Kunden zusammenlegen?

Thema wurde von Totti-Amun, 17. November 2011 erstellt.

  1. Totti-Amun

    Totti-Amun Erfahrener Benutzer

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    Ich schiebe das Thema mal erneut an.
    Ich habe inzwischen Kunden mit 4 Kundenkonten.

    Als Sofortlösung, bis Gambio das endlich umgesetzt hat: Kann man einstellen, dass sich Kunden mit einer Emailadresse nicht nochmal anmelden können?
    Wenn ich einen Kunden manuell über das Backend anlegen möchte, wird das verhindert.
    Aber nicht, wenn der Kunde sich selbst ganz normal registriert.
     
  2. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Wenn ein Kunde wirklich ein Kundenkonto und kein Gastkonto hat, dann ist die E-Mail-Adresse eigentlich nicht für ein 2. Konto nutzbar, sondern gesperrt
    Wie sollte der Shop sonst wissen, welches Passwort passt und welches Konto angemeldet werden soll?
    Gastkonten sollte man automatisch löschen lassen, schon aus rechtlichen Gründen.
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich denke, man muss die Begriffe Kunde, Kundenkonto und Gastkonto auseinanderhalten können. Man kann mit einer E-Mail-Adresse nicht mehr als ein Kundenkonto erstellen. Gastkonten kann man beliebig viele mit der selben E-Mail-Adresse erstellen. Und wenn ein Kunde für jede Bestellung ein temporäres Konto erstellt, dann hat das sicherlich einen bestimmten Grund.

    Auch hier muss man Begriffe wie "registrieren" und "anmelden" auseinanderhalten können. Ich wäre sauer, wenn ich mich mit meiner E-Mail-Adresse nicht wieder in mein Kundenkonto anmelden könnte. Bei einem Gastkonto kann man sich ohnehin nicht einloggen/anmelden. Genauso sauer wäre ich, wenn ich keine weiteren Bestellungen mit der selben E-Mail-Adresse als Gast tätigen könnte, wenn mir die Funktion "Gastkonto" schon geboten wird, da ich dann davon ausgehen müsste, dass mein vermeintliches Gastkonto eher wie ein Kundenkonto gehandelt würde.

    Ich gehe aber davon aus, dass Du "registrieren" meinst und dann ist meine Antwort: Die Funktion ist bereits gegeben. In meinem Shop sowie auch in deinem Shop. Dazu war ich mal so dreist und habe bei euch ein Kundenkonto erstellt. Der Versuch, ein zweites Kundenkonto mit der selben E-Mail-Adresse zu erstellen, ist gescheitert.

    Doch, siehe Screenshot von deinem Shop.

    [​IMG]


    Gleiche Prüfung in meinem Shop:
    [​IMG]
     
  4. Totti-Amun

    Totti-Amun Erfahrener Benutzer

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    Merkwürdig...
    Ich suche später mal Kundenkonten raus, ich bin heute vormittag zu mit Arbeit.

    Ich lasse übrigens keine Gastkonten zu.

    Nichts destotrotz habe ich Kunden mit mehreren Kundenkonten (meinetwegen auch unterschiedlichen Emailadressen), die ich gerne zusammenfügen möchte.
    Einfach der Übersichtlichkeit halber und dass die auch gesammelt ihre Bestellungen einsehen können...
     
  5. Totti-Amun

    Totti-Amun Erfahrener Benutzer

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    Ihr habt natürlich recht, die haben alle eine andere Emailadresse. Geht ja auch gar nicht anders...
    Mein Fehler gestern, überarbeitet!!
    Ich hatte übersehen, dass der Top-Scorer Kunde die Domains .de und .com nutzt mit inzwischen 4 Kundenkonten.

    Das macht es leider nicht einfacher, die haben nicht alle die selbe Lieferadresse und ich lege halt auch häufig Bestellungen manuell an, bei telefonischen Bestellungen.
     
  6. MailBeez

    MailBeez Erfahrener Benutzer

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    Dies ist eher ein Mythos, der im folgenden Blog-Post beleuchtet wird: https://www.mailbeez.de/blog/gastkunden-loeschen-warum-nicht

    Warte noch auf endgültige Formulierung vom Händlerbund.
     
  7. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Im Bereich der Datensparsamkeit sehe ich das etwas anders.
    Der Kunde hat mit dem Nutzen eines Gastkontos der Speicherung als Kunde widersprochen. Also darf man die Daten nur in dem Umfang speichern, die vom Gesetzgeber vorgesehen sind.
    Die Speicherung als Kunde (Kundenkonto) ist aber unnötig.

    und wenn der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom letzten Jahr sich durchsetzt, dann wird es sicher noch verschärft.
    Siehe dazu:
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    Sorry, gehört eigentlich nicht hierher.
    Bleiben Wir hier also besser bei dem Zusammenlegen der Konten.
     
  8. Marias Einkaufsparadies

    Marias Einkaufsparadies Erfahrener Benutzer

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    Dies ist laut meiner Webrecherche kein Mythos.

    Wie @barbara schon gesagt hat und auf der von ihrer geposteten Seite zu lesen ist.
    Gastkonten sollten schon gar nicht genutzt werden, um einfach Werbemails zu versenden. Denn auch Email-Retargeting ist am Ende Werbung.
    (Email-Retargeting = Remarketing)

    Man muss nur mal Googlen (gastkonto datenminimierung - Google Suche) und siehe da, man findet weitere Seiten mit wichtigen Informationen zum Thema "Gastkonto" die die Aussage "Gastkonto nach Abschluss des Geschäftsvorgangs zu löschen" untermauern.

    z.B.:
    (Kundendaten nur so lange speichern, bis das Geschäft mit dem Kunden erfüllt ist) oder (Die angegebenen Daten sollen nach Vertragserfüllung gemäß Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO wieder gelöscht werden und nur für die einmalige Vertragsabwicklung verwendet werden.)

    Einige Links:

    Datenschutzkonferenz: Onlineshop muss Gastkonto anbieten (lawst.de)

    Datenschutz beim E-Commerce: Gastkonto zwingend erforderlich? - reuschlaw

    DSK gegen verpflichtende Kundenkonten: Online-Händler müssen Gastkonto anbieten (wbs.legal)

    usw.

    Durch das, was ich alles gelesen haben auf den verschiedenen Seiten, ist für mich die Aussage von "Mailbeez" im Blog und von @MailBeez irreführend.

    Das Zitat im Blog (Warum Gast-Konten nicht gelöscht werden brauchen, müssen und sollten - oder doch? | MailBeez Ecommerce Email Marketing) vom Händlerbund ist ganz schön aus dem Context gerissen bzw. die Worte vom Händlerbund werden von Mailbeez anscheinend verdreht.

    Händlerbund schreibt im Zitat explizit, dass die Daten nach "Vertragserfüllung" gelöscht werden müssen. Des Weiteren empfiehlt Händlerbund bei Kunden mit angelegten Kundenkonten, dass die E-Mail-Adresse nicht länger als ein Jahr nach erfolgtem Kauf für die Direktwerbung genutzt werden sollte.

    Also genau das Gegenteil, was Mailbeez versucht einen einzureden. Selbst an Kunden mit Kundenkonten sollte nach einem Jahr keine Mail mehr versendet werden. Es sei denn, der Kunde hat sich in eine Newsletter Liste eingetragen. Aber die Geschichte mit der Newsletter Liste ist eine ganz andere. Da kann sich auch ein Nicht-Kunde eintragen.

    Ich sehe hier eine Fehleinschätzung von Mailbeez, auch wenn diese am Ende im Blog schreiben "Dieser Blogpost ersetzt keine rechtliche Beratung und ist als Gedanken-Anstoss gedacht, die aktuelle Auffassung von Gast-Konten zu hinterfragen.", um Ihr Geschäftsmodel nicht zu gefährden. Also Vorsicht, den nicht Mailbeez bekommt ggf. eine Abmahnung, sondern der Onlinehändler, der über Mailbeez die Mail´s versendet hat.

    Meine Aussage ersetzt keine rechtliche Beratung und ist meine Meinung und ein Gedankenanstoß.