Wenn man weiss was man macht, ist das kaum ein Aufwand. So einen Auftrag wickle ich in knapp zwei Minuten komplett ab. Aber nur weil ich dafür aufstehen und zum Farbdrucker gehen muss, um die Zolldokumente zu unterschreiben. Sonst ginge das schneller.
Ich kläre das morgen mit meinem Steuerberater, den muß ich sowieso anrufen. Mag sein dass ich da was falsch verstanden habe, aber so, meine ich zumindest, hat der mir das mal erklärt.
Mal rein interessehalber. Du erstellst eine Rechnung über einen Warenverkauf inkl. der in Deutschland gültigen MwSt. Dann schickt der Kunde Dir eine Kopie seiner Ausfuhrbestätigung, worauf Du die ursprünglich ausgestellte Rechnung stornieren- und eine Gutschrift zur Rechnung erstellen musst (inkl. korrekte Gegenbuchung mit der Gutschrift auf dem Konto). Dann erstellst Du eine neue Rechnung ohne MwSt, schickst die dem Kunden, machst eine Überweisung über die gezahlte MwSt an den Kunden inkl. der Gegenbuchung mit der neuen Rechnung und machst auch noch den Papierkram mit den Zolldokumenten in unter 2 Minuten? Respekt!
dieser Gedanke hab ich auch und würde so auch funktionieren, wenn die Schweizer immer Selbstabholer wären. Es kann ja durchaus auch sein, das er es unbedingt geliefert haben möchte und somit hätte ich wieder Umsatzsteuer auf der Rechnung. Da sollte es eine Einstellung für Selbstabholer für nicht EU Länder geben..... wie zb. Schweiz, Liechtenstein usw.
Nein, der Kunde muss mir das abgestempelte Originaldokument zusenden. Damit wird die Ausfuhr amtlich bestätigt. Nur darauf kommt es an. Daher kann ich dann die Umsatzsteuer erstatten. Da die Rechnung in der Warenwirtschaft gepeichert ist ist eine Stornorechnung eine Sache von Sekunden. Bei PayPal-Zahlungen ist die Erstattung auch ein Klacks. Die zwei Minuten waren aber auf das Erstellen von Ausfuhrrechnungen, Lieferscheinen und Zollerklärungen für die in Deinem Kommentar erwähnten "paar Hundert Euro Umsatz im Jahr" bezogen:
Die Kombination ist in der Logik des Shopsystems nicht vorgesehen, ohne eine abweichende Lieferadresse anzugeben. Wenn Du den Lieferort in deinem Land einträgst, dann berechnet der Shop das korrekt. Wie gesagt: Da wirst Du Dir etwas programmieren lassen müssen, wenn Du das automatisieren willst.
Das ist dann OK. 80% der Bestellungen in meinem Shop sind Artikel unter 15 Euro. Davon versuchen geschätzte 0,1 % mich dazu zu bewegen entgegen der Angaben unter "Lieferbedingen" eine Ausnahme zu machen und ihnen was in die Schweiz zu verkaufen. Da wären mir sogar 2 Minuten zu viel.
Bei Artikeln unter 30 EUR fällt kein Zoll an. Da kannst Du im vereinfachten Verfahren ausführen. Paketkarte reicht. Es gibt Händler, die berechnen grundsätzlich auch Mehrwertsteuer beim Versand in die Schweiz und versenden dann noch als Warenbrief ohne Nachweis des Exports. Da die aber grundsätzlich Mehrwertsteuer abführen, ist das auch kein Problem. Der Fiskus hat nämlich überhaupt nichts dagegen wenn man unberechtigt Mehrwertsteuern ausweist, solange man die dann auch abführt.
ich hab von Gambio eine Antwort bekommen...… ich werde es dem nächst so probieren wie es mir Gambio empfohlen hat. berichte dann ob es funktioniert hat.