Online-Widerrufsformular

Thema wurde von barbara, 13. Juli 2018 erstellt.

  1. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Mal eine Frage:
    War es nicht mal so, dass ein angemeldeter Kunde, der nach einer Bestellung über die Widerrufsseite das Online-Formular aufgerufen hat, ein Vorausgefülltes Formular hatte?
    also mit seinen Kundendaten und der Bestellung?
    Man musste dann nur die Artikel streichen, die man behalten wollte und das wurde im Admin der Bestellung zugeordnet.
    Oder habe ich das geträumt?

    Wenn ich das als Kunde bei mir im Testshop prüfe, erhalte ich nur ein unausgefülltes Formular.
    (Keine Bestellung, Keine Kundendaten)
    Man muss in das Feld für die Artikel / Bestellung auch nichts eintragen, um das Formular zu senden.
    Eine Zuweisung in der Bestellübersicht findet auch nicht statt, weil das Forumular keine Verbindung zur Bestellung hat.
    Rufe ich das aus dem Admin bei der Bestellung auf, ist alles da.

    Kann mich da jemand aufklären, bitte?
     
  2. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Das ist Absicht. Danke, Rechtslage.
     
  3. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Könnte man denn wenigstens das Feld für den Widerruf als Pflichtlied machen?
    Also ich meine das, wo die artikel aufgelistet wurden.
    Der Kunde muss da nichts reinschreiben und wenn er mehrere Artikel kauft muss man so erst nachfragen, ob die ganze Bestellung widerrufen wird, oder nur einen Teil.
    Oder noch besser mit einem Auswahlfeld "ganze Bestellung" / "Einzelne Artikel" und bei "Einzelne Artikel" geht ein Textfeld für die Eingabe der Artikel auf.
     
  4. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    dafür, sofern rechtlich erlaubt
     
  5. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Wir denken das wäre rechtlich gefährlich. Vergleicht dazu das Muster Widerrufsformular aus dem Gesetz und welche Pflichten dort für den Kunden bestehen. Jede Mehrinformation könnte als unzulässige Erschwerung der Widerrufsausübung für den Kunden gesehen werden.
     
  6. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Sehe ich anders.
    Ich muss dem Kunden das Online-Formular ja nicht anbieten, er kann das auch aus dem E-Mailanhang nutzen und mir senden.
    Wenn ich das anbiete, muss ich aber auch sicher stellen, dass der Kunde mir mitteilt, welche Artikel er zurückgeben will, ohne das ich erst eine Mail mit der Frage um was es geht senden muss.
    Wenn ein Kunde mehrere Artikel Bestellt und man nur eine E-Mail mit dem Text bekommt:
    Unbenannt.JPG
    ist das ungünstig.

    Beim Muster Formular der IT-Recht ist das zumindest ein Pflichtfeld.
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich sehe es genauso wie Barbara.
    Bei einem Widerruf muss ich entweder warten bis die Artikel bei mir ankommen oder ich muss beim Kunden nachfragen was widerrufen wird. Will das der Kunde und ist das rechtlich sicher? Das bedeutet doch Mehrarbeit für den Kunden. Da ist es doch einfacher gleich die Artikel im Formular zu benennen.
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich finde schon das der Kunde sich auch entsprechend bemühen sollte.

    Dazu kommt, dass üblicherweise die Warenrücksendung abgewartet wird bevor der Kunde sein Geld wiederbekommt. Was hilft es, wenn der Kunde Artikel A widerruft und Artikel B zurücksendet oder der zurückgesendete Artikel durch den Kunden beschädigt wurde usw.

    Also ich würde ein vorausgefülltes Formular nicht haben wollen.
     
  9. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Nehmen wir an, dass der Kunde 10 Artikelm kauft, 5 davon sind von der Rückgabe / Widerruf ausgeschlossen.
    (z.B. Anfertigung nach Kundenwunsch)
    Jetzt widerruft der Kunde.
    Willst Du da warten, bis der Kunde womöglich einen Artikel zurücksendet, den er nicht zurückgeben kann?
    Dann hast du die Probleme mit der erneuten Hinsendung, wer dafür die Kosten trägt....
    Würde der Kunde das gleich im Formular angeben, könntest Du auch gleich darauf reagieren - bevor der Artikel wieder bei dir ist.

    Ohne das Du weißt welche Artikel / Bestellung der Kunde zurücksenden möchte, kannst Du den Eingang des Widerrufs
    auch nicht bestätigen. Da hast ja nur ein Datum (das nicht mal stimmen muss), einen Namen und eine Adresse und keinen eindeutigen Hinweis darauf um welche Bestellung / Artikel es überhaupt geht.

    Das ändert nichts daran, dass man die ganze Abwicklung erst macht, wenn der Artikel wirklich da ist.
     
  10. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Selbst in diesem speziellen Fall sehe ich keine Probleme denn im Standardformular müssen die widerrufenen Artikel ja definiert werden.

    Wenn Der Kunde selbst nicht weiß welche Artikel er widerrufen kann und welche nicht, ist das wirklich sein Problem ...
    ... und wenn er Artikel zurücksendet die nicht dem Widerruf unterliegen, bekommt er eine Rückzahlung abzgl. Porto für das erneute zusenden (sofern das rechtl. i.O. ist). Ansonsten bleibt der Artikel solange bei Dir liegen bis das Porto bezahlt wird. Aus meiner Sicht ganz einfach.

    Den Widerruf kannst Du doch trotzdem mit einer Standard E-Mail bestätigen (inkl. Hinweis auf Artikel die nicht widerrufen werden können). Sollte der Kunde trotzdem darauf bestehen das Sonderanfertigungen zurückgenommen werden kannst Du eh' zanken und Zähne zeigen, den hast Du sowieso verloren ...
     
  11. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Im Online-Formular ist das aber kein Pflichtfeld.
    Der Kunde muss da also garn nichts reinschreiben, ganau darum geht es ja.
    Du als Händler bekommst dann nur eine E-Mail, mit dem Namen und irgendeinem Datum und dem Standard-Text aus dem Textfeld.
    Was willst Du da bestätigen?
     
  12. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Das er seine Bestellung oder Teile davon widerrufen möchte und dieser Widerruf eingegangen ist, sonst nichts.
    Du kannst doch eh' nichts machen bis Du die Artikel wieder vor Dir liegen hast ...
    ... was machst Du wenn er Artikel A widerspricht aber Artikel B zurücksendet?

    Ich finde eine solche Situation ist sehr viel arbeitsaufwendiger und komplizierter, vor allem wenn irgendetwas strittig wird. Dann kommt irgendein Anwalt um die Ecke und hält Dir Deine Bestätigung für Artikel A unter die Nase und will das Geld dafür haben ...

    ... natürlich gut wenn Artikel B 100€ wert ist und Artikel A nur 5€, aber das ist doch nicht der Sinn der Sache ...
     
  13. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Ich finde das ist so wie eine E-Mail mit dem Inhalt:
    "Ich will Wurst bestellen"
    und sonst nichts.
    Auf so eine Mail kann man eigentlich auch verzichten. :)