Hallo, meine zweite Frage für heute bezieht sich auf die VPEs bzw. den Grundpreis. Leider ist der Sachverhalt wieder etwas kompliziert, deshalb hänge ich einen Screenshot mit dem entsprechenden Shopausschnitt an. Wir bieten in unserem Shop neben den einzelnen Kaffeesorten feste Geschenksets an. Eines dieser Sets ist das "Hallertauer Espresso Trio", welches ich als Beispiel für mein Problem angeben möchte. Dieses Geschenkset enthält drei Espressopackungen à 250 g und wird im Geschenkkarton verpackt für 26,99 € verkauft. Der Grundpreis, der bei jedem Produkt angegeben werden muss, soll sich (nach meinem Verständnis) auf den Kilopreis des Espressos beziehen. Das heißt: Der Preis pro kg Espresso (egal welcher Sorte) beträgt eigentlich 25,96 €. Da das Set jedoch schön verpackt ist, kosten hier eben drei Packungen, also insgesamt 750 g, bereits 26,99 €. Trotzdem müsste aber doch in der Angabe unter den 26,99 € stehen: "25,96 € pro 1 kg", damit der Kunde einen Vergleich hat, was der Espresso "normal" kosten würde. Ich hoffe, ich habe da jetzt keinen Denkfehler drin. Auch habe ich das Gefühl, dass dieses Probelm über die Artikeleigenschaften lösbar wäre, aber ich stehe total auf dem Schlauch und freue mich deshalb sehr über eine kleine Anregung. Vielen Dank im Voraus! Sophie
Ich glaube da irrst Du Dich. Das ist wie bei Bonbons mit einer anderen Verpackung, da wird der Grundpreis auch teurerer Siehe z.B. hier: