Hallo, folgendes: ein "privates" Kundenkonto wird angelegt mit zb dem EU Ausland "Slovenien". Im Shop wird nun der korrekte MwstSatz mit 22% angezeigt. Soweit so gut. Wenn der Kunde jetzt in seinem Kundenkonto bei seinem Adressbucheintrag einfach "nur" den Status "Gewerbetreibend" aktiviert, dann wird auf einmal der MwstSatz auf 19% geändert. Der Kunde kann dann immer mit 19% bestellen. Kann doch nur ein Bug sein oder? Gambio V4.4.0.3 mfg
Bei B2B Geschäften innerhalb der EU ist in aller Regel der Mehrwertsteuersatz des Herkunfstlandes zu berechnen, demnach ist das folgerichtig, wenn der Kunde sich gewerbetreibend markiert. Ob die Form wie der Shop den Gewerbetreibenden Status ermittelt 100% geschickt ist, ist ne andere Frage.
OK; nur Gewerbestatus reicht nicht aus für Änderung auf 19%. Erst wenn die UID-Prüfung eine richtige UID erkannt hat, sollte sich die Steuer auf 0% ändern bei Lieferung SV. Ein gewerblicher Slovene ohne UID sollte auch mit 22% bezahlen, erst wenn er sich die Sachen nach DE senden lässt, kommt 19%
Ich meinte wenn dort keine UstIDNr eingetragen wurde. Abgesehen davon ändert sich die Kundengruppe auch nicht wenn der Kunde nachträglich "gewerbetreibend" in seinem Kundenkonto aktiviert, somit bleibt auch weiterhin "inkl" Mwst. Ich frag mich grad obs nicht besser wäre den Schalter im Kundenkonto auszublenden.
... das ist nicht ganz korrekt. Bei Warenlieferung wäre es das Zielland der Ware (z.B. Slovenien), bei Dienstleistungen ggf. anderer Steuersatz.
Die funktion des Schalters sollte unbedingt geändert werden, so macht das überhaupt keinen Sinn. Wir hatten schon mehrere Kunden die das nachträglich im Kundenkonto geändert haben. Die Kundengruppe muss sich dadurch auch automatisch ändern.
Der Schalter dürfte gar nciht im Kundenkonto sein, sondern müsste nur vom Admin gesetzt werden können, wenn der Kunde den Nachweis für ein Gewerbe bringt. Was nützt es denn, wenn klein Klara auf "Gewerbe" klickt und in die Händlergruppe verschoben wird, obwohl sie gar kein Gewerbe hat. Das wäre meiner Meinung nach noch schlimmer.
Das hab ich versucht mit "in aller Regel" abzubilden, aber dein Einwand ist korrekt und besser als mein Genuschel an der Stelle. Was den Gewerbetreibend Haken angeht: Es war seinerzeit mal in der Diskussion das an USt-IDs zu binden, aber es wurden Fälle gefunden, wo das nicht eine das andere nicht bedingt, darum wurde das extra dazugebaut. Aus heutiger Sicht würde man das anders machen, wir werden das irgendwann auch nochmal konsolidieren müssen, das ist aber nicht so ganz einfach. Was das Thema falscher Daten angeht: Der Shop kann auch USt-ID eigentlich nicht gut genug prüfen um damit einfach loszuliefern. Das Problem ist, dass die ID auf Plausibilität geprüft werden kann, aber nicht ob sie auch zu dem Kunden gehört und zu dem restlichen Daten passt. Wenn man ehrlich und penibel ist, müsste man also jede B2B Bestellung vor Auslieferung manuell prüfen, auch wenn da erstmal alles scheinbar gut aussieht, sonst ist Gefahr in Verzug. Theorie und Praxis sind aber immer 2 Dinger. Am Ende ist ein möglicher falscher Gewerbetreibend Eintrag durch den Kunden da auch nur ein Tropfen auf den schon heissen Stein... Meiner Meinung nach muss der Kundenprüfprozess für die Qualifikation als B2B Geschäft da eigentlich komplett umorganisiert werden. Wie das effizient ginge hab ich adhoc aber auch keine glorreiche Idee.
Hallo, Kann man den Schalter irgendwie deaktivieren, oder mittels CCS einfach ausblenden sodass dieser nicht verwendet werden kann ? Grüße, Dirk
In meinem 4.0 Shop ist ein Haken unter Kunden -> Kunden-Details, der scheint nur keine Funktion zu haben Nachtrag: ich nehme alles zurück. Wenn man als Kunde eingeklagt ist, ist der Haken im Kundenkonto weg und auch bei der Anmeldung
Bei der Anmeldung/Registrierung sollte der Haken schon bleiben Ich werd den wohl erstmal nur im Kundenkonto per CSS ausblenden.
Ich halte den Haken schon für notwendig, denn nicht jeder Gewerbetreibende muss zwingend eine Umsatzsteuer ID haben. Denkt an die Freiberufler, Ärzte, Kleinunternehmer, Vereine oder Behörden. Die zählen laut deutschem Steuergesetz zu den Gewerbetreibenden und haben eben keine USt.-ID. ...und bei B2B innerhalb Europas gilt eindeutig der Steuersatz des Ursprungslandes. Die neue Verordnung gilt ausdrücklich nur für B2C. Hier der Text der IT Rechts Kanzlei dazu: Im Rahmen des sogenannten „Digitalpakets“ wird auf EU-Ebene die Einführung eines neuen Mehrwertsteuersystems mit weitreichenden Änderungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel mit Verbrauchern vorangetrieben. Zum 01.07.2021 werden im B2C-Fernabsatz die bisher geltenden Umsatzsteuer-Lieferschwellen in der EU aufgehoben und - jenseits einer Kleinstunternehmerschwelle – Steuerbeträge direkt im Lieferland geschuldet.
Ich hatte dazu schon vor Wochen was geschrieben und auch belegt. (§6a Abs. 4 Satz 4 UStG) Die UmsatzsteuerID-Prüfung muss dokumentiert werden. Wenn man aufgrund der Onlineprüfung den Kunden umsatzsteuerfrei beliefert, ist man schon per Gesetz aus der Haftung raus, weil man im guten Glauben gehandelt hat. Das zum Haftungsrisiko. Der Gewerbetreibend-Schalter darf keinesfalls für eine Steuereinstellung zuständig sein. Ausländischer Gewerbetreibender im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist nur derjenige, der eine gültige UStID besitzt. "Gewerbetreibend oder nicht" als Schalter ist wichtig im Rahmen der Klarstellung der gesetzlichen Zuständigkeit von BGB oder HGB . Es gelten nämlich sowohl im Inland als auch im Ausland andere Gesetze und AGB für Privatkunden und Gewerbetreibende.
Solange jemand da nicht zu penibel ist, sollte das so hinkommen. Wenn man an Erbsenzähler gerät, kann das zumindest potenziell etwas Stress machen. Ich würds selbst aber durchaus so versuchen. Diese Sinneinschränkung des Schalters hast du für dich getroffen, es ist aber nicht unsere Prämisse was der tun soll und was nicht.
Die Funktion, die Umsatzsteuer für denjenigen, der den Schaltet umlegt, auf einen nicht mit dem Umsatzsteuerrecht vereinzubarenen Wert setzt, ohne das irgendwie oder irgendwo zu dokumentieren und jegliche Hinweise auf dieses Fehlverhalten mit " ist so" wegzubügeln ist schon ein starkes Stück. Leider werden einige Shopbetreiber in diese Falle laufen. Das wird viel Geld kosten und auch Tränen geben. Ich werde diesen Leuten empfehlen, sich Schadensersatzansprüche Gambio gegenüber vorzubehalten. Das ist genauso, als wenn du mir einen Schalter im Auto einbauen würdest, der dafür sorgt, dass mir auf der Mittelspur der Autobahn ein Parkplatz eingezeichnet wird. Geniales Feature, aber knallen tut das bestimmt.
Ich kann bestätigen, dass dieser "Schalter" missbräuchlich eingesetzt wird, daher wäre ein Lösung, wie der Schalter abgeschaltet werden kann mehr als sinnvoll. Grüße, Dirk
Hi Dirk, zum Ausblenden der Option im Adressbuch einfach die Zip anbei via Modulverwaltung hochladen. Dann ist es im Adressbuch so, als wäre die "Gewerbetreibender-Status"-Option im Admin deaktiviert.
Danke Dominik, ich bin aber noch bei Templates... Ich habe in der Zwischenzeit die adress_book_details.html angepasst und den B2B Block raus genommen, sieht soweit gut aus. Kann man die Funktion irgendwo im Admin deaktivieren ? Entweder benötige ich eine neue Brille... ich finde nicht. Grüße, Dirk