet.
     
  4. runa

    runa Mitglied

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    Ok,
    also wie mache ich es denn richtig?
    Dezimalstellen auf 2 ändert sich nichts.
    Muss ich denn überhaupt 100g angeben?
     
  5. Anonymous

    Anonymous Beta-Held

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    Da du 1kg Pakete Kaffee anbietest reicht der Preis pro kg
     
  6. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    ich würd immer 4 Stellen bei der berechnung nehmen. Das System rundet schon richtig.
    Und wie Barbara schon sagte - du musst schauen was du wann für einen Grundpreis angibst ob auf KG oder 100g, in Deutschland gibts für jeden Mist ne Vorschrift die sowas regelt :)
     
  7. FlorianR

    FlorianR Erfahrener Benutzer

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    Um mich da mal einzumischen. Das, was Barbara schreibt ist nur bedingt richtig. Ganz korrekt ist: "Bei Waren, die üblicherweise in Mengen bis zu 250 Gramm oder 250 Millilitern angeboten werden, kann der Grundpreis auch auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter bezogen werden." - hier ist das "KANN" ausschlaggebend. Bsp: Ich verkauf Tee in 30-100 Gramm Packungen und gebe den Grundpreis in kg an. Ich könnte - muss aber nicht - den Grundpreis auch in 100 Gramm angeben.

    Bei 1kg Kaffee hingegen muss der Grundpreis in KG angegeben werden. Wobei das auch nur bedingt richtig ist, denn das 1KG Kaffee ist ja schon ein Grundpreis, nämlich 1kg. Hier muss gar kein Grundpreis angegeben werden. Zitat: "Wenn Grund- und Endpreis identisch sind (etwa bei Saft in der Ein-Liter-Flasche), braucht der Grundpreis nicht gesondert angegeben zu werden."
     
  8. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Stimmt aber ich würds da auch machen der optik halber das es bei allen Artikel steht.
    Genrell sollte sich jeder der solche Produkte anbietet mal in die Rechtlichen Dinge einlesen.
     
  9. runa

    runa Mitglied

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    Danke für Eure Antworten :)