Steuer bei Versand und Briefmarken

Thema wurde von Anonymous, 24. Februar 2018 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Ich würde gerne mal wissen ob ich das korrekt mache, da ich seit Jahren schon die Steuer aufrechne bei Postpaketen.

    Bei Hermes kein Problem - die Pakete sind inkl. USt..
    Bei Post und DHL bekomme ich aber eine Rechnung (Quittung) OHNE Steuer.
    Ein Paket für das ich am Schalter 6,99 € bezahle, berechne ich dem Kunden mit (mein Verpackungsaufschlag jetzt mal nicht einberechnet) mit 6,99 € * 1,19 = 8,32 €.
    Da ich gerade etwas mit Briefmarkenversand in den Shop reinfriemel, müsste ich ja dann für eine 45 Cent Marke 54 Cent umlegen.
    Liege ich da richtig?
     
  2. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

    Rein für das Porto gibt es keine Steuer. Deshalb erhebt auch die Post keine.
    Anders ist es bei anderen Anbietern, oder wenn Du z.B. über Shipcloud Labels erstellst. Hier bekommst Du eine Rechnung mit MwSt, und kannst das auch im Shop so ausweisen.
    Es kommt aber auch darauf an, wie Du das im Shop schreibst.


    wie immer keine Steuerberatung, :)
    Wer sich ganz sicher sein will, wendet sich an seinen Fachmann oder das FA.
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Ja, wenn Du dem Kunden die für Dich anfallenden Versandkosten weiterreichen möchtest und diese in der Rechnung ausweist (natürlich mit MwSt., da Du im Gegensatz zur Post nicht von der MwSt. befreit bist), ist das richtig.
     
  4. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

    Wenn das Porto 1 zu 1 weitergegeben wird, wäre es ein durchlaufender Posten.
    Ich meine, dass es da mit der Steuer anders ist.
    Deshalb habe ich auch geschrieben, das es darauf ankommt, was man schreibt.

    Es kann natürlich auch sein, dass sich das geändert hat. :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Februar 2018
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Immer mit Ust da die Nebenleistung (Frachtkosten/Porto) immer das Schicksal der Hauptleistung (Warenverkauf) teilt.
    Aber auch keine Steuerberatung!
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Jep.

    Shipcloud z.B. ist auch nicht von der USt. befreit (im Gegensatz zur Post). Daher weisen sie die MwSt. aus.

    (aber natürlich auch keine Steuerberatung ;))
     
  7. 4A+Z?

    4A+Z? Erfahrener Benutzer

    Genau - wenn du Waren mit vermindertem Steuersatz vertreibst (Lebensmittel), rechnest du für den Versand ebenfalls nur 7% drauf, was auch immer dein Versanddienstleister dir nicht berechnet (DHL) oder berechnet (DPD, UPS ...).
    Bei anderen Waren, die der 19% Regelung unterliegen, packst du schicksalshaft eben auch 19% drauf.

    Steuerberatung? Ich? NIEMALS!
    Aber alte Frau G, weiß das auch...