Steuerfreie, innergemeinschaftliche Lieferung

Thema wurde von arnokerger, 4. Februar 2019 erstellt.

  1. arnokerger
    arnokerger Erfahrener Benutzer
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    Hallo im Forum,
    könnte mir jemand einen Tipp geben in welchen Schritten ich eine Rechnung manuell ändere / ändern muß wenn ein Kunde z.B. aus Österreich erwartet das jetzt der Nettobetrag ausgewiesen und der Hinweis "Steuerfreie, innergemeinschaftliche Lieferung" angemerkt wird.
    Hat man ja nicht alle Tage - vielleicht gibt es ja auch einige besondere Einstellungen sodass der Kunde seine besonderen Gegebenheiten selbst einstellen kann.

    Würde mich sehr freuen wenn ich ein paar Hinweise bekäme.
     
  2. barbara
    barbara G-WARD 2014-2020
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    Der Kunde muss eine gültige Umsatzusteuer - ID haben und im Shop bei der Anmeldung eintragen.
    Dann kann der Shop den Kunden gleich in eine entsprechende Kundengruppe schieben (die musst Du vorher anlegen und einstellen) und die Rechnung wird ohne MwSt ausgegeben.
    Ob der Hinweis da draufsteht, weiß ich allerdings nicht.
     
  3. mmatecki
    mmatecki Erfahrener Benutzer
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    #3 mmatecki, 4. Februar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2019
    Wichtig! die Umsatzsteuer ID dann vor Auftragsabwicklung unbedingt prüfen, kann ja jeder ne ID im Shop eintragen, die wird dann auch im Shop ggf. als gültig angezeigt ob die aber zum Besteller passt (Name, Adresse usw.) wird nicht geprüft!

    Noch wichtiger dann eine amtliche Bestätigung einholen.....
     
  4. arnokerger
    arnokerger Erfahrener Benutzer
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    Meine Bestellungen drehen sich oft um 20,- > 30,- Euro oder weniger da ist dann der Aufwand höher wie alles andere - deswegen meine Frage nach dem Automatismus >>> wie legt man so eine Kundengruppe an?
    Barbara im Forum schreibt "Dann kann der Shop den Kunden gleich in eine entsprechende Kundengruppe schieben (die musst Du vorher anlegen und einstellen)"
    Muß ich dann bei jedem Artikel den ich einstelle einen Extra Preis für solche Besteller angeben?
    Bei meinen Artikeln hab ich eine Preisangabe. Wie genau müsste ich da vorgehen?

    Danke für Eure Hilfe
     
  5. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    #5 Anonymous, 5. Februar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2019
    Bis dir dann das Finanzamt die hütte einläuft weil es ungereimtheiten gibt der der UST-ID.
    Und alle auffälligen Steuerfreien Rechnungen für ungültig erklärt und du must dann die Steuern aus eigener Tasche nach zahlen.

    Habe das selbst schon bei zwei Kunden die ich etwas betreue beim Onlineshop erlebt.

    Deswegen ist der Hinweis von michael_matecki schon nicht ganz unwichtig.
     
  6. Anonymous
    Anonymous Beta-Held
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    Und du musst die Sendungsverfolgung aufheben als Nachweis das die Ware auch im Ausland angekommen ist.
     
  7. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Stimmt, wir ducken die immer hinten mit auf die Rechnung dazu.
     
  8. Christian Mueller
    Christian Mueller Beta-Held
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    Das geht eigentlich automatisch.
    UStID-Prüfung einschalten und den Kunden nach erfolgreicher Prüfung in eine entsprechende Kundengruppe verschieben (automatisch). Dann werden dem Kunden die Preise bereits im Shop nur noch netto angezeigt.

    Unter Shop-Einstellungen oben der Reiter Ust-IdNr.
     
  9. Anonymous
    Anonymous Beta-Held
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    Du bist trotzdem verpflichtet zu prüfen ob die UStID auch zum unternehmen passt und gültig ist. Diese Überprüfung musst du aufheben.
     
  10. Christian Mueller
    Christian Mueller Beta-Held
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    Ja, ich weiss. Das macht meine WaWi und die speichert auch alle Abfragen.

    Das ist ein wichtiger Punkt für die Gambio-Featurewunschliste.

    Den habe ich dort schon vor Jahren und dann immer wieder angemerkt. Da gibt es aber keine Lobby für. Deshalb werden zig andere Sachen gemacht, aber die Sachen, die steuerlich richtig nach hinten losgehen können, werden liegen gelassen und ignoriert. Bis der Fall eintritt, dann ist das Geschrei gross. Dann geht halt ein Shopbetreiber in die Insolvenz, weil da auf einmal eine Steuernachforderung kommt. Kann sich halt jeder selbst ausrechnen, wieviel 19% vom steuerfreien EG-Umsatz sind. Das Ganze für 3 Jahre, denn das ist üblicherweise der Prüfungszeitraum.

    Könnt Ihr schonmal beiseite legen, für den Fall der Fälle.
     
  11. Anonymous
    Anonymous Beta-Held
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    Ich hätte auch nichts gegen das Feature. Wenn keine wawi vorhanden ist geht nur manuell.
     
  12. mmatecki
    mmatecki Erfahrener Benutzer
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    Wir überprüfen die ID auch in der WaWi lassen uns das aber vom Bundesamt für Steuern nochmal schriftlich Bestätigung....kostet nix mehr :)
     
  13. Christian Mueller
    Christian Mueller Beta-Held
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    Dazu sagt das BZST:
     
  14. mmatecki
    mmatecki Erfahrener Benutzer
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    hehe wenn unsere WaWi (LEXWARE) die ID prüft und diese ist ok drück ich nur noch den Button "amtliche Bestätigung einfordern" 2-3 Tage später hab ich die Bestätigung im Postkasten..