Hallo die Rund! ich habe eine Frage bzgl. der DSGVO und einem Besteller der lt. seinen Angaben erst 10 Jahre ist. Darf ich denn diesen Auftrag ohne Einverständnis eines Erwachsenen überhaupt bearbeiten? Schließlich bearbeite ich lt. Angaben die Daten eines Minderjährigen.... Weiß das zufällig jemand?
Hallo Barbara! Als erste danke Deiner Antwort! Verstehe ich das richtig, für die Abwicklung des Kaufvertrages bzw. für den erteilten Auftrag/Bestellung braucht es keine weitere Einwilligung eines Erwachsenen? Wenn doch, wie soll ich da nachweisen (gilt ja eigentlich generell bei jeder Bestellung), dass der Nachweis (zum Bspl. anhand einer Ausweiskopie) auch echt bzw. nicht vom Kind übermittelt wurde? Bin mir ja nicht mal sicher, wenn ich den Kunden (egal ob die Angabe des Geburtsdatum nun richtig war oder nicht), überhaupt kontaktieren darf gg
Ich verstehe das ganze so: Wenn man keine Jugendgefährdenden Artikel verkauft, muss man auch kein Geburtsdatum Abfragen. Wenn die Daten nur zu einem normalen Kauf gehören, gibt es kein Problem. Wenn es aber darum geht die Daten z.B. für Marketing zu nutzen (Newsletter), brauchst Du die Einwilligung des Erziehungsberechtigten. Wobei das wohl auch im besonderen Maße da gilt, wo das Produktangebot sich an Kinder richtet. Ein Herrenausstatter dürfte da eher weniger von betroffen sein, als ein Spielzeughändler. Keine Rechtsberatung.
Muß der Kunde nicht überhaupt mindestens 16 Jahre alt sein um überhaupt (eingeschränkt) rechtsfähig zu sein? Da kommt doch bei einer Bestellung im Shop ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande. Aber ich befürchte wenn man soetwas anwaltlich klären lässt, dann beschäftigt sich bald die EU mit der Frage und dann muß ab 2020 grundsätzlich für jede Bestellung in einem Onlineshop ein Postidentverfahren durchgeführt werden...
Wenn ein 12Jähriger in einer Drogerie eine "Herren-Duftserie" kauft, wird ihn keiner hindern. Warum sollte er das nicht auch im Internet bestellen können? Der einzige Unterschied ist, das er eine Lieferadresse angeben muss und das Teil nicht gleich in der Hand hat, Bei der Datensparsamkeit darfst Du das Geburtsdatum nur dann als Pflichtfeld einrichten, wenn Du Waren verkaufst, für die es eine FSK-Regel gibt (zumindest war das bisher so) Wenn also das Geburtsdatum kein Pflichfeld ist, oder man es gar nciht abfragt, hat man auch keine Möglichkeit den Kauf an Minderjährige zu unterbinden. Wie willst Du also feststellen, ob der Besteller 16 oder 11 ist? Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung
auch hier gehen die Meinungen auseinander Man kann ja eigentlich generell nie wissen ob die Altersangabe richtig ist, außer man hat eine Ausweiskopie und selbst dann muss das nicht stimmen