Wenn die, wie Dennis schreibt, einen Warnhinweis angebracht haben, schieben die Dir den "schwarzen Peter" zu. Löscht Du Daten, kommst du unter Umständen Deiner Aufbewahrungspflicht nicht nach. Ich verweise mal auf einen anderen Beitrag, wo es um die 2. Sprache ging. Es gab einen Warnhinweis, dass man die 2. Sprache nicht löschen darf. das wurde von vielen ignoriert und "en" wurde gelöscht. Dann ist das Kind in den Brunnen gefallen und Gambio war schuld, weil sie das Löschen hätten verhindern müssen, statt nur einen Warnhinweis zu setzten. (Zumindest nach Auffassung derer, die nun Probleme hatten). Jetzt macht Gambio das richtig, und unterbindet das Löschen, weil ein Betreiber ohne angeschlossene WaWi und Fibu (und davon gibt es eine Menge) das nicht löschen darf. Damit arbeitet der Gambio-Shop rechtskonform und ein Betreiber ohne WaWi und Co ist auf der sicheren Seite.
Ich habe das hier so verstanden, dass das genau das ist was man haben möchte: einen Hinweis und dann selbst entscheiden.
Warnhinweis und ich hab mal bischen durch den Rest der Tabelle gescrollt. JEDE Änderung die ich nachträglich an einer Rechnung gemacht habe wird da reingeknallt. Mit angabe wer was wann geändert hatte. Sprich druck ich eine Rechnung und die ist als "Abgeschlossen" makiert und ändere dann was, kommt 1. Warnhinweis (Auch wenn nur bearbeite statt löschen kommt der) und 2. Wird alles protokolöiert, SUmmen, Artikel, Mitarbeiter, Datum, Uhrzeit, Mengen, jede veräderung wird ausgegeben die man gemacht hatte. Wir haben das ja öfters das Leute dann FIrmen Anschrift wollen oder noch ein Stichwort mit rein soll. Das kann ich da alles auslesen in der CSV die man bekommt. Und die der prüfer dann in seinem Programm sieht. Es wird also Nachvollziehbar protokoliert, auch wenn gelöscht oder was nachträglich verändert wurde. Also nicht vergleichbar mit Gambio. - Löschen geht zwar, auch ändern, aber es ist nachvollziehbar und kann vom Finanzamt / Prüfungen ausgelesen werden. - GodB eingehalten in jedem Fall. Ohne das gehts nicht. Und der Shop ist nun mal nur einfachste Baasics. Keine WaWi usw. Daher muss er das machen was die Grundlagen verlangen. Löschen verboten - und wenn müsste es protokoliert werden und Schnitstelle für die Prüfsoftware geben. Denke da sind wir mit dem Löschen verboten besser dran, weil mehr Zeit für wichtiges bleibt
Ja du kannst löschen, ABER dein löschen wird in Orgamax dennoch protokoliert. Auch was du gelöscht hast. Wie gerade während deine Antwort kam geschrieben. Da müsste Gambio das löschen protokolieren, sprich eine Kopie in einem Archiv ablegen. Die Entwicklerzeit ist denke ich wo anders sinniger angebracht, oder?
Naja, nen Löschen Funktion zu entfernen ud ein GodB konformes Änderungsprotokoll implementieren ist sicher ne andere Hausnummer. Zumal, wenn damit anfängst, musst es ja komplett machen, - Sprich JEDE Änderung an Bestellungen musst protokolieren sobald eine Bestellbestätiiguing / Auftrag erfolgt ist. Schau mal rein in die dateien bei dir, wirst dich wundern was da so alles auftaucht
Also wir haben in jedem Fall alle etwas andere Ansichten darüber was geschäftliche Vorfälle sind und wie sie zu handhaben sind. Speziell wenn es darum geht was aus der Shop DB gelöscht werden darf und was nicht - unabhängig anderer Datensysteme. Jeder hat auch unterschiedliche Erfahrungen mit dem Finanzamt, den eigenen Abläufen, unterschiedlichen Kunden usw. gemacht. Ich prophezeie jetzt aber schon mal, dass wenn der App-Store für jede Art von Modul/Plugin offen ist, dort relativ schnell ein "Bestellungen löschen Plugin" landen wird
Geschäftliche Vorfälle sind es. Die Handhabung ist der Streitpunkt. Also WAS GENAU unter die AUfbewahrungspflichten fällt. ABER wir können ja mal paar QUellen ranziehen Was ist an Briefen und Mails aufzubewahren ABER es gibt dann auch wieder Aussagen die das löschen ermöglichen bei manchen Bestellungen siehe IT-Recht Also, man kann Argumente dafür und dagegen finden Ist eine halbe Bestellung / testbestellung aufbewahrungspflichtig, um nachzuweisen, das diese Bestellnummer kein Auftrag war oder ist es wie IT-Recht sagt, keine Auftragsbestätigung und kein Auftrag, also weg damit. Gambios Berater sagten lieber behalten, damit es nicht zu problemen bei Shopbetreibern kommen kann. WEIL man ja nicht nur Testbestellungen und Vorabstornos durch fehlerhafte Module löschen kann sondern alles was man wollte, auch Echte Bestellungen. Vielleicht könnte man ja für die BEstellü+bersicht dann einen Vorauswahl Filter erstellen, der stornos gleich ausblendet. Damit man nur die relefanten bei aufruf sieht, und stornos per Button einblenden muss.
Ich zitiere mal aus Deinem Zitat der IT-Recht: "...oder die der Kunde noch vor Annahme der Bestellung widerrufen hat. " In den AGB von der IT-Recht steht: "Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, .... indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert." Das bedeutet für mich: kann der Kunde gleich z.B. mit PP bezahlen, oder erhält er meine Bankdaten in der Bestellbestätigung (Aufforderung zur Zahlung) ist der Auftrag angenommen. Somit muss die Bestellung auf aufgehoben werden, selbst wenn der Kunde 5 Min. Später widerruft. Mal angenommen der Kunde widerruft telefonisch, dann hätte man mit löschen der Bestellung nicht mal einen Nachweis darüber.....
das ist aber einstellungsache wie du bestellungen annimmst. da kann auch stehen das erst nach AB angenommen wird bzw. durch senden der Ware usw. Es geht aber eher um Testbestellungen oder welche wo z.B. keine Bestätigung versand wurde. Alles was ein Kunde mal wirklich gesehen hatte, Bestellbestätigungsmail ist raus (dann musst diese Mail aufheben) sollte man auch nur ein Storno machen - löschen echt nur bei 100% interner nutzung. ABER auch beachten was Marco sagte: Löschen kann unangenehme Spätfolgen mit sich bringen wenn externe Module (Zahlungsanbieter, usw.) verwendet werden.
wo kann man das einstellen? Nicht bei IT-Recht, jedenfalls habe ich dazu nichts gefunden. Die schreiben das in die AGB dass mit der AB der Auftrag verbindlich ist. Oder..........?
Dann darf man keine Sofort-Zahlart anbieten und bei Vorkasse die Kontodaten nicht mit der Bestellbestätigung versenden. (Keine Rechtsberatung, nur meine Auffassung davon)
Nur ganz kurz wenn wir bei Nummern sind. In der Regel werden ja fortlaufende Nummern für Bestellungen, Rechnungen, Lieferscheine und was sonst noch hergenommen. Meist bedingt durch die verwendete Software und aus Gründen der Übersichtlichkeit. Es gibt aber rechtlich keinen Zwang fortlaufende Nummern zu verwenden: https://www.akademie.de/wissen/fortlaufende-rechnungsnummer Heißt anders: Rechnung 1: Nr. 2019-0001 Rechnung 2: Nr. 2019-0002 Rechnung 3: Nr. P8GH-U7RA-B2G8 Rechnung 4: Nr. 5FD7sN1 .... sind absolut legitim. Selbstverständlich kann ein Prüfer des FA lästig werden und fragen: Wo ist Rechnung Nr. 2019-0003 geblieben? Aber das hat keine Relevanz für die eigene Buchführung und die eigenen Pflichten. Man macht nichts falsch wenn Nummern nicht vorhanden sind oder die Struktur sich von jetzt auf gleich geändert hat. Und das selbe trifft auf Bestellnummern zu. Seien wir doch mal ehrlich: Kein FA in Deutschland wird lediglich die Gambio DB heranziehen und danach eine Überprüfung starten. Es macht mehr Sinn und ist zielführender Rechnungen und Kassen-/Kontobewegungen abzugleichen. Das ist aber glaube ich der Knackpunkt dieser Diskussion. In Gambio sollen Bestellungen lückenlos und fortlaufend eingesehen werden können, was aber nicht zwingend notwendig ist.
Man kann auch alles übertreiben und jede Woche eine neue Sau durch's Dorf treiben. Diese Woche ein aufgewärmtes Thema: Löschen von Daten, Belegen etc. Grundsätzlich gilt auch in Deutschland die Unschuldsvermutung ! Eure Steuererklärung (sofern selbst gemacht), unterschreibt Ihr "mit bestem Gewissen" und das reicht dem FiAmt grundsätzlich aus. Ein Lücke in den Rechnungsnummern ergibt schon seit vielen Jahren keinen Anfangsverdacht und kein Prüfer auf dieser Welt (oder zumindest in DE) wird nach einer fehlenden Nummer suchen ! Erst wenn RELEVANTE BELEGE auf einen NICHT VORHANDENEN EVTL. RELEVANTEN BELEG hinweisen, wird das ganze für das FiAmt spannend. Ich kann Euch versicherrn: Da fehlen mehrere Belegnummern (egal wo) und ein Prüfer wird vielleicht danach fragen. Ihr antwortet "Storno-, Widerruf, Serverabsturz, Gewitter, Testbestellung, Hauptbahnhof oder keine Ahnung", dann ist der zufrieden und sucht garantiert nicht weiter ! Der will auch in seiner Komfortzone bleiben und nicht nach Belegen suchen die es nie gab oder schon lange nicht mehr gibt. Da hat der auch keine Zeit für. Und bevor jetzt einer kommt und mit ARCHIVIERUNG usw. anfängt ... ... auch das wird erst spannend und relevant wenn "wichtige Belegverknüpfungen vorhanden (oder nicht vohanden) sind und außerdem gibt es da auch Freigaben wenn z.Bsp. eine bestimmte Betriebsgröße nicht erreicht ist (ich glaube 10 MA). Also das löschen von "belanglosen Daten" ist vielleicht sinnfrei, aber trotzdem rechtskonform jm2c
Löschen war schon immer doof. Bringt Modulare-Systeme durcheinander Habe ja extra beide Seiten aufgezeigt. Man muss nur behalten was geschäftlich relevant ist. Problem im Shop ist dann, man kann zu viel löschen. Gerade im Onlineshop ist es für mich extrem einfach Gelder per PayPal abzugreifen. Hinterlegst anderes PP Konto und löschst alle PP Bestellungen und Versand machst über manuell gekaufte Labels. Nur ein Beispiel. Man muss also entweder (so haben es jedenfalls die meisten Systeme wie Orgamax, Lexware, usw.) löschen verhindern, oder protokolieren, sofern es buchhaltungstechnisch relevanz haben könnte. Und da waren wohl die meisten Rechtsberater der Meinung nicht löschen ist sicherer als ne dokumentation (die man mittels DB Kenenissen ja auch leicht manipulieren könnte). Auf PC-Ebene können Programmierer das manipulieren effektiver verhindern in der Software. im open Source geht das nicht manipulationssicher. Daher ging sicherlich die tendenz dahin das löschen generell zu entfernen als Funktion. Ist aber auch egal was wir dazu denken. Das ganze wurde ja nicht einfach so willkürlich gemacht, sondern in Absprache mit diversen Beratern. Und wirklich stören tun die paar stornos auch nicht. Wichtiger fände ich das man abgelaufene Bestellungen und Kundenkonten löschen kann. Kunden die 10 Jahre nix bestellt haben sollte man löschen können, ohne alle einzeln zu suchen. Hier fehlt generell ne massen lösch-funktion finde ich. Auch (je nach Land) abgelaufene Bestellungen müsste man löschen können für entlastung der DB. Oder in eine Archiv DB verschieben können. Das wäre mir wichtiger als eine löschen funktion. Über ein Archiv könnte man dann auch Stornos wegschieben und ausblenden lassen und Archivdaten nur anzeigen lassen auf Knopfdruck.
Heißt im Klartext: Man darf löschen, aber nicht alles. Um es den Idioten, die keine Ahnung haben was sie da tun, nicht unnötig leicht zu machen, wird das Löschen technisch verhindert. Leidtragende sind die, die löschen wollen (und dürfen), und auch in der Lage sind selber die Konsequenzen ihres Handels abzuschätzen und zu tragen. Hier - wie mittlerweile überall sonst auch - orientiert man sich an den intellektuell am wenigsten leistungsfähigen und versucht sie durch rechtliche oder technische Mittel daran zu hindern sich selbst oder anderen zu schaden. Das zieht sich mittlerweile wie ein roter Faden durch fast alle Bereiche des menschlichen Miteinanders. Und dann wundert man sich auch noch dass die Leute immer blöder werden.
So könnte man es ausdrücken. Barbaras Beispiel von der SPrache die man icht löschen sollte zeigt ja, das Hinweistexte nix bringen. Extrem wird es in den USA wenn auf nem Coffee Becher stehen muss das der Kaffee heiß ist und man sich verbrennen könnte, oder andere selbstverständlichkeiten. Find den Kleinteile für Kinder unter 3 Jahren Hinweis schon immer übertrieben. Eltern die ihren Kindern Kleinteile geben oder nicht drauf achten was sie dem Kind geben achten auch nicht auf den Hisnweis, aber dank Hinweis ist der Hersteller fein raus. Meiner Meinung nach sollte er das aber sowieso sein. Eltern haben auf ihr Kind aufzupassen und nicht der Produkthersteller. Und wer frischen Caffee trinkt sollte wissen dass der heiß ist. Aber wir schreiben lieber 100 Warnungen als das wir dem Bürger selbst denken abverlangen
Hallo, ich hänge mich mal kurz hier rein... Ich will keine Bestellungen löschen, aber gibt es eine Möglichkeit die Stornos aus dem "Admin Info" auszublenden? Bin hald ein Gewohnheitstier und das gefällt mir einfach nicht Wenn es da eine einfache Lösung gibt, wäre ich mehr als zufrieden. Danke Roland