Herstelleradressen müssen beim Produkt genannt werden.

Thema wurde von Anonymous, 10. April 2024 erstellt.

  1. schmuckbeere

    schmuckbeere Erfahrener Benutzer

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    Das hier ist aus dem Link des Händlerbundes von weiter oben:

    1. Das Produkt muss bereits vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht worden sein.
    Das bedeutet, dass Produkte, die vor dem 13. Dezember hergestellt, aber erst danach zum Vertrieb abgegeben werden, unter die neue Verordnung fallen und somit die GPSR-Anforderungen erfüllen müssen.
    --------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mir ging es jetzt "nur" darum, wie beweise ich das, daß der Artikel schon vor dem 13.12. im Shop war.
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Anhand deiner Rechnung die belegt, wann du den Artikel gekauft hast und ihn somit an diesem Datum in dein Lager gelegt hast.
     
  3. schmuckbeere

    schmuckbeere Erfahrener Benutzer

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    Das hatte ich ja weiter oben schon geschrieben: Wer hat denn noch alle Rechnungen und kann sagen, wann er was wann gekauft hat. Das ist doch illusorisch.

    Mir ging es darum, ob es eine Möglichkeit gibt, es im Shop darzustellen. Eigentlich müsste das möglich sein, wenn man anzeigt, wann der Artikel in den Shop eingefügt wurde.
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #304 Anonymous, 27. September 2024 um 13:27 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2024 um 13:43 Uhr
    in der Artikelbearbeitung:

    upload_2024-9-27_13-26-55.png

    Nachtrag: Sorry, dass nimmt glaube nur das Datum aus dem Feld "Erscheinungsdatum" und das muss in der Zukunft liegen. Erschließt sich mir noch nicht so ganz... Muss ich mir nachher nochmal anschauen...
     
  5. schmuckbeere

    schmuckbeere Erfahrener Benutzer

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    Ich drücke mich wahrscheinlich nicht klar genug aus (liegt wahrscheinlich an meiner mangelhaften Kommunikationsfähigkeit). Ich weiß, daß es die Möglichkeit gibt, das Veröffentlichungsdatum anzuzeigen. Mich würde "nur" interessieren, ob das als Beweis ausreichen würde, damit mir die Abmahnanwälte nicht auf den Pelz rücken. Oder ob es vielleicht von Gambio etwas geben wird, damit ganz klar ist, daß Artikel "X" vor dem 13.12. im Shop war.
     
  6. schmuckbeere

    schmuckbeere Erfahrener Benutzer

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    Den Anhang 39737 betrachten

    Nachtrag: Sorry, dass nimmt glaube nur das Datum aus dem Feld "Erscheinungsdatum" und das muss in der Zukunft liegen. Erschließt sich mir noch nicht so ganz... Muss ich mir nachher nochmal anschauen...[/QUOTE]

    Nein, nein, das ist das Datum, in dem der Artikel in den Shop aufgenommen wurde. Das mit "in der Zukunft liegen" gilt sicherlich für Angebote usw.

    Ich müsste dafür aber jeden einzelnen Artikel anklicken.........
     
  7. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    die muss man 10Jahre aufheben. (Keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung)
    Meiner Meinung nach nicht, denn da kann jeder irgend etwas hinschreiben.
    Ich glaube nicht dass da einfach einer Abmahnen kann, zumindest nicht bei Produkten die es schon länger auf dem Markt gibt.
    Es kann keiner von außen wissen wann Du den gekauft hast. Bei Produkten die neu auf den Markt kommen sieht das anders aus.

    Nachtrag:
    es kann natürlich jemand das Amt einschalten, die müssen das dann aber erst Prüfen.
     
  8. schmuckbeere

    schmuckbeere Erfahrener Benutzer

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    Das ist mir klar - ich habe aber Artikel, die schon länger im Shop sind und diese Rechnungen sind nicht mehr da.

    Ich wüsste nicht, wie ich den Kalender von Gambio manipulieren könnte - dazu gehört ja schon was. Das Datum ist ja vom System vorgegeben.

    Ich verkaufe Stein-, Silber- und Bernsteinschmuck - das ist ziemlich zeitlos.
     
  9. IX99

    IX99 Mitglied

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    Das sehe ich eigentlich auch so. Im Prinzip hat der Shop-Betreiber ja zwei, ich nenne es mal "Risiko-Gegner".
    Den Gesetzgeber und Abmahnanwälte. (Evtl. noch Wettbewerber die einem an die Karre fahren wollen, die würd ich mal bei den Abmahnanwälten mit reinzählen).

    1. Der Gesetzgeber hat gar nicht die Kapazitäten die Einhaltung irgendwie zu prüfen. Vielleicht machen Sie das bei den Big Playern und Plattformen wie Amazon und ebay, aber eine Prüfung aller Shops ist gar nicht möglich. Hat schon mal irgendjemand von einer offiziellen Behörde etwas zum Nachweis bzgl. Verpackungsverordnung gehört? Also sind Fälle bekannt wo die Einhaltung überprüft wurde oder Nachweise vorgelegt werden mussten?

    2. Abmahnanwälte - Ich denke die gehen erstmal weiter auf die sicheren Sachen wie Fehler bei Impressum, AGB, Widerrufsrecht, Preisangaben usw. Da machen die doch viel leichter Geld als auf gut Glück jemanden Abzumahnen wo dann irgendwelche Belege geprüft werden müssen usw. Wenn man erstmal "irgendwelche Angaben" zur Produktsicherheit im Shop stehen hat, sollte man eigentlich sicher sein, denn welcher Anwalt will denn prüfen ob die Angaben alle korrekt sind. Wieviele werden da wirklich Testkäufe machen um Leuten ans Bein zu pinkeln, wenn es nicht gerade offensichtliche Falschangaben sind?
    Vielleicht bin ich da zu blauäugig, aber die schiere Masse an Online-Shops mit unendlich nischigen und speziellen Produkten, wo erstmal Fachwissen oder Brachenwissen voraussgesetzt ist, kann doch gar keiner so einfach überwachen.
     
  10. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    #310 mmatecki, 27. September 2024 um 16:14 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2024 um 16:24 Uhr
    Du hast den 3ten Gegner vergessen, der Shop Betreiber selber, der in einer Helikoptermanier versucht auf Teufel komm raus alles sofort irgendwie umzusetzen ohne sich überhaupt nur einen Hauch mit der Materie auseinander zusetzten.


    Alles, was vor dem 12.12.2024 bereits irgendwo in der EU erstmals in den Verkehr gebracht wurde hat Schonfrist! Hier sollte wenigsten der in EU ansässige Wirtschaftsbeteiligte, der sicherstellt, dass das Produkt den erforderlichen Vorschriften entspricht benannt werden.

    Alles, was ab dem 13.12.2024 erstmals in der EU in den Verkehr gebracht wird (Zukunft) muss angegeben werden!
     
  11. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    hmm, die Rechnungen sollten aber schon noch vorhanden sein, oder.......
     
  12. schmuckbeere

    schmuckbeere Erfahrener Benutzer

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    Sind sie ja auch, aber eben nicht alle. Ich habe meinen Shop seit 2010. Wo soll ich das denn alles lagern?
     
  13. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Wieso lagern?
    Digitalisieren!
     
  14. schmuckbeere

    schmuckbeere Erfahrener Benutzer

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    Ich digitalisiere Rechnungen noch nicht so lange - habe also noch einige hier herumliegen und nicht jeder Händler hat mir in der Vergangenheit eine PDF-Datei geschickt, sondern die Rechnung beigelegt, so daß ich alles einscannen muß.

    Ich bin halt nicht so toll.

    MannMannMann
     
  15. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Kauf dir einen günstigen Dokumentenscanner und jage alle Rechnungen durch.