Bei CH: Shop zieht 16% ab - nur warum?

Thema wurde von Anonymous, 20. Oktober 2016 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hallo zusammen,

    wahrscheinlich ne doofe Frage, aber...

    Mein Shop zieht bei Verkäufen in die Schweiz 16% vom Preis ab.

    Ich weise keine MwSt aus, es sollten also auch keine Nettopreise sein und erst recht nicht 16%?

    Kann mir mal bitte jemand erklären, was da passiert und warum? Vielleicht bin ich ja betriebsblind und raff das nicht oder ich hab was falsch eingestellt...

    Aber ich hatte gerade eine Bestellung bei der mich das ganze so richtig Geld kostet.... Denn ich kann der Kundin ja schlecht schreiben "huch... das kostet aber mehr..."

    Ratlose Grüße.....
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    ok, hab's gefunden...

    Falls jemand das gleiche Problem auch mal hat hier die Erklärung:
    Der Shop rechnet, wenn jemand aus CH einkauft, in CHF um.

    Und wenn man als Shop-Betreiber eigentlich alle Preise in Euro ausgeben will reicht es nicht, wenn man den Button bei "in Landeswährung anzeigen" auf "nein" stellt, man muss zusätzlich auch die entsprechende Währung unbedingt löschen.

    Warum? Weil der Shop sonst trotzdem in CHF umrechnet, als Währung aber EUR anzeigt und auch so in der Bestellbestätigung vermailt. Und schwupps hat man 16% Rabatt gegeben ohne es zu wollen....
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hallo zusammen,

    also ich dachte, das oben beschriebene behebt das Problem, aber - eben nicht...

    Weiterhin zieht mein Shop bei den Schweizer Kunden 16% ab - oder besser, der Shop rechnet sobald man als Ursprungsland SCHWEIZ angibt in CHF um, also 16% weniger, zeigt aber EUR an.

    Das heißt, wenn ich was in die Schweiz verkaufe hat der Kunde 16% Rabatt, was ich dann schon nicht mehr so gut finde...

    Frage - dringend - wie kann ich das richtig einstellen, dass der Shop alle Preise, egal woher der Kunde kommt, in EURO angibt und auch so lässt wie sie sind, ohne wildes umrechnen in was-weiß-ich-was?

    Ich hoffe auf baldige Antwort...

    Danke schon mal und viele Grüße,
    Korinna
     
  4. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Wenn es dringend ist hilft ein Ticket oft mehr weil es dann auch garantiert von Gambio bearbeitet wird.

    Aber hier mal ne Info
    Grenzüberschreitende Umsätze
    Frage: Was müssen Kleinunternehmer bei Geschäften mit ausländischen Kunden und Lieferanten beachten?

    Antwort: Wenn Kleinunternehmer am internationalen Geschäftsleben teilnehmen, gelten sie als ganz normale Unternehmer. Vereinfachungen oder andere Privilegien können sie nicht in Anspruch nehmen. Wer sich im Inland auf umsatzsteuerlichen „Welpenschutz“ beruft, ist daher gut beraten, grenzüberschreitende Aktivitäten auf das notwendigste Maß beschränken.

    Wem das inländische Umsatzsteuerrecht bereits kompliziert erscheint, ist mit den unüberschaubaren Steuer-, Ausfuhr- und Meldevorschriften für internationale Geschäften garantiert überfordert. Selbst erfahrne Praktiker verlieren hier schnell den Überblick. Bevor Sie ausländischen Kunden Ihre Waren und Dienstleistungen anbieten oder im Ausland auf Einkaufstour gehen, sollten Sie sich daher unbedingt Rat bei einem Steuerberater holen. Falls Sie noch keinen Steuerberater haben, besprechen Sie Ihr Vorhaben zumindest mit einem Experten der Industrie- und Handelskammer. Sie können auch direkt beim Finanzamt nachfragen.

    Frage: Trotzdem: Welche Vorschriften gelten denn nun für grenzüberschreitende Kleinunternehmer-Geschäfte?

    Antwort: Wie so oft: Das kommt darauf an. Die umsatzsteuerlichen Vorschriften bei Auslandsgeschäften unterscheiden sich gravierend – je nachdem, ob …

    • Sie selbst Waren oder Dienstleister grenzüberschreitend verkaufen,

    • Ihrerseits Waren oder Dienstleistungen grenzüberschreitend einkaufen,

    • Sie im Ausland mit Privatpersonen (Verbrauchern) oder anderen Unternehmen zu tun haben und ob

    • es sich beim Ziel- oder Ursprungsland um den EU-Wirtschaftsraum („innergemeinschaftlicher Verkehr“) oder ein Drittland handelt.
    Zu allem Überfluss gibt es für einzelne Waren und Dienstleistungen auch noch Sondervorschriften. Hinzu kommt, dass sich die Steuer- und Ausfuhrvorschriften bestimmter Ziel- oder Herkunfts-Drittländer ganz erheblich unterscheiden. Ohne die Spezialvorschriften im Einzelnen zu behandeln, hier zunächst ein kurzer Überblick über die wichtigsten Szenarien und Konstellationen:
     
  5. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Fazit lass dich steuerlich mal beraten wenn du in Europa und mit Schweitzer auch außerhalb der eu beliefern willst.
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    ....also das ist nicht das Problem, die Umrechnung im Shop ist das Problem. Der Rest ist längst geklärt.