Wir haben aktuell eine Shop Bestellung aus dem EU Ausland, bei der der Shop die USt-ID Nummer geprüft und für gut befunden, diese sich aber im Nachhinein als ungültig herausgestellt hat. Im Shop ist die USt-ID Prüfung auf "live überprüfen" gestellt. Wie und wo prüft das Shopsystem die Validität der Nummer? Grüsse
Wenn du nicht live prüfst, dann wird eine Syntaxprüfung gemacht. Das heißt nur, dass diese Nummer den Vorgaben entspricht und dass sie theoretisch existieren könnte. Die live Prüfung wird gegen eine Datenbank des Zolls gemacht und greift nur auf real existierende daten zu. Da gibt es manchmal den Nachteil, dass Prüfungen nicht durchgeführt werden können, wenn deren Server mal offline ist. Das passiert nicht gerade selten.
Wie kann im Nachhinein eine Vat-ID ungültig sein, wenn man die qualifizierte Bestätigung in Saarlouis macht? Da passt doch etwas von deiner Beschreibung nicht. Oder, was meinst Du mit "im Nachhinein"? War nur gut gemeint.
Genau. Nur eine qualifizierte Anfrage mit zurückgsendeter Bestätigung ist Beweiskräftig. Nervt zwar ist aber man ist auf der sicheren Seite.
Hatte ich oben bereits beantwortet. Wenn er keine Onlineprüfung sondern eine Offlineprüfung macht, wird nur die Syntax der Nummer gerpüft und der Shop gibt sie als gültig aus. Eine Onlineprüfung oder der Abgleich bei der Zusammenfassenden Meldung (ZM) ergibt dann aber evtl. eine ungültige Nummer.
Hi Christian, ich bin jetzt vom normalen Regelprozess ausgegangen. Dennoch sollte es nur ein gut gemeinter Hinweis für Dirk sein.
Ich würde bei jeder Umsatzsteuerfreien Bestellung aus der EU noch manuell eine Prüfung über das VIES System machen http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vatResponse.html und das Ergebnis ausdrucken. Ein Steuerprüfer vom Finanzamt hatte mir bei einer Prüfung bei mir gesagt, wenn die positive Prüfung über das VIES System dokumentiert ist, sollte es keine Probleme geben, falls sich im Nachhinein doch mal eine Unstimmigkeit ergibt. Ich würde mich da nicht ausschliesslich auf den Mechanismus im Shop verlassen.
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/...scheUSt-IdNr/auslaendische_ust_idnr_node.html Gambio fragt genau diese Schnittstelle ab. Das einzige was fehlt, ist die Dokumentation. Würde Gambio das Ergebnis der Abfrage speichern, wäre das rechtskonform. Edit: Gambio fragt die europäische VIES-Schnittstelle ab, nicht die XMLRPC-Schnittstelle des BZST. Es wäre aber sinnvoll das zu machen.
Da wäre es jetzt natürlich prima, wenn das Ergebnis der Abfrage per Ausdruck dokumentiert werden könnte - wäre das ein schöner Featurewunsch? Dürfte doch gar nicht sooo kompliziert sein, das einzubauen, oder? Alle Daten dazu wären ja da.
Es wäre sogar möglich automatisch eine qualifizierte Bestätigung in Schriftform vom BZST anzufordern. Das ist aber nicht Sinn der Übung. Sinnvoll wäre es, die Prüfung im Shop in ein Protokoll zu speichern und beim Kundenkonto abzuspeichern. Da jede Prüfung eine eindeutige Prüfnummer bekommt, reicht das im Falle eines Falles aus und ist sogar schneller aufzufinden als auf Papier.
Ginge natürlicha auch, ja - ausser bei Gastkonten... Und ich bin da halt recht altmodisch, ich lege gerne Papier in Ordner... Und kann den Ausdruck an die Rechnung heften.
reicht es nicht, hier (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) manuell die gesamte Abfrage (Inklusive Name und Anschrift) zu tätigen, einen Screenshot zu machen und diesen auszudrucken und an die jeweilige Rechnung anzuhängen?
Danke für die vielen Hinweise, natürlich weiss ich, dass eine qualifizierte Abfrage notwendig ist. Das war aber weder die Frage, noch das Thema. Die Frage war, WIE der Shop diese Nummer prüft. Ich habe andauernd das Problem, dass der Shop entweder Nummern akzeptiert, diese aber invalid sind, oder aber dass der Shop die Nummer NICHT akzeptiert, diese aber in Wirklichkeit valid ist. Dann brechen Kunden aus dem EU Ausland ihre Bestellungen ab. Manche melden sich, manche nicht. Das ist nicht gut, denn ich möchte ungern Bestellungen verlieren, nur weil da eine technische Fehlfunktion stattfindet.
Das hatte ich Dir eigentlich schon vor Tagen beantwortet. Wenn die Onlineprüfung nicht aktiviert ist, wird nur eine Syntaxprüfung gemacht, d.h. das System prüft ob es die Nummer THEORETISCH geben KÖNNTE. Wenn die Onlineprüfung aktiviert ist, prüft der Shop die Nummer gegen die VIES-Datenbank der europäischen Union. Da gab es in letzter Zeit aber einige Probleme. Wenn die Datenbank nicht erreichbar ist, kann nicht geprüft werden und die Nummer wird als falsch bewertet. Seit gestern gibt es dazu ein Fix. https://www.gambio.de/forum/threads/nochmalige-ust-id-pruefung-moeglich.43401/#post-359147 https://tracker.gambio-server.net/issues/66631
Die Online Prüfung ist aktiviert. Das neue PHP versuche ich gleich mal! Danke, bei den vielen Kommentaren hatte ich das übersehen.
Naja ganz graue Theorie hab grade ne USt-IdNr. aus NL die sieht so aus NLXXXX.XX.XXX.BXX also mit Punkten dazwischen, vom Syntax völlig falsch aber der Shop sagt supi alles OK! Oft passen die Adressen nicht zur USt-IdNr weil die Kunden diese bei der Bestellung nicht korrekt angeben......also muss man hier und da mal recherchieren oder den Kunden anrufen
Der Kunde sieht ja eigentlich auch, daß die Nummer falsch ist. Oft vergessen Sie die Länderkennung vorne, manche geben auch die normale Steuernummer und nicht die UStID ein... Wichtig ist, daß man das immer nur als Vorprüfung ansieht und dem Shop erlaubt, die Umsatzsteuereinstellungen für den Kunden anzupassen. Man muss hinterher immer noch vollständig, mit kompletter Adresse prüfen und das Protokollieren. Nur dann ist das wasserdicht. Leider protokolliert Gambio nicht. Wenn die Adresse nicht stimmt, heisst das auch nicht, daß das grundsätzlich falsch ist. Ein Unternehmen mit verschiedenen Niederlassungen hat auch nur eine UStID. Die Rechnungsadresse muss nicht zwangsläufig die Adresse sein, die bei den Finanzbehörden hinterlegt ist.