Danke an Jörg und AnonymousX für die Richtigstellung. Genau so ist es. Ich bin immer wieder erstaunt über die unhöfliche Art und Weise und den ruppigen Umgangston von manchen Mitmenschen....
Vielleicht sollte einige mal nen Workshop an der Orts ansässigen IHK zu dem Thema belegen um ihr Wissen und neue gegebenheiten aufzufrischen.
Der Chnristian hat ja wohl nur auf das hier mit "Quatsch" geantwortet: Und dafür braucht es ja nun wirklich keine Anpassung; der Shop weiß doch, dass in die Schweiz steuerfrei geliefert wird .
dann erkläre ich mal, warum ich das so gelöst habe. Ich habe Kunden aus der Schweiz, die lassen sich die Waren manchmal nach Hause in die Schweiz und manchmal nach Deutschland (an ihren Arbeitsplatz) liefern. Wenn man die Schweizer alle grundsätzlich mehrwertsteuerfrei schaltet, dann verstösst man gegen das Steuerrecht, wenn Fall 2 eintritt. Weil man bei einer Prüfung immer nachweisen muss, dass die Lieferung definitiv in die Schweiz erfolgte. Sobald die Lieferung in Deutschland bleibt, muss Steuer abgeführt werden. Das kann man gut auf den Seiten der IHKs nachlesen. Sollte der Shop das klar anhand einer - bei jeder erneuten Bestellung - erfolgenden Prüfung der Lieferadresse unterscheiden können, bin ich gern bereit, den von mir gewählten (Um)weg abzuschalten. Gestört hat mich der Ton der gewählt wurde.
Hi, der Shop macht das mit der Schweiz richtig. Ich habe auch einige Schweizer Kunden die die Ware nach Deutschland liefern lassen da wird MwSt ausgewiesen. Bei Lieferung in die Schweiz nicht. Dein Umweg kannst du dir sparen.
Es geht hier um den Bestellprozess und die dort zugrundeliegende Prüfung. Es ist höchst unklug, einen neuen Kunden bei voller Fahrt vor die Wand fahren zu lassen. Das ist ein schlimmer Conversion-Killer. Lasst ihn sich doch registrieren und bestellen. Eine intensivere (Nach-)Prüfung der UStID könnt ihr nachträglich immer noch machen. Wer viel im B2B-Bereich handelt, hat sowieso eine WaWi, die das können sollte. Sollte es da irgendwelche Unklarheiten geben, könnt ihr das mit dem Kunden nach der Registrierung klären. Im Übrigen ist die Prüfung zu dokumentieren. Das wird bei den meisten das eigentliche Problem sein. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich eine qualifizierte Auskunft erteilen lassen.
Wenn du dann für alle die Rechtssicherheit übernihmst gern... Aber wer möchte bei weit über 100 Bestellungen pro Tag mit viel EU usw. diese Arbeit übernehmen und jeden 2-3. Auftrag händisch abarbeiten. Wenn ich bedenke das einige Kunde schon ihre Bestellabarbeitung automatisiert haben...
Irgendwie geht Dein Einwand hier am Thema vorbei. Es geht mir doch gerade darum eine automatische Prüfung zu machen und nicht alle Registrierungen komplett manuell abzuarbeiten, wie Elmert es propagierte. Wenn ich eine solche Registrierung in die WaWi übernommen habe, erfolgt bei sowieso immer eine Komplettprüfung. Aber eben erst dann.
Leider macht nicht jede Wawi eine komplette Prüfungen, die meisten machen auch nur die Prüfung auf Gültigkeit der UST-ID. Ohne die Richtigkeit der Geschäftsform, Name und Adresse einzubeziehen. Zudem gibt es viele die keine Wawi benutzen, gerade hier im Gambio Forum öfters zu lesen, die machen alles aus dem Shop heraus.
bei mir hat das mit der automatischen Umstellung ( Lieferland = EU-Ausland -> steuerfrei ) nie funktioniert. Ich bin davon ausgegangen, dass das so normal ist. Und deshalb wurde das bei mir so gelöst. Durch diese Diskussion sind wir jetzt mal zu zweit in diesen Adminbereich des Shops - Länder/Steuern abgetaucht und haben zu unserem Erstaunen etwas makaberes gefunden: der Standardsteuersatz für EU-Ausland war auf 19% eingestellt. Letzte Änderung 28.08.2015. Wir haben beide in dem Bereich des Shops nie etwas angefasst, weil ja alle benötigten Länder schon da gewesen sind. weia! umsonst viel Arbeit gemacht. Danke für den Denkanstoss. Jetzt müssen wir in Ruhe alles noch einmal durchchecken.
Das wäre ja mal ein Anlass, die grundsätzlichen Fähigkeiten der im Shop vorhandenen UStID-Prüfung zu überdenken. In der Vergangenheit bin ich da auf taube Ohren gestossen, das hat hier niemanden interessiert. 1. Man könnte die Prüfung vollständig ausführen, mit Name, Rechtsform und Adresse 2. Man könnte die Prüfung für den Kunden transparenter gestalten und ihm z.B. anzeigen, was nicht stimmt. 3. Wenn ein Kunde bereits registriert ist und seine UStID nachträglich ändert, hat das keinerlei Auswirkung. Es findet keine Anpassung der Kundengruppe statt. Weder beim ändern noch beim Löschen der UStID. 4. Jede Prüfung der UStID sollte archiviert werden und im Kundenbereich abrufbar sein. 5. Die Anforderung der qualifizierten Bestätigung sollte nach Prüfung möglich sein.
Zu 5.: Wenn die Abfrage maschinell ausgeführt und archiviert wird, kann die qualifizierte Bestätigung per Brief entfallen. Abschnitt 18e.1. UStAE – Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Moin, haste schon mal so einen Brief angefordert... Das Doofe ist nur in den Briefen steht nix. keinerlei Abfrage Daten. Nur das die UST-ID inkl. Name Ort PLZ Straße gültig ist, aber keine Daten welche man abgefragt hatte. UST-ID | Name | Ort | PLZ | Straße GBxxxxxxxxx | A | A | A | A Das reicht dem so FiAmt z.b. nicht zumindest hier bei uns in NRW ganz, frag nicht warum die haben eh schon seltsame vorstellungen. Wir und andere Drucken nach online Prüfung diese Seite aus (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) Und packen es als PDF mit in die Wawi zum Auftrag.
Ich habe damit noch nie ein Problem gehabt, obwohl bei uns knapp die Hälfte ins EU-Ausland geht. Da wurde nie etwas bemängelt.
Das ist normal. Gleiche bei den geteilten Steuiersätzen im Versand usw. Den einen Sachbearbeiter störts den anderem ist egal. und der nächste weiß nicht mal das es das gibt. ABER das ganze ist ja nun genug erklärt und denke damit erledigt oder?