gelöst Änderung in Bestellung erzeugt neue Rechnungsnummer

Thema wurde von Guyonthecouch, 3. Mai 2017 erstellt.

  1. Guyonthecouch

    Guyonthecouch Erfahrener Benutzer

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    Guten Abend liebes Forum,

    mir ist folgendes Problem aufgefallen, dass beim Finanzamt zu Problemen führen wird:

    Nach einer minimalen Änderung an einer Bestellung (Bearbeiten -> Artikel: Artikel-Nr. / Artikelbezeichnung) die sich nicht an der Gesamtsumme auswirkt, erstellt das System eine neue Rechnung(-nummer) unter der gleichen Bestell(-nummer).

    Vor dem Update war dies nicht der Fall und die Rechnungsnummer blieb dieselbe. Kann mir jemand dass meiner Meinung nach falsche Verhalten erklären?

    Vielen Dank und Grüße
    Cedric
     
  2. Developer

    Developer Erfahrener Benutzer

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    Das war in der Vergangenheit mal so. Stimmt.

    Das ist so beabsichtigt.
     
  3. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Begründung: Seit 1.1.2017 gelten neue Vorschriften für die Buchführung. Das nachträgliche Ändern von Rechnungen ist damit eigentlich verboten bzw nur unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt. Da der Shop Änderungen aber nicht protokoliert und nicht nachvollziehbar macht ist die Variante nun
    Rechnung erstellen
    Änderung der Bestellung löst eine Storno Rechnung aus (Musst du machen) und nach dem Ändern eine neue Rechnung erstellen.
    Nur so ist es Lückenlos nachvollziehbar und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Wir haben diese elende Diskussion im Orgamaxforum über Monate geführt, nachdem Deltra mit genau dieser Begründung, das nachträgliche Bearbeiten bereits gedruckter Rechnungen in Orgamax unterbunden hatte. Man musste für jeden Sch**** eine Gutschrift mit Gegenbuchung erstellen und eine komplett neue Rechnung erstellen.
    Das ist nach wie vor Unsinn und auch nicht vom Gesetzgeber so gefordert.
    Tatsache ist: Zu einer Rechnungsnummer darf es nur einen Vorgang geben und dieser Vorgang muss beim Ersteller dieser Rechnung, und beim Empfänger identisch sein.
    Erteilt mir ein Kunde einen Auftrag, ich bereite den vor, schreibe eine entsprechende Rechnung und dem Kunden fällt dann noch ein daß er etwas anderes- oder etwas zusätzlich haben will (und zwar noch ehe ich ihm die Rechnung geschickt habe!), dann muss ich die Möglichkeit haben die Rechnung zu öffnen und zu ändern ohne "Stornieren und Gutschrift erstellen" und den ganzen Mist.
    Hat der Kunde die Rechnung bereits erhalten und ihm fällt ein, dass diese Rechnung auf eine andere Firma (oder seine Frau, oder was auch immer) hätte ausgestellt werden sollen, dann ist es (laut Aussage des zuständigen Beamten des Finanzamts München) auch möglich ihm die Rechnung in geänderter Form erneut zu übersenden und sich die ursprüngliche Version im Original zurücksenden zu lassen um diese zu vernichten.
    Die technische Verhinderung des Änderns bereits erstellter Rechnungen, ist eine Gängelung und Bevormundung des Nutzers, indem ihm die Möglichkeit genommen wird, die Gewalt über die von ihm erstellten Dokumente auszuüben.
    Es käme auch niemand auf die Idee in einem Land in dem ein generelles Tempolimit von 130 km/h gilt, per Gesetz alle KFZ auf 130km/h max. zu drosseln.
    Das ist nicht als Kritik an Gambio gemeint. Fast alle Hersteller von WaWi-Software haben sich mit diesem Thema herumärgern müssen und Gambio geht diesen Weg vermutlich um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Ob und wie man eine bereits erstellte Rechnung ändern darf oder nicht sollte man als Inhaber einer Firma wissen (oder sich entsprechend beraten lassen). Da das aber aber viele eben nicht wissen und deshalb mal einfach lustig ändern wenn es möglich ist, hat man sich entschlossen das so zu lösen. Hätte ich vermutlich auch so gemacht.
     
  5. Guyonthecouch

    Guyonthecouch Erfahrener Benutzer

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    #5 Guyonthecouch, 4. Mai 2017
    Zuletzt bearbeitet: 4. Mai 2017
    -
     
  6. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Warum erstellst du die Rechnung bevor du die Bestellung fertig bearbeitet hast? Wenn du doch weißt das sich noch was ändert. Die Rechnung macht man zum Schluss und nicht am Anfang.

    Ich sagte ja, unter gewissen Umständen - Da der Shop das aber nicht wissen kann geht er immer davon aus das Rechnungen beim Kunden sind. Daher diese Storno Variante.
    Zumal selbst 10 Finanzbeamte dir da 15 Varianten sagen wie es auszulegen ist. Gambio hat ja mit Experten für das Gebiet die Lösung umgesetzt so dass es für Shopbetreiber ohne WaWi eine Nutzbare Regelkonforme Lösung gibt. Der Shop ist keine WaWi und ersetzt auch sowas nicht, er erledigt rudimentäre einfache Aufgaben mehr nicht.
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    So sehe ich das auch. Deswegen halte ich die von Gambio umgesetzte Lösung auch für gut. Man sollte sich aber auf Userseite darüber im Klaren sein, dass es eben nur "rudimentäre" Aufgaben sind die mit dem Shop auf Buchhaltungsebene ausgeführt werden können, viele erwarten da einfach zu viel.
     
  8. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Andererseits merkt man bei solchen Umstellungen wie wenig sich mit Rechtlichen Dingen und Vorschriften beschäftigen wenn sie einen Shop betreiben....
     
  9. Guyonthecouch

    Guyonthecouch Erfahrener Benutzer

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    Da es hier ein wenig ins Unsachliche driftet, kann dieser Thread gerne geschlossen werden.
     
  10. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Sowas gibts im Gambio Forum nicht :)
     
  11. Guyonthecouch

    Guyonthecouch Erfahrener Benutzer

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    *löschen (da es ja kein Bug ist)
     
  12. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Ich kanns verschieben :)