Hallo, bin gerade etwas verwirrt und will mich nicht auf die Antworten im Internet verlassen. Eine Kundin aus der Schweiz hat bei uns einen Artikel bestellt (Gast-Konto, ohne Ust-ID) und der Shop hat ihr das Produkt Netto verrechnet, also ohne 19% Mwst. Ist das richtig? Wie gesagt, sie ist keine Unternehmerin. Gruß
Wenn du von Deutschland oder den anderen EU-Ländern aus in die Schweiz (Lieferanschrift) verkaufst so wird die 19% MwSt. automatisch abgezogen, egal ob privater oder geschäftlicher Kunde. Die Schweiz gehört nicht zur EU, alle Sendungen dort hin sind somit MwSt.-freie Auslandsverkäufe. Das mit dem MwSt.-freien Auslandsverkauf solltest du aber auch auf die Rechnung schreiben, das ist für deine eigene Buchhaltung/Steuerberater wichtig.
Der Zaubersatz heisst: "Umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung" Wenn Umsatzsteuerfrei geliefert wird, muss der Grund dafür IMMER auf der Rechnung stehen, denn sonst kann das Finanzamt die Umsatzsteuern nachfordern.
Danke für eure Antworten. Auf der Rechnung steht die Lieferanschrift (Schweiz). Ist das für das Finanzamt nicht genug? Gruß
Ich schreibe immer diesen Text auf die RG: Es handelt sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte CE-Ursprungswaren sind.
Die Präferenzbegünstigung hat erstmal nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Das ist eine andere Baustelle. Sollte man aber bei Ländern mit Präferenzabkommen drunter schreiben.
Wir haben bei der Zahlweise den Zusatz "Außerhalb EU - steuerfrei" stehen, dies aber eher für interne Zwecke und nicht für das Finanzamt gedacht. Beispiele können aber auch sein: "steuerfreie Ausfuhrlieferung“ oder "umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung oder "Es handelt sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1a) UStG."). VIEL wichtiger als irgendein Satz ist aber ein entsprechender Beleg für die Ausfuhr - also von DPD, DHL, der POST o.ä. - an die auf der Rechnung angegebene Lieferanschrift. Auf diese Belege hat das FA letztes Jahr bei einer Betriebsprüfung Blicke werfen wollen, meine gedruckten Ausgangsrechnungen haben die NULL interessiert, das ist denen zu aufwendig. Die nehmen die Buchungs-Listen des Steuerberaters und checken darüber diese Dinge recht gründlich.
Ist das, das Zauberwort? Und wie erreicht man, daß selbiges auf allen nicht-EU Rechnungen ausgedruckt wird?
Das müsste Dir jemand sagen, der sich mit Rechnungen in Gambio auskennt. Ich schreibe keine Rechnungen mit Gambio.