Streitbeilegungs-Link bei IT-Recht Daten nicht klickbar?

Thema wurde von markus_wick, 15. Juni 2020 erstellt.

  1. markus_wick
    markus_wick Erfahrener Benutzer
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  2. barbara
    barbara G-WARD 2014-2020
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    Das muss im Impressum klickbar sein, nicht in den AGB.
    (keine Rechtsberatung)
     
  3. markus_wick
    markus_wick Erfahrener Benutzer
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    Danke Barbara, im Impressum hab ich es auch entsprechend angelegt. Ich war nur verwirrt und dacht, wenn der Link schon da steht muss er auch klickbar sein.
     
  4. barbara
    barbara G-WARD 2014-2020
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    Ich habe meine Texte gerade neu übertragen und geprüft.
    Beim Impressum steht es ganz klar dabei, bei den AGB habe ich dazu keinen Hinweis gesehen
     
  5. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    #5 Anonymous, 16. Juni 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juni 2020
    Soweit ich weiß ist das nicht geregelt. Es heißt nur vom Gesetzgeber, dass der Link gut auffindbar auf der Seite anklickbar vorhanden sein muss, soweit ich weiß. Dass man das ins Impressum packt, ist gängige Praxis, aber nicht so vorgeschrieben, glaube ich. Ich hatte mich daher bei der ITRK auch schon gewundert, dass sie den Link a) 2x aufführen, in AGB und Impressum, und dass wenn es doch Urteile gibt dass der Link anklickbar sein muss um per Definition ein Link zu sein, dass er dann nur im Impressum aber nicht in den AGB anklickbar ist.
     
  6. markus_wick
    markus_wick Erfahrener Benutzer
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    Letztlich denke ich: Da der Text ja von IT-Recht gezogen wird, kann ich ja evtl. mal aufkommende Abmahnschreiben an die weiterleiten :)