Das gibt es seit der Version 3.11.2.0 und somit wir es auch in dem nächsten Masterupdate (3.12) enthalten sein.
Was ist jetzt eigentlich mit der kleinen aber tollen Veränderung die Wilken hier angekündigt hatte? (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) Wird das im finalen Masterupdate drin sein @Gambio ?
Nein, wenn dann in 3.13. Da was zu verändern ist oberheikel und kann viele ätzende Nebenwirkungen haben, auch die Module im Markt draussen haben alle so ihre Probleme. Eine Änderung an der Stelle kann damit in Folge keinesfalls in einer stabilen Versionsreihe debütieren, das wird also in 3.12 inklusive der Updates dazu nicht landen. Im Moment ist das Projekt weder fertig noch abgeschrieben, das bedeutet das kann in 3.13 kommen und wirds wahrscheinlich, vielleicht aber auch nicht.
Ähm... ich frage mich gerade: Wenn man keine Bestellungen mehr LÖSCHEN darf, wie bekommt man dann für gescheiterte und stornierte Bestellungen seinen Lagerbestand wieder korrigiert? Nicht von Hand, oder? Macht erstens viel zu viel Arbeit und zweitens fragt das Finanzamt dann, warum es ständig Lagerbestandskorrekturen ohne Belege gibt. Lösungsansatz, falls das noch nicht bedacht wurde: Zu den frei definierbaren Bestellstati einen festen unveränderlichen Status "Storniert" oder "Abbruch" oder so festlegen, bei der das selbe Auswahlfenster kommt wie beim Löschen: Checkbox für "Lagerbestände gutschreiben und Lieferstatus neu berechnen"
@L & B wenn du eine Bestellung stornierst kannst du auswählen ob die Artikel dem Lager gutgeschrieben werden.
Doch schon ewig. Ich verwende aktuell 3.10.0.3 und da kommt bei Stornieren ein Auswahlfenster Ausgewählte Bestellung(en) Artikelanzahl dem Lager gutschreiben Lieferstatus neu berechnen Artikelstatus zurücksetzen Stornorechnung erzeugen Kunde benachrichtigen Kommentare mitsenden Kommentar
Aha... Dann gibt es also einen Unterschied zwischen dem Aktion-Multidropdown und einer einfachen Statusänderung auf "Storniert". Verstehe.
Da wartet man auf das Master Update und dann das. Aufträge nicht mehr löschbar. Aus Doppelbestellungen, bei Testbestellungen, bei Fehlern im Zahlungsverkehr, Spaßbestellungen durch Deppen, Abhol-Bestellungen aus dem EU-Ausland (die nicht abgeholt werden), echtes Kundenstorno aus Widerruf und so weiter wird immer nur "Storno". Wie sollen die Vorgänge denn nachvollziehbar bleiben ohne jegliche Differenzierung? Man hätte es wenigestens als Kann-Option anbieten können.
Ich verstehe das Problem nicht. Ich habe noch nie eine Bestellung gelöscht immer nur storniert und im Kommentar den Grund. Dann ist es nachvollziehbar. Beim löschen ist die Nummer weg und ich habe Lücken in der Bestellnummer da kann man nichts mehr nachvollziehen.
Bestellungen durfte man noch nie Löschen, da fehlen dir ganz einfach paar Bestellnummern in deiner Liste, wenn eine Kontrolle kommt, musst du genau Nachweisen was mit den Fehlenden Nummern ist, und das dürfte einfach mal schwer werden das dem Amt zu verklickern. Gambio macht das nur das dann niemand sagt, die hätten das verhindern müssen. Also Finger weg vom löschen Button, immer nur Stornieren, dann hat man wenigstens den Nachweis und fortlaufende Nummern.
Durch Storno wird es erst Nachvollziehbar. Alles was Du löscht, kann man nicht mehr sehen und somit auch nicht in Zusammenhang mit irgend etwas bringen. Stell Dir mal vor du hast irgend so eine Komplett-Prüfung und der Prüfer sucht sich durch Deine Emails. Er findet eine Mail mit einer Berichtigung zu einer Bestellung und eine mit einem Widerruf und jetzt will er den kompletten Kaufvorgang (Bestellung -> Stornierung -> Neuanlage, bzw. Bestellung -> Stornierung) zu den E-Mails sehen. wo zauberst Du die her, wenn die alle gelöscht sind? Das ist eine Vorgabe die in DE von jedem Händler zu beachten ist. Was willst du da schalten? Du bist verpflichtet, alles was zu einem Geschäftsvorgang gehört aufzubewahren.
Ob es kaufmännisch überhaupt einen Geschäftsvorgang gibt, muss erst noch festgestellt werden. Mit dem Auslösen der Bestellautomatik ist das noch nicht eindeutig gesichert. Wir sind keinesfalls dafür, gegen aktuelle gesetzl. Vorgaben zu verstoßen, aber das Handling bleibt auf der Strecke.
Die Vorgaben sagen ganz eindeutig: kein solcher Schalter. Wenn man eine Option einbauen würde, die die Möglichkeit der Durchführung einer von den Behörden nicht erwünschten Funktion erlauben würde, dann könnten wir die Funktion gleich ohne was zu ändern da lassen wo die ist, kein Unterschied. Das musste weg.
Hallo, kann man das mit "Löschen" nicht in die Rechte des Nutzers eintragen? Wenn der SuperAdmin alles löscht dann trägt er auch die Verantwortung vor FA und die einfachen Sachbearbeiter sind da fein raus. Aber wie bereits am Anfang geschrieben bringt das Alles nichts wenn ich selbst die Datenbank verwalte. Es ist, aus meiner Sicht, nur eine Absicherung für Gambio.
Da gibts keinerlei Diskussion drüber - Gesetz sagt : VERBOTEN daher wird da auch nicht diskutiert. Wo bitte stört den eine stonierte Bestellung in der Übersicht? Aus meiner Sicht macht ihr euch alle zum Affen wegen sowas und diskiutiert über DInge die laut Gesetz indiskutabel umgesetzt wurden. Nutzt eure Zeit sinniger.