Guten Morgen miteinander, ich hoffe es kann mir jemand hier weiterhelfen. Folgendes Problem: Mein Hauptlieferant, von dem ich ca. 80% meiner Waren beziehe, hat nur für einen geringen Teil seiner Produkte EANs vergeben. Für den Rest will er das noch machen, irgendwann, oder auch nicht, man weiß es nicht. Da nun zunehmend EANs oder GTINs zwingend vorausgesetzt werden um Artikel online verkaufen zu können (z.B. Amazon), habe ich mich entschlossen eigene GTINs zu kaufen und diese an die entsprechenden Artikel zu vergeben. Dazu habe ich mich an GS1 gewandt ( https://www.gs1-germany.de/gs1-standards/) und einen Antrag auf das kleinste mögliche Paket gestellt, das 1000 GTINs enthält und jährlich 150 Euro Gebühren kostet. Um ganz sicher zu gehen habe ich heute aber noch einmal angerufen um zu fragen ob ich den Artikeln denen der Hersteller bereits EAN zugeteilt hat, eigene GTINs verpassen kann, um zum Beispiel auszuschliessen dass andere Amazonhändler mit meinen Produktfotos und Artikelbeschreibungen verkaufen können. Dort wurde mir nun erklärt, dass es grundsätzlich nicht möglich (oder zulässig) sei, einem Artikel mehr als eine EAN/GTIN zuzuordnen und die EAN des Herstellers unbedingt zu verwenden sei. Artikeln denen der Hersteller selbst keine EAN zugeordnet hat, könne ich jedoch eine eigene GTIN zuordnen, sollte der Hersteller sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden einem solchen Artikel doch eine eigene EAN zuzuordnen, würde die durch mich (als Händler) vergebene GTIN automatisch ungültig. Das kann doch nicht sein? Dafür kann ich mir die Ausgaben sparen. Ist das tatsächlich so? Weiss das jemand hier?
Der Sinn der EAN ist es ja gerade, das Artikel eindeutig indentifizierbar sind, also hat das schon seine Richtigkeit und Berechtigung. Amazon mag es übrigens überhaupt nicht, wenn Artikel doppelt angelegt werden, was ja durch die neue EAN passieren würde. Wenn die das mitbekommen, dann bist Du da ganz schnell weg vom Fenster.
Ja, danke. Das ist mir auch klar. Ein Fall aus der Praxis: Einer meiner Lieferanten baut elektrotechnische Komponenten und verkauft diese auch über seinen eigenen Webshop mit eigener EAN. Ich vertreibe den selben Artikel in meinem Shop mit identischer EAN. Ein großer Hersteller von Maschinen kauft eben diesen Artikel vom Hersteller, verbaut ihn in seinen Maschinen, verpasst ihm eine eigene Artikelnummer und bietet ihn als "Originalersatzteil" mit einer eigenen EAN (zum doppelten Preis!) ebenfalls an. Warum darf der das?
Da der Maschinenhersteller das ganze als Originalersatzteil verkauft, wird er es wahrscheinlich unter seinem eigenen Label verkaufen. Wenn Du "Original-Ersatzteile" kaufst, werden die in den wenigsten Fällen von dem Verkäufer hergestellt. Ein gutes Beispiel ist die Autoindustrie, dort werden Bremsbeläge immer als Originalersatzteile verkauft. Hergestellt werden die aber von Gerling oder ATE und einigen anderen Herstellern. Die Verpackung ist aber immer die Verpackung des Autobauers. Da kann es auch schon mal sein, das die gleichen Beläge eines Herstellers an verschiedene Automarken geliefert werden und die haben jeweils eine andere EAN, weil sie ein anderes Label bekommen. Um auf den Punkt zu kommen, verkaufe die Artikel unter Deinem Label in einer von dir "entworfenen" Verkaufsverpackung und schon kannst Du deine eigenen EAN nehmen und kein anderer kann sich bei Dir einhängen.
Hallo, sobald etwas am Produkt geändert wird muß eine neue EAN vergeben werden. Die Richtlinien von GS1 fordern sogar schon bei einer geänderten Umverpackung eine neue EAN. Bei Sonderaktionen wie z.B. "10% mehr" oder "Mit nachtleuchtendem Strohhalm" sowieso. Wenn du also etwas am Produkt änderst kannst du ohne schlechtes Gewissen eine neue Nummer vergeben. Eigener Aufkleber drauf oder ein Kabel extra o.ä. Ich weiß ja nicht, wie kreativ man bei diesen Produkten sein kann. Es muß sich einfach in einem Detail unterscheiden. Ach ja, anmelden muß man das Produkt dann damit die anderen Teilnehmer auf die Daten zugreifen können. Nur dann wird die Artikelbezeichnung im Laden auch auf den Kassenbon gedruckt. Gruß Alexander
Und das nächste Problem: Ich möchte das Produkt eines deutschen Herstellers in meinem Shop verkaufen. Das OK des Herstellers habe ich. Dieser Hersteller hat für dieses Produkt keine GTIN vergeben. Ich habe den Produktnamen gegoogelt und unter den Google Shopping Anzeigen genau dieses Produkt gefunden, wo es von einem großen Deutschen Versandhändler angeboten wird, inkl. einer GTIN. Diese GTIN habe ich wieder in das Suchfeld eingetragen und festgestellt, dass dieser Artikel unter identischer GTIN von verschiedenen Händlern angeboten wird. Die Frage ist nun folgende: Da der Hersteller selbst keine GTIN für sein Produkt vergeben hat, hat irgendeiner dieser Händler eine eigene GTIN für dieses Produkt vergeben (welcher kann ich leider nicht herausfinden) und die hierfür entstehenden Kosten getragen. Ist es legal das dazugehörige Produkt mit genau dieser GTIN im eigenen Shop auch anzubieten? Die Frage klingt simpel, ist aber anscheinend schwierig. Sämtliche Informationen die ich dazu online gefunden habe, beziehen sich ausnahmslos auf das "Anhängen an fremde GTIN oder EAN auf Amazon". Hier wurden bereits einige Verfahren geführt, mit teilweise widersprüchlichen Urteilen, aber alles lediglich auf Amazon bezogen. Und auf Amazon verkaufe ich nicht. Kann da jemand weiterhelfen? Mit einem Link oder so?
Ich glaube kaum, das Du die GTIN eines anderen Verkäufers einfach so benutzen darfst, da man ja über die GTIN dden Verkäfer bzw. Hersteller ermitteln kann. Unter https://www.gepir.de/ solltest Du rausbekommen, wer die GTIN beantragt hat.
Das habe ich schon versucht, da bekomme ich folgende Meldung: Diese Kontaktinformationen werden auf Wunsch des betreffenden Unternehmens nicht in GEPIR angezeigt. Wir nennen Ihnen stattdessen Name und Anschrift der zuständigen GS1-Mitgliedsorganisation. GS1 Germany Maarweg 133 50825 Köln Deutschland Wenn ich den betreffenden Artikel unter dieser GTIN nicht verkaufen darf, dann würde das bedeuten, dass ich ihn lediglich ohne GTIN anbieten dürfte (was einen Verkauf über z.B. Google Shopping ausschließt). Ich kann aber auch keine eigene GTIN mehr vergeben, denn dann gäbe es einen Artikel mit unterschiedlichen GTINS. Es kann aber ja auch nicht sein, daß ich sämtlichen Mitbewerbern durch Vergabe einer eigenen GTIN (die sie nicht benutzen dürfen weil ich dafür bezahlt habe), den Verkauf eines Artikels auf sämtlichen Plattformen die die Angabe einer GTIN erfordern, quasi unmöglich mache.
Problem gelöst, ich habe bei GS1 angerufen. Ich darf die GTIN des Mitbewerbers für diesen Artikel nicht benutzen! Es steht mir aber frei eine eigene GTIN für diesen Artikel zu vergeben und ihn damit anzubieten. Damit haben wir dann exakt den Fall, dass ein identischer Artikel unter 100 verschiedenen GTINs auf Google Shopping vertreten sein könnte, was das ganze System wieder irgendwie ad absurdum führt. Einzige Ausnahme: vom Hersteller vergebene Nummern. Diese sind verbindlich zu übernehmen und dürfen ohne Veränderung des Produkts nicht geändert werden.