Herstelleradressen müssen beim Produkt genannt werden.

Thema wurde von Anonymous, 10. April 2024 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    und weggebügelt ...:rolleyes::oops:
     
  2. Hilke (Gambio)

    Hilke (Gambio) Super-Moderator
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    Guten Morgen :)

    Wir haben das Thema -auch dank eures Forenposts- auf dem Schirm. Ich habe mich dazu noch nicht geäußert, weil wir erstmal intern und mit Juristen klären müssen, ob shopseitig da was angepasst werden muss/kann und dann natürlich auch was.
    Wie ihr ja auch merkt ist das Thema gar nicht so eindeutig.
     
  3. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Die Lösung wäre relativ einfach. Es fehlt einfach ein Textfeld für die Herstellerbeschreibung,
    Das fehlt schon lange und wurde schon vielfach gewünscht.
    Nicht nur für die Herstelleranschrift, sondern auch für erweiterte Beschreibungen und Hintergrundinformationen.
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Herstellerangaben, Zutatenliste, Nährwertangaben müssen bei Lebensmitteln schon seit Ewigkeiten im Onlineshop angegeben werden. Wir haben das seit 10 Jahren über TABS im Shop umgesetzt. Auch Sicherheitshinweise haben wir so bereits seit 10 Jahren integriert. Verstehe die Aufregung nicht...

    Siehe @mmatecki
     
  5. Anemones Wollzauberei

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    Ich grüble jetzt so langsam vor mich hin....

    Ich bin Kunsthandwerkerin. Unter anderem färbe ich Wolle, die ich als ungefärbte Wolle bei verschiedenen Herstellern einkaufe. Diese Wolle färbe ich mit Farben, die ich ebenfalls von verschiedenen Händlern einkaufe und teilweise während eines Färbevorganges auch mische.

    Bin ich jetzt Hersteller?

    Weiterhin arbeite ich mit finnischem Papiergarn. Das kaufe ich in Finnland. Insoweit kein Problem, auch mit dem Papiergarn, dass ich ebenfalls verkaufe.

    Aber was ist mit den Dingen, die ich aus dem Papiergarn herstelle - z. B. Lichterketten, die ich auf verschiedenen Plattformen einkaufe, Gläsern, die ich auf Flohmärkten einkaufe.

    Gelte ich da jetzt auch als Hersteller?
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #66 Anonymous, 18. April 2024
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2024

    Nachfolgend keine Rechtsberatung!

    Artikel 13 der Verordnung "Fälle, in denen die Pflichten der Hersteller für andere Personen gelten"

    Ergänzung: Und natürlich auch das geltende deutsche ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) dürfte hier bereits zutreffen. Hersteller wird definiert in §2 Punkt 15.
     
  7. marit

    marit Erfahrener Benutzer

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    Machst du Unikate? Dann deklariere dich als Künstlerin. Das enthebt dich solcher Verpflichtungen.
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Das dürfte ein Irrglaube sein!

    Nachfolgend keine Rechtsberatung!

    Auch hier greift sicher bereits das auch aktuell in D geltende ProdSG und die neue (und ggf. alte) EU Verordnung dann auch. Auch bei Kunstwerken handelt es sich um Produkte, welche durch einen Fertigungprozeß hergestellt werden. Der Verkauf ist ein "Bereitstellen auf dem Markt" (gewerblicher Vertrieb und Geschäftstätigkeit).

    Ausnahmen sind in Artikel 2 der Verordnung genannt.
     
  9. Linda Skora

    Linda Skora Erfahrener Benutzer

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    Ja bist du. Sobald du du die Ware veränderst und du bist es, wenn du aus einem nicht EU Land Ware einführst und nur verkaufst (Erstinverkehrbringer) Ich verarbeite Leder und habe mir einen Glossar gemacht, in dem ich Materialien erkläre (Was ist Zinkdruckguss, was ist Büffelleder, woher kommt es, wie ist es zugerichtet etc.) das Dokument über eine Content Seite, über Artikelinhalte bei allen Produkten als Tab hinzugefügt
     
  10. Totti-Amun

    Totti-Amun Erfahrener Benutzer

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    Das alles ist doch wieder nur ein gefundenes Fressen für die deutsche Abmahn-Industrie, vor Allem der Umstand, sich selbst als Hersteller deklarieren zu wollen oder zu müssen.
    Da werden die Rechte-Inhaber, sprich die ursprünglichen Hersteller/Marken, sicher auch bald ihre Markenrechte verletzt sehen und aktiv werden. Und genau das wird noch viel teurer.
     
  11. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #71 Anonymous, 19. April 2024
    Zuletzt bearbeitet: 19. April 2024
    Wie kommst Du darauf? Was genau meinst Du damit?

    Wer "Hersteller" ist, ist in der Verordnung definiert. Zusätzlich gibt es in Artikel 13 der Verordnung "Fälle, in denen die Pflichten der Hersteller für andere Personen gelten". Ansonsten "muss" (sollte... darf) sich niemand als Hersteller deklarieren.

    Wie soll es bei der Nennung des Herstellers eine Markenrechtsverletzung geben? Bei z. Bsp. Lebensmitteln und Kosmetik muss der Hersteller schon längst angegeben werden. Ich kenne niemanden, der darauf hin verklagt wurde.
     
  12. IX99

    IX99 Mitglied

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    Das kommt ja immer darauf an. Wenn du einen Bosch-Akkuschrauber als "Schmitt-Akkuschrauber" verkaufst mag das wohl so sein, aber nicht wenn du verschiedene Produkte zu einem neuen zusammen baust oder irgendwo auf der Welt für dich produzieren lässt.

    Der Hersteller des VW Golf ist ja schließlich auch Volkswagen, obwohl die Teile dafür von hunderten anderen Unternehmen produziert und hergestellt werden.
    An wen wendet man sich denn wenn das Display vom iPhone kaputt ist? Doch auch an Apple und nicht an Foxconn oder Samsung, oder?

    MMn bist du ganz klar der Hersteller wenn du aus verschiedenen Materialien neue Produkte herstellt.
    Wenn eine von dir verkaufte Lichterkette kaputt ist, muss man sich ja an dich wenden, dass kannst du ja nicht an den Hersteller des Papiergarns weiterleiten.
     
  13. Günter M.

    Günter M. Erfahrener Benutzer

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    Laut dem HB muss man für jedes Produkt den Lieferanten angeben. Sprich du hast von 5 verschiednene Lieferanten das gleiche Produkt, musst du 5 verschiedene Lieferanten nennen , und um es total richtig zu machen, muss die Ware auch klar dem Lieferanten zugeordnet werden können.Keine Rechtsberatung, nur die weitergabe meiner information.:confused:
     
  14. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Dann schiesst der HB wohl mal wieder übers Ziel hinaus. Es geht um Herstelleradressen und nicht um Lieferantenadressen. Wenn der Hersteller nicht in der EU sitzt, muss der Erstinverkehrbringer genannt werden. Wenn das natürlich 5 verschiedene sind, weil die alle das gleiche Produkt aus z.B. China importieren, dann die Lieferanten.
     
  15. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    #75 mmatecki, 25. April 2024
    Zuletzt bearbeitet: 25. April 2024
    Naja fast richtig:rolleyes:, es geht in erster Linie um die Produktsicherheit und darum welcher in der EU ansässige Wirtschaftsteilnehmer für bestimmte Konformitätsunterlagen verantwortlich ist und das muss nicht zwingend der Hersteller sein!
     
  16. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    #76 mmatecki, 25. April 2024
    Zuletzt bearbeitet: 25. April 2024


    Kleines Beispiel aus meinem Alttag:

    Es geht um einen Nagler Modell ist TJEP GRF 34/100 Excellent und Produktsicherheit!

    dazu die Konformitätserklärung vom Hersteller:
    TRUSTY SOURCES CORP., No. 7, Jingke 6th Rd., Taichung
    Precision Machinery Park, Taichung 40852, Taiwan,
    erklären in alleiniger Verantwortung, dass die TJEP GRF 34/100 Excellent
    den folgenden Richtlinien und Normen in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht;
    2006/42/EC · EN ISO 12100: 2010 · EN ISO 11148-13: 2018


    Bevollmächtigter zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen in der EU und damit Verantwortlicher Wirtschaftsteilnehmer in der EU:
    KYOCERA UNIMERCO Fastening A/S, Drejervej 2, DK-7451 Sunds,
    Die Seriennummer des Werkzeugs kann dem Deckblatt entnommen werden.

    KYOCERA UNIMERCO Fastening A/S, ist im Rahmen der Produktsicherheit dafür verantwortlich das die TRUSTY SOURCES CORP aus Taiwan die Geräte entsprechend diesen Richtlinien und Normen in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht, Fertigt; 2006/42/EC · EN ISO 12100: 2010 · EN ISO 11148-13: 2018 und stellt innerhalb der EU die dafür nötigen Unterlagen zusammen.

    Bei diesem Beispiel ist KYOCERA UNIMERCO Fastening A/S der verantwortliche Wirtschaftsteilnehmer in der EU der eingetragen werden muss, hier könnte auch der Name eines Hersteller der in der EU ansässig ist stehen oder der Name eines Importeur der die Ware aus einem Drittland in die EU importiert, wenn Ihr das selbst in die EU importiert muss euer Namen einsetzten werden

    Das ganze Thema läuft bei AMAZON schon seit einigen Monaten und man sieht dort den Wildwuchs in seiner vollen Blüte, da deklarieren sich die Händler selbst zu verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer in der EU oder nennen irgendwelche Niederlassungen in Deutschland die damit nichts zu tun haben.

    Produktsicherheit und Produkthaftung ist ein sehr komplexes Thema! Da sollte man sich auskennen und nicht einfach mal so eine Adresse rein Frickeln.
     
  17. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #77 Anonymous, 1. Mai 2024
    Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2024
    Hallo Ihr Lieben, habe das alles hier verfolgt und es stellt sich mir die Frage, ob das wirklich von allen Shopbetreibern, die auch gleichzeitig Hersteller sind, ab 12/24 umgesetzt werden muss.

    Weil damit wird ja das Produktsicherheitsgesetz abgelöst und das war ja eigentlich bis 2021 nur für Ortsbewegliche Druckbehälter, also Dampfkessel, Druckgeräte, Tankstellen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Aufzugsanlagen, Spielzeug, alles Rund um GS und CE gedacht. Die wurden dann in eigenständige Gesetze überführt. Und das Produktsicherheitsgesetz hat nur noch das Inverkehrbringen geregelt.

    Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) nimmt in Deutschland Regelungen zu den Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vor. Es wurde am 27. Juli 2021 neu gefasst und jetzt heißt es Produktsicherheitsverordnung.

    Verbraucherprodukte können ja alles sein. Und wer definiert ob ein Produkt sicher ist? Oder bezieht sich die Verordnung nur auf technische Geräte? Wenn nicht, dann würde es ja bedeuten, dass jeder Hersteller (Bei Handarbeiten ist man ja automatisch Hersteller und Händler) und da sind einige Kleinunternehmer dabei, umfangreiche Produkttests, Unterlagen von den Tests usw. führen muss. Was von Kleinunternehmern zeitlich und auch geldlich gar nicht so ohne weiteres umgesetzt werden kann. Das würde bedeuten, die Kleinunternehmer sterben nach und nach aus.

    Ich bin da gerade etwas ratlos und habe schon einige Nächte mit Google und Co. verbracht, aber eine wirkliche Antwort habe ich nicht gefunden.

    Weiß jemand von euch mehr? Sind auch die kleinen Handmades mit Schlüsselanhängern, kleinen Bastelarbeiten, Modeschmuck usw. davon betroffen?

    Bis Dezember ist nicht mehr lange hin, ich bin über jeden Tipp dankbar.
     
  18. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    #78 mmatecki, 1. Mai 2024
    Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2024
    Keine Rechtsberatung.

    Bei Handmade Produkten sehr schwierig zu definieren, mir fallen ad hoc folgende Sachen ein:

    Geht vom verwendeten Materialien eine Brandgefahr aus?
    Sind in den Materialien chemische oder gesundheitsschädliche Stoffe enthalten?
    usw.


    zu diesem Produkt in deinem Shop:
    https://www.shop-marianne-reinke.de/glas0004.html


    haben die Batterien eine CE-Kennzeichnung? Batterieverordnung ab 18.02.2024 gültig!

    https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-...ndler-einfuehrer-august-2024.html#abschnitt_7
     
  19. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Das Handmade Zeug ist doch oft/meist aus CN über Schine/Temu/Ali importiert. Da fängt es ja schon an. Welcher Kleinunternehmer macht eine Analyse seiner Importe? Wenn dann aber mal ein Kunde Ärger hat mit dem Produkt, dann brennt der Kessel.

    Gerade bei dem Beispiel eben gibt’s keine Angaben der Lichterkette zum Hersteller oder WEEE oder Batterie…
    2,90€ ist ein Preis der nach Temu riecht.

    Wenn da mal jemand abmahnt bzw gebührend nachfragt, dann wird’s eng mit dem Geschäftsmodell.
     
  20. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #80 Anonymous, 1. Mai 2024
    Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2024
    Ja sie haben eine CE Kennzeichnung, und nein ich habe sie nicht von Temu importiert. Der Händler sitzt in Deutschland. Wenn ich angebe, dass die Lichterketten eine CE-Kennzeichnung haben, dann würde ich mit Selbstverständlichkeiten werben, weil diese ja ohne CE-Kennzeichnung gar nicht in Deutschland verkauft werden dürfen.

    Zu chemischen oder gesundheitsschädlichen Stoffen: führt ihr eine Analyse eurer Waren durch? Auch der Griff eines Duschkopfes könnte schädliche Inhaltstoffe, die über die Haut aufgenommen werden, beinhalten. Nur ein Beispiel. Dann müssten wir alle dicht machen. Oder eben vom Hersteller immer eine genaue Analyse des Produktes anfordern. Macht ihr das?

    Sollen Handmade Hersteller jetzt jedes Kleinteil was verbaut wird, vorher in einem Labor chemisch untersuchen lassen?