Hi, wie macht Ihr es denn im Momnet in der Vorbereitung zum 13.12. Macht Ihr es über einen TAb, wie müsste man den Rechtlich nenne. Oder schreibt Ihr es einfach unter den Artikel. HAbt Ihr da eine Überschrift wie man diese Infos nennen kann? Euer Günni.
Würde es nicht auch mit einem Link gehen der ein Popup öffnet der im Artikeltext steht ? Bei Ebay wird es im Moment so gemacht.
Nun bin ich etwas irritiert. Gerade gelesen bei IT-Rechtskanzlei: Sehr oft erreicht uns derzeit die Frage, ob die Angaben zum EU-Verantwortlichen in jedem Falle zu tätigen sind. Die Frage ist einfach und klar zu beantworten: Nein, die Angaben zum EU-Verantwortlichen (dessen Name und Anschrift sowie elektronische Adresse) müssen nicht in jedem Fall erfolgen. Die Angaben sind nur dann erforderlich, wenn der Hersteller des Produkt seinen Sitz außerhalb der EU (also in einem Drittstaat, wie etwa den USA oder dem Vereinigten Königreich) hat und dem Verbraucher damit kein Verantwortlicher in Sachen Produktsicherheit zur Verfügung steht, der seinen Sitz in der EU hat. Zielsetzung der neuen GPSR-Vorgaben ist damit also, dem Interessenten und ggf. späteren Kunden bereits online über den in Sachen Produktsicherheit Verantwortlichen zu informieren, der seinen Sitz in der EU hat. Sitzt der (immer online anzugebende) Produkthersteller in der EU, was sehr oft der Fall sein dürfte, bedarf es damit also nicht der Angabe eines EU-Verantwortlichen für das Produkt. Denn: Dem Kunden steht dann der Hersteller als Produktverantwortlicher innerhalb der EU zur Verfügung. Relevant ist die Angabe eines EU-Verantwortlichen also nur dann, wenn es sich bei dem vom Händler angebotenen Produkt um ein solches handelt, dessen Hersteller außerhalb der EU ansässig ist.
Was genau irritiert dich daran? EU-Verantwortlicher muss nur angegeben werden, wenn der Hersteller außerhalb der EU kommt. Wenn Hersteller innerhalb der EU, dann musst du den Hersteller angeben. Das einzige, was mich an dem Thema Hersteller/EU-Verantwortlicher irritiert ist, ob ich dann beide (also Hersteller und EU-Verantwortlichen) angeben muss oder nur den EU-Verantwortlichen. Habe beide Versionen im Netz gelesen und die Verordnung ist für mich nicht eindeutig.
Viele verfangen sich hier in Theorie. Es ist eigentlich für niemand nachzuprüfen ob das, was man da einträgt, auch stimmt. Im Zweifelsfall setzt man sich also selbst als verantwortliche Person da rein, und fertig. Der Kunde schreibt eh den Händler an, wenn er ein Problem hat, und kaum den Hersteller direkt. Wer prüft es? Niemand. Dieses Gesetz ist so überflüssig wie nur was, da jeder Kunden einfach direkt den Händler anschreibt, wenn er ein Problem hat. Niemand muss wissen, wer der Hersteller ist, oder wer verantwortlich ist im Sinne des Gesetzes, der Händler selbst ist mehr als gerne bereit Fälle an den Lieferanten oder Hersteller abzugeben, und tut das dann auch, wenn es nötig ist.
Also wenn ich bei dir was von Marke X Bestelle und du als Hersteller dann aber auf Website stehst, kann man das extrem einfach feststellen. Herstller stehen ja auch oft auf den Produkten / Verpackungen. Ausserdem wäre es falsche angaben mit Vorsatz. Könnte sicher teuer werden wenn es auffällt. Kann ich nur von abraten sowas zu machen. Dann hattest du noch nie probleme mit händlern Warum braucht es Streitschichtungen? Wenn ich Probleme habe frag ich den Hersteller Support und nicht den Händler der mir eh nicht helfen kann. Oder fragst du bei Problemen mit deinem handy den Laden wo du es gekauft hast? Oder direkt den Hersteller? Geht nämlich schneller als über den Händler als 3. Ecke. Eigentlich sollte es aber kein Gesetz brauchen um Verbrauchern die Herstellernamen in den Produkttexten anzugeben. Gehört eigentlich dazu. Aber das ändern wir eh nicht mehr. Das Ding is durch und nu müssen wir alle damit umgehen. Aber ihr kocht das ganze viel zu hoch.
Grundsätzlich wende ich mich an meinen Verkäufer, wenn mein Handy rumspinnt, gehe in den Laden wo ich es gekauft habe und schreibe nicht Samsung oder Apple an, wenn mein Auto Kaputt ne macke hat, gehe ich in das Autohaus wo ich es gekauft habe und fahre nicht nach Wolfsburg/ingolstatt oder sonst wohin, kaufe ich bei Aldi in der Wühlkiste und das Produkt geht kaputt, gehe ich zu aldi und reklamiere es. Kaufe ich online irgendwas ist mein erster anlaufpunkt immer der jenige dem ich Geld überwiesen habe und nicht der Hersteller. Ich verstehe wirklich nicht was diese offenlegung bringen soll. Wir nehmen ne menge Sachen aus dem Sortiment weil der Hersteller nicht genannt werden möchte, sowas ist doch kontraproduktiv. LG Thomas
Das stimmt. Ich glaube aber eher, es geht nicht darum, wenn irgendwas kaputt geht. Wenn sich jemand an einem Produkt verletzt, vergiftet oder das Auto falsche Abgaswerte liefert, weil es vom Hersteller heimlich manipuliert wurde, dann würde man doch auch eher den Hersteller verklagen und weniger den Händler, der von nix weiß.
Auch wenn Rückrufaktionen sind muss man Serien- oder Chargennummern haben um das verfolgen zu können. Daher hab ich mir jetzt ein Ettiketiergerät geholt um alles zu kennzeichnen. Und an Kleinteile Etiketten dran zu fummeln. Ein unfassbar irrer Aufwand
Ich hab mir bei Amazon mal die Mühe gemacht um ein paar EU Vertretungen zu googlen. Von 10 Adressen gab es nur eine wahre. Der Rest ist erfunden. Das kann auch jeder Anwalt Setzt man sich selbst ein und jemand klagt, ist man eben auch Haftbar
Nur nochmals als Info, Sachstand nach etlichen Anwaltsgesprächen. Folgende Angaben werden bei jedem Artikel benötigt: (Marke) Hersteller Adresse Emailadresse wenn Hersteller außerhalb der EU, Ansprechpartner im eigenen Unternehmen Zusätzliche Angaben: Gefahrenhinweise per Text und Piktoramme (z.B. leicht entflammbar) Rechtstexte zum Artikel (z.B. Medikamnete) Alle Hinweise müssen auf der Artikelseite sein, keine Links oder Reiter erlaubt. Meine Idee, die ich vor Monaten schon mit Gambio besprochen habe war: Erweiterung bei den Herstellern mit Textfeld für Adresse und Mailadresse mit einbindung unterhalb des Preisfeldes. Zusätzliches Modul für Bilder der Gefahernpiktoramme und Text mit Einbindung unter dem Text. Dieses hatte Gambio bereits für Ende Oktober und Anfang November zugesagt... Alle diese Hinweise und zusätzlich die Artikelnummer sind auch auf jedem Artikel selbst aufzudrucken oder einzugravieren. Ein Aufkleber reicht nicht. Einige Richter und Anwälte sprechen sogar davon, dass diese Angaben auf jedem Teil anzubringen sind. Also auch auf jeder Schraube oder jedem Klemmbaustein. Dieses ist aber noch nicht letztendlich geklärt. Ich hoffe das hilft...
@Joachim Schubert Atme mal kurz tief durch. Ich glaube du verrennst dich da in etwas. ganz ehrlich. Schau um dich herum alle Dinge an, die du siehst.... Meinst du ehrlich, dass alle nun anfangen müssen ihre Artikelnummern einzugravieren?... Aktuell sind Tabs laut IT-Recht definitv erlaubt. (Schau dir Amazon oder Ebay an...) Du verbringst Zeit um mit tausenden Anwälten zu sprechen. In der Zeit hättest du die Angaben längst in deine Artikel einpflegen können.
Bei Amazon steht (muss man suchen) Sicherheits- und Produktressourcen Bilder und Kontakte Sicherheitsbilder und Kontakte Hinter "Sicherheitsbilder und Kontakte" macht sich eine Seite mit 3 Buttons auf, hinter denen dann die Informationen sind (unter anderem gefälschte Adressen der EU Vertretungen) Ich hab jetzt einen Reiter mit der Bezeichnung "Details zur Produktsicherheit" bei jedem Artikel angelegt
Eine Frage zu den Warn- und Sicherheitshinweisen. In den Onlinehändlernews ist folgendens zu lesen: Was muss angegeben werden, wenn es keine Warn- und Sicherheitshinweise gibt? Nichts. In diesem Fall muss auch nicht darüber informiert werden, dass es keine speziellen Warn- und Sicherheitshinweise zu beachten gibt. Woher weiß ich denn, ob es das für meine Artikel gibt. Wer entscheidet das? Gibt es da irgendwo eine Übersicht, was darunter fällt und was nicht? Ich sehe es ja so, dass eigentlich der Hersteller diese Informationen liefern muss, sofern notwendig. Sowohl in seinen Angeboten zB b2b und auf den mir gelieferten Artikeln. Aber wenn ich da so bei meinen Lieferanten schaue, ist bei den meisten noch nicht einmal der Hersteller in jedem Angebot eingetragen.
Soweit ich mich erinnere reicht auch eine Sendungsbeilage mit diesen Informationen, wenn sie nicht auf dem Artikel angebracht sind oder angebracht werden können. Ich habe mir jetzt Postkarten drucken lassen, die ich ab dem 13. Dezember jeder Sendung beilege (falls dann überhaupt noch jemand bestellt bei dieser rosigen Wirtschaftslage) und ich werde auch erst ab dem 13. Dezember bei jedem neuen Artikel alle erforderlichen Informationen in die Artikelbeschreibung einpflegen. Wird außer Abmahnanwälten sowieso keiner lesen (genauso wie die Produktbeschreibungen, die jetzt auch kaum einer liest), aber egal. Bis dahin werde ich alle alten Rechnungen eingescannt haben, damit ich auch meine "Ladenhüter" per Rechnung nachweisen kann.