Herstelleradressen müssen beim Produkt genannt werden.

Thema wurde von Anonymous, 10. April 2024 erstellt.

  1. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    24. Juni 2018
    Beiträge:
    737
    Danke erhalten:
    150
    Danke vergeben:
    75
    #81 mmatecki, 1. Mai 2024
    Zuletzt bearbeitet: 2. Mai 2024
    @Motte

    wenn CE gekennzeichnet dann sollte der Händler aus Deutschland dazu auch eine Konformitätiserklärung haben. Also wer bevollmächtigter für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen in der EU und damit Verantwortlicher Wirtschaftsteilnehmer in der EU ist. Also in diesem Fall an deinen Händler wenden und die Unterlagen einfordern.

    Keine Rechtsberatung, eventuell mal Auskunft bei der IHK oder Fachanwalt einholen.
    Als Hersteller solltest du aber wissen ob deine Farben, Klebstoffe, Metalle usw. gefährliche Inhaltsstoffe haben oder ob das eine oder andere Produkt nicht in die Hände von Kindern gehört. Das ist ein bisschen blauäugig oder?

    Vorprodukte also Farben, Klebstoffe, Stoffe, Metalle, Kerzen usw., die du weiter ver- oder bearbeitest, dazu solltest du dich mal an deine Händler wenden und dort nachfragen, die sollten dir entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen können.

    .
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    26. November 2015
    Beiträge:
    2.514
    Danke erhalten:
    416
    Danke vergeben:
    1.238
    Ich werde die Lichterketten einfach aus dem Shop nehmen. Für 10 Stück, die ich davon auf Lager habe ist der Aufwand dafür einfach zu groß.

    Die Farben und Klebstoffe sind frei auf dem Markt erhältlich und von großen Anbietern. Dann nenn es blauäugig, aber ich bin nicht davon ausgegangen, wenn ich Farben und Klebstoffe verwende, die beispielsweise von UHU verkauft werden und klar beschreiben, wofür sie verwendet werden dürfen, dass ich dafür noch extra beim Hersteller Unterlagen anfordern muss. Geschweige denn, dass ich bei einem Produkt, was verklebt, umgestaltet und neu angeordnet wird, vielleicht auch noch mit Perlen beklebt wird, dass ich dann alle Teile und Hersteller und Angaben zu den Inhalten in der Artikelbeschreibung machen muss. Ganz ehrlich, das öffnet doch Türen und Tore für Abmahnanwälte. Eine Kette zum Beispiel, besteht aus vielen kleinen verschiedenen Perlen. Da ist im Laufe der Zeit eine ganze Menge zusammengekommen. Wie soll man da noch den Hersteller ausfindig machen? Aber beim Metall müsste ich wirklich eine Analyse durchführen, weil ich den Nickelgehalt nicht weiß. Bisher war es so geregelt, dass wenn nicht ausdrücklich "nickelfrei" beistand, der Verbraucher davon ausgehen musste, dass Spuren von Nickel enthalten sein kann. Auch der Händlerbund hatte ausdrücklich davon abgeraten etwas mit "nickelfrei" zu kennzeichnen. Und das soll jetzt alles bis ins kleinste Teil analysiert werden? Dann werden die Verbraucher wohl früher oder später wirklich nur noch im Ausland einkaufen können, weil in Deutschland wird es kleinpreisige Artikel dann nicht mehr geben. Und das Finanzamt wird auch glücklich sein, weil der Status "Kleinunternehmer" künftig auch nicht mehr gebraucht wird.
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    1. September 2012
    Beiträge:
    2.597
    Danke erhalten:
    472
    Danke vergeben:
    165
    Fakt ist das ich auch mit Klebstoffen hantiere und im Ordner für alle Tuben und Kartuschen Datenblätter im Auto habe für Kontrollen auf Baustellen. Da ich nur Würth habe, ist es einfach zum Produkt das Datenblatt runterzuladen. Es wird teuer wenn ich kontrolliert werde und ich die Inhaltsstoffe nicht nachweisen kann.
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    29. September 2013
    Beiträge:
    76
    Danke erhalten:
    37
    Danke vergeben:
    6

    Nachfolgend keine Rechtsberatung!


    Mit der Einstellung kann Dir hier eigentlich keiner helfen. Die meisten Regeln gelten nach deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) heute schon. Dazu kommen mit der EU Verordnung 2023/988 Regeln für Fernabsatz (Onlineshops, Marktplätze, usw.) und ein paar andere "Kleinigkeiten". Als Hersteller (ja das bist Du) solltest Du das alles bereits kennen.
     
  5. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

    Registriert seit:
    4. Juli 2011
    Beiträge:
    3.778
    Danke erhalten:
    941
    Danke vergeben:
    303
    Informiert Euch doch mal bitte was die CE-Kennzeichnung aussagt und wie sie zustande kommt.

    Die CE-Kennzeichnung gibt an, daß ein Produkt den Verordnungen und Gesetzen der Europäischen Union entspricht.
    Dafür bedarf es KEINER Prüfung!
    Überhaupt keiner!

    Die CE-Kennzeichnung MUSS aber angebracht werden.Sonst darf das Teil nicht in der EU verkauft werden.

    Der Erstinverkehrbringer, also derjenige der das Produkt in der EU herstellt oder derjenige der das Produkt in den europäischen Markt einführt, ist dafür verantwortlich! Er bestätigt dies und übernimmt die volle Verantwortung dafür. Unkenntnis der Gesetze schützt nicht vor Haftung und Strafe!

    Wenn nun ein Kind einen Schlüsselanhänger verschluckt, ist auch der Handmade-Produzent produkthaftungsrechtlich dafür verantwortlich. Oder derjenige der die Teile aus China oder sonstwo importiert hat.
    Möglicherweise kann er sich exculpieren, indem er auf dem Waschzettel oder in der Bedienungsanleitung schreibt, daß das Teil vor Kindern ferngehalten werden muss, weil es ein verschluckbares Teil ist.

    Kann sein. Macht Euch schlau.
    Fragt einen Anwalt der Euren Fall individuell bewerten kann.
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    26. November 2015
    Beiträge:
    2.514
    Danke erhalten:
    416
    Danke vergeben:
    1.238
    Hallo Ihr Lieben,

    vielen Dank für den ganzen Input. Aber ich bin manchmal etwas verpeilt. Natürlich habe ich meine Produkte schon bewertet (also Risikoanalyse durchgeführt), nur habe ich nicht ins Kleinste die Prozentangabe der Materialien angegeben. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt muss das so detailliert auch nicht erfolgen. Die Datenblätter für die Kleber und Co. hab ich jetzt auch, vielen Dank für den Hinweis.
     
  7. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

    Registriert seit:
    22. September 2011
    Beiträge:
    31.167
    Danke erhalten:
    6.199
    Danke vergeben:
    1.104
    Beruf:
    Mann für alles :)
    Ort:
    Weilburg
    Ihr müsst doch nix übers Knie brechen, ihr habt noch bischen Zeit :)
    Macht euch nicht immer selbst so Panik !
    Spätsommer wird es konkreter werden wenn immer mehr Händler, Verbände, Importeure usw. sich damit befasst haben, es mehr Anwalts-Interpretationen gibt usw.

    Ich pers. Finde es eigentlich gut, das bei jedem Artikel bald steht woher er kommt (also ab EU Grenze). Beim Hersteller Logo einfach die Eingabe erweitern das neben dem Logo auch Adresse / Mail / URL usw. eingefügt und hinterlegt werden kann und gut wäre noch ein import (csv reicht hier ja) damit Leute mit Vielen herstellern sich die Tabelle exportieren und am PC ausfüllen können statt jeden einzeln im Shop :)

    Und dazu dann gleich noch eine Shopinterne schöne Hersteller Seite mit oberem Info Teil und darunter alle Produkte des Herstellers im Shop.

    Hach könnt das Leben einfach sein, wenn wir nicht immer für jeden alles anpassen müssten :)
    Für Leute die nicht wissen was Bestellen bedeutet gabs die Button-Lösung, für andere die nervigen Keks-Einblendungen und dann die noch nervigeren Externen Inhalte alle einzeln freischalten Schieberegler, achja davor noch die 2-Click-Teilen Buttons (Sharif) und und und. - Immer mehr Informatonen, immer weniger Medienkompetenzen. Alleine schon wie oft mir jemand sagt er will mit der EC-Karte bezahlen... Mir aber keine EC-Karte gibt (weil gibts ja schon ewig nicht mehr). Die suchen dann echt nach dem Symbol auf der Karte. Oder die AGB anhackerei damals. Wer schaut die sich an vor dem Hacken setzen? 1-2 Prozent vielleicht? - Immer mehr, immer umständlicher. Und dann stehen wir alten irgendwann da und fragen uns wie das mit den 3 Mucheln auf der Toilette so funktioniert xD
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    1. September 2012
    Beiträge:
    2.597
    Danke erhalten:
    472
    Danke vergeben:
    165
    Jaaaa, die 3 Muscheln :D
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    5. Februar 2015
    Beiträge:
    412
    Danke erhalten:
    54
    Danke vergeben:
    135
    #89 Anonymous, 9. Mai 2024
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2024
    Wenn man im EU-Ausland einkauft, sind diese Grosshändler/ Zwischenhändler ja nicht an EU-Recht gebunden und damit auch eventuell nicht verpflichtet, mir den Hersteller zu nennen.

    Laut IT Recht gilt folgendes:
    Falls der Hersteller eines angebotenen Produkts keine Niederlassung in der Europäischen Union hat, müssen Online-Händler in den hiervon betroffenen Produktangeboten den Namen, die Postanschrift und eine elektronische Adresse (E-Mail; Website) der verantwortlichen Person i.S.d. EU-Produktsicherheitsverordnung bzw. gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten angeben, die es für jedes in der EU angebotene Produkt geben muss.

    Wo findet man denn diese Person???

    man hat wochenlang damit verbracht, sich über Internet-Recherche gute Grosshändler bzw. auch kleine Manufakturen zu suchen.
    Hatte es schon einige Male, dass dann einfach gefragt wurde, wo ich das Material denn her hätte, man würde lieber direkt von der Quelle kaufen, das wäre ja bestimmt billiger...
    Bisher konnte ich sagen, das müssen Sie schon selbst suchen, ich gebe meine Einkaufsquellen nicht preis.
    Tja damit ist jetzt dann wohl Schluss...
    Immer mehr bestärkt sich der Eindruck, dass Onlinehandel eigentlich nicht gewünscht ist
     
  10. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

    Registriert seit:
    4. Juli 2011
    Beiträge:
    3.778
    Danke erhalten:
    941
    Danke vergeben:
    303
    Schau mal in den Spiegel!
    Wenn Du Produkte importierst, bist Du als Erstinverkehrbringer sog. Quasi-Hersteller und damit veranwortlich im Sinne des Gesetzes.
     
  11. schmuckbeere

    schmuckbeere Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    28. Juni 2011
    Beiträge:
    122
    Danke erhalten:
    30
    Danke vergeben:
    20
    Das würde also bedeuten, daß ich meine Großhändler, die alle in D sitzen (und vieles sicherlich von sonstwoher importieren und damit ja als Erstinverkehrbringer = "Quasi-Hersteller" gelten), fragen müsste, wo sie denn z. B. Ihre Artikel herstellen lassen. Ich glaube kaum, daß ich eine Antwort bekommen würde.

    Oder Ich müsste dann den Namen des Großhändlers preisgeben und offenbare damit auch meine Einkaufsquellen.

    Inzwischen glaube ich auch, daß zumindest die kleinen Online-Shops kaputtgemacht werden sollen. Fing ja schon mit den Verpackungsverordnungen usw. für die EU an. Seitdem verkaufe ich nichts mehr ins EU-Ausland, weil es für mich einfach zu teuer ist.

    Mal sehen, was bis zum 14. Dezember noch alles passiert.
     
  12. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    5. Februar 2015
    Beiträge:
    412
    Danke erhalten:
    54
    Danke vergeben:
    135
    ich warte da jetzt mal was die IT Kanzlei dazu sagt.
    es kann doch nicht sein, dass ich durch den reinen Import und Vertrieb von Glasperlen der riesengrossen Firma TOHO aus Japan zum Hersteller werde und mich dementsprechend bezeichnen muss. Da habe ich dann die Wahl zwischen Klage aus Japan und Abmahnanwalt aus Deutschland wenn ich es nicht mache??? wie krank ist das denn!!!
     
  13. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    5. Februar 2015
    Beiträge:
    412
    Danke erhalten:
    54
    Danke vergeben:
    135
    genau das meine ich - man wird dazu gezwungen seine Einkaufsquellen offen zu legen?
     
  14. Linda Skora

    Linda Skora Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    28. September 2017
    Beiträge:
    147
    Danke erhalten:
    16
    Danke vergeben:
    72
    Ja leider sieht es genau danach aus. Ich glaube zwar nicht explizit, dass Kleine kaputt gemacht werden sollen, aber eben einfach Kollateralschaden sind und anscheinend wirtschaftlich unbedeutsam, Egal ob bei Soforthilfen, Verpackungsverordnungen oder jetzt bei den Produkt Verantwortlichkeiten. Im Prinzip geht es um Verantwortlichkeit bei Problemen / Klagen. Also entweder den wirklichen Hersteller (wenn bekannt) oder den Großhändler preisgeben oder selbst die Verantwortung übernehmen und notfalls intern mit dem Großhändler / Hersteller klären bei Reklamationen. Um Probleme mit den eigentlichen Herstellern zu vermeiden (das man sich nicht anmaßt die Produkte wirklich selbst hergestellt zu haben) muss man das Gesetz den Herstellern erklären. So oder so: wir sind die Gelackmeierten
     
  15. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    1. September 2012
    Beiträge:
    2.597
    Danke erhalten:
    472
    Danke vergeben:
    165
    Wieso?
    Wer Glasperlen aus Japan importiert ist selber der Hersteller mit allen Pflichten was das Herstellersein so mit sich bringt, zb. Verschlucken durch Kleinkinder…
     
  16. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

    Registriert seit:
    4. Juli 2011
    Beiträge:
    3.778
    Danke erhalten:
    941
    Danke vergeben:
    303
    Nein.

    Genau das ist der Fall wenn der Großhändler Erstinverkehrbringer ist.[/QUOTE]
     
  17. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    24. Juni 2018
    Beiträge:
    737
    Danke erhalten:
    150
    Danke vergeben:
    75
    Ohje, da müsste man doch mal über eine Gewerbehaftpfichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung nachdenken:rolleyes:
     
  18. dmun

    dmun Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    2. Juni 2019
    Beiträge:
    321
    Danke erhalten:
    34
    Danke vergeben:
    6
    Hallo,

    Gibt es hierzu schon neue Erkenntnisse ?
    Soweit ich die ganze Sache verstehe, müsste der Hinweis auf den Hersteller / Importeur / Bevollmächtigten über einen Link mit entsprechender Bezeichnung erfolgen (klick auf das Herstellerbild reicht wohl nicht) , und dieser Link müsste überall dort angebracht sein, wo der Artikel auch direkt gekauft werden kann.
    Wenn also in der Kacheldarstellung eine Kaufmöglichkeit besteht, dann müsste auch dort ein entsprechender Link zu finden sein, also ähnlich wie der Link zu den Versandkosten. Somit würde die Lösung über Tabs eher wegfallen, da diese nur auf der Produktseite zu finden sind.
    Das Gleiche gilt auch für den Verweis auf Sicherheitsdatenblätter, sofern vorhanden

    Wenn man den Link nun nicht selbst in der Produktbeschreibung reinschreiben möchte, bedarf es ein paar Erweiterungen seitens Gambio sowie eine klare Aussage ob da was kommt, was genau umgesetzt werden soll und wann und ab welcher Shop-Version.

    Grüße, Dirk
     
  19. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

    Registriert seit:
    22. September 2011
    Beiträge:
    31.167
    Danke erhalten:
    6.199
    Danke vergeben:
    1.104
    Beruf:
    Mann für alles :)
    Ort:
    Weilburg
    Wird sicher kommen aber wann genau wird dir noch keiner sagen können. Vermutlich wie so oft sobald immer mehr Rechts-deutende-menschen und Vereine ihre Meinungen geäusert haben und das wird wohl eher Sep-okt. werden bis da was soweit ist, das man sagen kann wann es und wie es in den Shop kommt.

    Ich finde ja eine erweiterung der vorhandenen Herstellerdaten (Name und Logo) sinnig, dann kann man dies in alle Themes entsprechend ausgeben wie man und wo man möchte. Dies könnte auch schon rel. früh und schnell erfolgen damit man diese Daten bereits hinterlegen kann (Name, Adresse, Link, Mail, usw je Hersteller). Wie es im Theme und wo dann gezeigt wird, kann dann ja auch noch später dazu kommen wenn die Rechtsanwälte sich geeinigt haben was am Besten dem Gesetzt gerecht wird :) Ist ja nicht nur bei uns so, also viele Läder, viele Lösungen, viele Meinungen :)
     
  20. dmun

    dmun Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    2. Juni 2019
    Beiträge:
    321
    Danke erhalten:
    34
    Danke vergeben:
    6
    Das sehe ich etwas anders, dann es geht nicht nur um die Adresse Hersteller/Importeur/Verantwortlicher sonder auch um mögliche Sicherheitsinformationen, welche dann nicht auf der Herstellerseite abgelegt werden sondern individuell bei den einzelnen Artikel eingepflegt werden müssten. Daher wäre eine klare Aussage von Seiten Gambio was geplant ist schnellstmöglich angebracht, damit man die Daten entsprechend schon mal aufbereiten kann.
    Aktuell scheint mir die Lösung über zusätzliche Tabs auf der Produktseite ein mögliche Lösung, aber dann dürfte auch keine Bestellung mehr über die Kacheldarstellung möglich sein, da dort die Infos nicht direkt zur Verfügung stehen.

    Grüße, Dirk