Selbstabholung, doch Kunde holt die Ware nicht ab.

Thema wurde von Anonymous, 19. Oktober 2023 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hallo,

    es geht zwar nicht direkt um den Versand sondern um die Selbstabholung.

    Ich habe vermehrt das Problem, dass Kunden eine Bestellung aufgeben, dann Vorkasse (Überweisung) oder Bezahlung vor Ort auswählen und dann die Ware nicht abholen kommen. Auch wenn ich den Kunde per Mail anschreibe, kommt nur selten eine Rückmeldung und wenn, dann heißt es oft, ich komme bald vorbei aber Tatsache ist, die Ware liegt hier und wird nicht abgeholt. Ärgerlich ist es, wenn der besagte Artikel z.B. nur noch einmal verfügbar ist, somit wird dieser Artikel blockiert aber nicht verkauft.

    Habe Ihr dieses Problem auch? Wenn ja, wie habt Ihr es gelöst?
     
  2. mumus-1

    mumus-1 Erfahrener Benutzer

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    Wir reservieren die Ware für den Kunden i.d.R. 5 Werktage, dann wird der Artikel wieder eingebucht.
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich hatte auch daran gedacht, eine Frist zusetzen, wollte mit 8 Tagen dies tun. Doch wie kann man den Kunden darüber informieren. Wie informiert ihr den Kunden darüber, habt ihr das irgendwo im Warenkorb oder bei der Bestellung stehen?
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    du kannst es zb hier schreiben. Dann steht es auch in der Bestellbestätigungsmail.
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich würde die Bezahlung vor Ort und die somit getätigte Reservierung schon mal rauslassen. Wenn Vorkasse und Selbstabholung hast Du wenigstens schon das Geld. Das ist dann schon mal entspannter für Dich. Du kannst zudem noch eine Frist für die Abholung setzen.
     
  6. ingo_scharp

    ingo_scharp Erfahrener Benutzer

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    Das kann unter umständen enorm nach hinten gehen.
    Mit der Bestellung ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Ist der Kunde nicht mit der Stornierung einverstanden, kann er Regress geltend machen. Gerade bei Einzelstücken kann dies enorm teuer werden. 2malige Abholverzugsanzeige (Bei Lieferanten heißt das Lieferverzugsanzeige) mit Fristsetzung ist Pflicht.
    Dann bleibt es jeden Händler überlassen, ob er einfach storniert oder selbst Ausfallforderungen/Lagergebühren usw. stellt.
     
  7. mumus-1

    mumus-1 Erfahrener Benutzer

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    Das kann man in den AGB regeln und das haben wir auch.
     
  8. ingo_scharp

    ingo_scharp Erfahrener Benutzer

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    Hier ist glaube ich die Bestellbestätigung der optimale Platz.
    Das kann man über eine If then Frage die Lieferart "selfpickup" und entsprechenden Zusatztext einpflegen, realisieren.

    Dann bist du noch nicht an den richtigen Kunden geraten. Zusätze in den AGB die den Kunden schlechter stellen als im BGB sind unwirksam. Aber jeder muss seine Erfahrungen machen.
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Heißt dies, dass der Verkäufer die Ware solange bei Seite legen muss, bis der Kunde es gedenkt abzuholen? Ich würde dies ja verstehen wenn der Kunde bereits bezahlt hat, aber die Kunden die die Ware nicht abholen, sind auch meist die, die nicht im Vorfeld bezahlen.

    Ich habe versucht irgendwo was über das "Abholverzugsanzeige" zu finden, leider ohne Ergebnis. Hast du vielleicht ein Link wo dies genau erklärt wird? Danke.
     
  10. ingo_scharp

    ingo_scharp Erfahrener Benutzer

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    #10 ingo_scharp, 24. Oktober 2023
    Zuletzt bearbeitet: 24. Oktober 2023
    Versuchs mal mit Lieferverzugsanzeige. Ist das gleiche.
    Der Grundsatz liegt darin, das du den Kunden oder Lieferanten 2x die Möglichkeit geben musst, die Ware zu liefern oder abzuholen. Erst dann hast du die Möglichkeit vom Kaufvertrag, den ja beide geschlossen haben, zurück zu treten.
    Beispiel:
    Du bietest einen Esstisch als Einzelstück für 2.400 € an. Ein Kunde reserviert via Kaufvertrag (Bestellung) den Tisch.
    Der Kunde will den Esstisch 1 Woche nach dem Kauf abholen und in Bar bezahlen und du hast in zwischen den Tisch an einen anderen Kunden verkauft und dieser hat den Tisch auch abgeholt, hat der 1. Kunde folgenden Möglichkeiten.
    - er ist mit der Stornierung einverstanden und sucht erneut
    - er kauft einen gleichen Esstisch beim Mittbewerber für 5.000 €
    Hier kann der Kunde die Mehrkosten (Differenzbetrag, Beschaffungskosten usw.) von dir einfordern.

    Einige Händler machen bereits in der Bestellbestätigung Angaben, wann ein Kaufvertrag gültig ist.
    Normal ist mit versenden der Bestellbestätigung.
    Man kann dies aber umgehen, in dem man mitteilt, das eine Bestellbestätigung als Anfrage und nicht als Kaufvertrag ansieht und das ein Kaufvertrag erst mit Übergabe der Rechnung oder separater Auftragsbestätigung zu Stande kommt.
    Hier wird dich dein Partner für die AGB und Co. sicherlich weiter helfen.

    Alternativ kann man versuchen, das ganze zu mindest über eine Anzahlung zu steuern.