Herstelleradressen müssen beim Produkt genannt werden.

Thema wurde von Anonymous, 10. April 2024 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Eigentlich kann man da nur noch mit dem Kopf schütteln. "Es wird geprüft ob überhaupt eine Lösung bereitgestellt wird"
    Die arbeiten nicht an einer Lösung... die prüfen ob sie überhaupt etwas zur Verfügung stellen...

    Das man den Shop auch weiterhin rechtssicher betreiben kann, haben wir ja vor ein paar Seiten schon geschrieben.
    Tabs und Zusätze in der Artikelbeschreibung kann man machen.
    Aber man ist halt auf "handarbeit" angewiesen.

    Für Selfhoster gibts ja das Modul von Dominik. Und die Cloudshops lauschen weiterhin dem Schweigen von Gambio.
     
  2. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    Ich habe mir das hier installiert und funktioniert tadellos: (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  3. HolgerNils (xycons.de)

    HolgerNils (xycons.de) G-WARD 2013/2014

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  4. Robert Robl

    Robert Robl Erfahrener Benutzer

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    Es geht nicht darum das man sich Module KAUFEN kann oder so. Es ist schön das Modulanbieter hier einspringen.
    ABER Gambio wirbt damit das die Shopsysteme RECHTSSICHER sind und man zahlt auch eine STATTLICHE Jahresgebühr dafür für die Updates und dann ist man auf sowas nicht eingestellt ?
    Andere Shopsysteme haben das SCHON LÄNGST eingespielt wie XTC oder HJoomla usw. Habe schon paar Shops gesehen und das wurde KOSTENLOS schon vor WOCHEN via Update implementiert !
     
  5. Gambionike

    Gambionike Erfahrener Benutzer

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    Ich glaube, dass das Lieferkettengesetz und die GPSR zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind. Und auf Scholz werde ich mich sicherlich nicht verlassen, der vergisst so schnell, was er mal gesagt oder erlebt hat.
     
  6. Anonymous

    Anonymous Aktives Mitglied

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    Ich habe über 15.000 Artikel im Shop und alle Hinweise auf externe Module helfen leider nicht bei Cloud-Shops .... wir sind auf das angewiesen, was GAMBIOI zur Verfügung stellt. Und so ganz verstehe ich die Problematik nicht: Bei den Artikeln gibt es das "Hersteller"-Feld, das müsste doch nur um 2 oder 3 Angaben erweitert werden. Ich habe bewusst einen Cloudshop gewählt, weil ich mir das Selfhosten sparen wollte udn vor allem, weil Gambio mit Rechtssicherheit geworben hat. Bis jetzt bin ich auch wirklich mit dieser Entscheidung zufrieden.
     
  7. timogleinig

    timogleinig Erfahrener Benutzer

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    2 bzw 3 Felder reichen hier bei weitem nicht aus, denn zb über Afterbuy/Magnalister müssen die Daten auch weitergeleitet werden können und dafür reicht ein einfaches Freitextfeld nicht aus, da die Verkaufsportale usw detailierte Angaben benötigen: name, plz, ort, land (isocode), mail, tel und das nicht nur vom Hersteller sondern evtl auch noch von der verantwortlichen Person.
     
  8. Robert Robl

    Robert Robl Erfahrener Benutzer

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    Gambio sollte hier mal schnellstmöglich in die Hufe kommen und auch mal was dazu schreiben !
    Wie gesagt haben andere Shopsysteme das schon lange drinnen und die User haben es schon alles fertig soweit.

    Und wir - bei Gambio - hängen brutalst hinterher ! Sind ja nur mehr gute 6 Wochen .....

    Und nein es ist nicht damit getan ein Modul zu kaufen ! Wenn man einen Supportvertrag hat sollte sowas SOWIESO mit dabei sein.....
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #329 Anonymous, 24. Oktober 2024 um 19:53 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 24. Oktober 2024 um 20:27 Uhr
    Wir sind sprachlos!!! Es gibt Produkte im Sortiment, die haben uns viele Jahre der Suche gekostet und dann schlussendlich noch extra Zeit, bis wir es dann kaufen konnten. Der Einkauf galt immer als das Betriebsgeheimnis und das Herzstück eines jeden Unternehmens.
     
  10. Anonymous

    Anonymous Aktives Mitglied

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    Genauso ... ist bei uns das Gleiche ... ganz unabhängig davon, dass wir das bei Gambio im Cloudshop nicht eingeben können
     
  11. FlorianR

    FlorianR Erfahrener Benutzer

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    @Keramik-Kriese , @Brittchen

    Wenn ich das richtig verstehe, kannst Du Dich als Hersteller selbst eintragen. Dann hängt zwar die Haftung usw. auch an Dir, aber Du verrätst niemandem Deine Lieferanten.

    Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung!
     
  12. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Macht Euch doch nicht so verrückt.
    Alles, was jetzt im Shop und Lagernd ist, muss nicht gleich am 13.12. die Adressen vorweisen.

    Und mit den "Artikelinhalten" im Content-Manager kann man ganz ohne Modul und ganz ohne Update
    die Herstellerdaten in einen Tab einfügen - auch im Cloudshop
    Auch wenn die Auswahl der Artikel lausig ist (da fehlt ein Filter oder eine Suchfunktion) ist das machbar.

    Ich sage nciht, dass es gut ist, oder das es nicht besser geht (es geht ganz sicher besser und es wäre schön, wenn Gambio da etwas bringen würde). Aber es ist nicht so, dass es keine Möglichkeit der Umsetzung gibt und alle Gambio-Shops ab 13.12. nicht mehr rechtssicher betrieben werden können.
     
  13. nicoleweiss

    nicoleweiss Erfahrener Benutzer

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    ....ja könnte man erstmal machen. Bei jedem einzelnen Artikel.... und wenn es dann eine Lösung gibt, muss der ganze
    Mi** wieder geändert werden. Wir warten auch noch auf eine Lösung.....
     
  14. semmelweis

    semmelweis Erfahrener Benutzer

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    Welche Informationen sind eigentlich relevant?

    Name des Herstellers?
    Adresse des Herstellers?
    Webseite des Herstellers?
    Mailadresse des Herstellers?
     
  15. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Diese ganze EU-Verordnung ist ein gewaltiges Monster! Übrigens, was ist denn mit dem Datenschutz bei diesen Angaben? Ganz ausgereift ist das Monter noch nicht und wir denken, daß es noch Ausnahmen dazuzu geben wird. Es wäre wünschenswert :)

    :DEs wäre schön, wenn wir unter "Antiquitäten" fallen würden mit unseren Angebot von und mit französischen Oldtimern... :D.
     
  16. Alexander Hess

    Alexander Hess Erfahrener Benutzer

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    Ich habe gestern das Modul installiert und war bei 1500 Artikeln in 2 Shops in einer Stunde fertig. Quickedit auch genutzt. Wirklich sehr einfach.
     
  17. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #337 Anonymous, 25. Oktober 2024 um 12:14 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 25. Oktober 2024 um 13:12 Uhr
    Welches Modul genau hast du verwendet?

    Edit: Hab Modul gefunden, da du hier gepostet hast: (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  18. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Man muss nicht in die Artikel gehen, sondern diese nur in der (umständlichen) Liste im Content-Manager auswählen. Gut, das geht nur einen nach dem Anderen, aber besser als gar nichts.
     
  19. Anonymous

    Anonymous Mitglied

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    Schaut mal im Thread im Beitrag #37. Michaela verweist da auf ein Video. Hier ist eine Mehrfachauswahl erklärt. Funktionierte auch im Cloudshop.
     
  20. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Den Beitrag hatte ich glatt übersehen.
    Danke für den Hinweis, damit geht es deutlich schneller.