Herstelleradressen müssen beim Produkt genannt werden.

Thema wurde von Anonymous, 10. April 2024 erstellt.

  1. schmuckbeere

    schmuckbeere Erfahrener Benutzer

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    Wenigstens den ersten Teil kann ich beantworten, da ich da gestern auch dran saß: Das kannst Du in "Texte anpassen" ändern. Einfach "Dokumente" eingeben und bei "Phrase:text_media_content_tab (Deutsch, Section: products_media):" findest Du dann das richtige "Dokumente". Ich habe meins Produktsicherheit genannt.

    Den zweiten Teil wollte ich auch versuchen, aber ich konnte bei mir nicht wirklich was eintragen. Meine Übersicht - nach dem Rechtsklick - sah auch etwas anders aus als die im Video. Ich will auch nichts kaputtmachen.

    Du hast recht, das wäre in der Tat extrem hilfreich.
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #402 Anonymous, 24. November 2024
    Zuletzt bearbeitet: 24. November 2024
    Ja, bei mir (4.8.0.2.) geht diese Methode (zur Darstellung der Sicherheitshinweise) über den ContentManger auch nur Artikel für Artikel, also sehr mühsam. Artikelgruppen lassen sich nicht auswählen.

    Ein Methode, ähnlich wie bei den Herstellern, währe hilfreich.

    Beschreibung / Sicherheitshinweise/ Hersteller-Info/
     
  3. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Schau mal hier:
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #404 Anonymous, 25. November 2024
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2024
    Noch einmal den Beitrag von Dominik Späte angehört.

    Ich verstehe Dominik so, dass man im ContenManager unter Artikelinhalte-Text z.Z. nur Artikel für Artikel vorgehen kann. Artikelgruppen, also mehrere Artikel gleichzeitig, lassen sich nicht auswählen.

    Ich hab jetzt mal 17 Artikel bearbeitet. Auf Dauer wird das aber mühsam.
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    schau dir das Video an:

     
  6. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    Ich habe das mit dem Modul von Gerd_P gemacht und für alle Hersteller und Produkte (ca. 2000) hat das 30 Minuten gedauert..........., siehe Beispiel: (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Vielen Dank, das Video von Dominik hat geholfen. 30 Minuten und alles fertig.

    Bekommt man das "multiple" auch permant eingetragen?
     
  8. SvenT

    SvenT Aktives Mitglied

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    Hallo, kurze Frage. Das Modul kann ich nur verwenden, wenn ich nicht die Gambio Cloud Lösung habe, richtig?
     
  9. Kai Schoelzke

    Kai Schoelzke Beta-Held

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    Ja!
     
  10. Anonymous

    Anonymous Neues Mitglied

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  11. Anonymous

    Anonymous Neues Mitglied

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    Es ist leider so das sich Gambio der Sache noch nicht angenommen hat und bis jetzt keine Lösung angeboten hat. An alle die Info die Umsetzung MUSS bis zum 13.12.2024 durchgeführt werden. Ansonsten empfehle ich euren Shop zu schließen. Die Abmahnwelle wird wohl gigantisch werden.
     
  12. Anonymous

    Anonymous Neues Mitglied

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    Du solltest dich besser informieren, denn es ist deine Aufgabe diese Informationen bereitzustellen.
     
  13. IX99

    IX99 Aktives Mitglied

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    Das stimmt doch so gar nicht. Es MUSS erstmal nur für Artikel umgesetzt werden die nach dem 13.12.2024 neu ins Lager kommen. Alle Artikel die man jetzt schon vorrätig hat, dürfen weiterhin verkauft werden auch ohne die Umsetzung.

    Erkläre mir mal wie die Abmahnwelle aussehen soll? Woher weiß der Abmahner wann ich einen Artikel ins Lager aufgenommen habe? Woher weiß der Abmahner ob der richtige Hersteller im Online-Shop angegeben ist?
     
  14. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    Hier wird scheinbar aber auch alles miteinander verwurschtelt

    Ganz oben Überschrift lesen „Herstelleradressen müssen beim Produkt genannt werden“
    hierzu https://www.it-recht-kanzlei.de/gpsr-leicht-gemacht-angabe-eu-veranwortlicher.html

    Das andere ist die Online-Kennzeichnungspflicht ab dem 13.12.2024 nur für neue Produkte.

    Hierbei geht es neben dem oben genannten Punkt auch um Angaben, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich einer Abbildung des Produkts, seiner Art und sonstiger Produktidentifikatoren,Warnhinweisen und Sicherheitsinformationen.
    Hierfür gibt es Übergangsfristen!
    https://www.it-recht-kanzlei.de/gpsr-leicht-gemacht-irrtum-uebergangsvorschrift.html
     
  15. Totti-Amun

    Totti-Amun Erfahrener Benutzer

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    21 Seiten weiter ist es unnötig, einen uralt Beitrag zu kommentieren. Meist reicht es, einfach mal weiter zu lesen.
     
  16. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Herrje, macht mal halblang. Einige hier geraten wirklich in Panik, dafür gibt es keinen Grund.
     
  17. FlorianR

    FlorianR Erfahrener Benutzer

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    Wenn ich für jedes Mal, dass ich das in den vergangenen 20 Jahren seit ich Shopbetreiber bin, gehört habe, 1 Euro bekommen hätte, wäre ich reicher als Elon Musk. Und NIE war eine gigantische Abmahnwelle auch nur ansatzweise zu sehen. So wird es auch dieses Mal sein.

    Glaubst Du eigentlich, dass alle anderen Shops das sofort rechtlich perfekt umsetzen und Dir am selben Tag ihre Abmahnanwälte auf den Hals hetzen? (Wobei "ihre Anwälte" schon albern genug ist. welcher Shopbetreiber hat den eine Armada von Anwälten beschäftigt? Ich hab nicht mal einen einzigen....)

    Jetzt lass mal die Kirche im Dorf, echt.....
     
  18. moguaii

    moguaii Mitglied

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    An und für sich keine schlechte Idee mit dem Quelltext das Dropdown der Artikelinhalte zu bearbeiten. Aber ab ca. 270 Artikel komm ich dann nicht mehr auf die Seite. Weiß jemand wie man das Timeout oder an was das liegt einstellen kann damit ich die restlichen 1600 Artikel um den Artikelinhalt aktualisieren kann?
     
  19. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Weil ja erwähnt wurde, dass es nur ein Problem mit Artikeln gibt, die ab dem 13.12. ins Lager kommen, muss ich anmerken, dass es nicht ganz so einfach ist. Zumindest bei mir nicht.
    Ich habe nämlich Marken, bei denen ich die Ware zB per Dropshipping versenden lasse oder Artikel, die ich mit längerer Lieferzeit anbiete, da ich diese erst bestelle, wenn verkauft (deren Warenbestände bekomme ich in meinen Shop eingespielt).
    Demnach weiß ich also nicht, wann diese produziert, importiert, oder in den Umlauf gebracht wurden.
    Ich kann im Fall der Fälle also nicht einfach sagen, das Angebot wurde ja vor dem 13.12. eingestellt, denn ich habe deshalb noch lange nicht alle Ware im Lager bzw. ich kann nicht gerenerell sagen, der Artikel kam vor dem 13.12.2024 in Umlauf.
    Mir bleibt es eigentlich nur, bei diesen Marken/Artikeln bei allen Angeboten vorsorglich die geforderten Angaben zu hinterlegen.
    Und da ist es eben schon ein Problem, wenn Gambio immer noch nichts passenden anbietet, da ich nicht nur 10 Artikel habe, die das betrifft.

    Was das Thema Abmahnungen betrifft, möchte ich für mich sagen, ich bin da geteilter Meinung.
    Auf der einen Seite hatte ich im Laufe der Zeit schon 3 Stück, die alle zu meinen Gunsten ausgefallen sind.
    Das ist aber lange her und ich glaube, so einfach haben es Abmahnanwälte heutzutage nicht mehr.
    Dennoch möchte ich das nicht ganz ignorieren, da ich nicht weiß, wie groß das Thema wirlklich noch ist.

    Mir wäre es einfach recht, wenn Gambio nun endlich etwas anbietet.
    Wenn man sich, so wie ich, mit dem ganzen Thema, was man ... wie ... wo .... bei Gambio einstellen, programmieren oder einrichten muss, nicht wirklich auskennt, macht es das nicht einfacher, wenn man sich so durchwurschteln muss.
    Ich habe ja am Rande gelesen, dass es Alternativen gibt, aber kann es das wirklich sein, das Gambio selbst das nicht auf die Reihe bekommt?

    Was soll ich denn nun tun?
    Gebt mir doch mal bitte einen Tipp. :(
     
  20. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    Sehr gut und wenn Du diese Threads mal durchliest, wirst Du Hinweise finden wie das in 30 Minuten für über 2.000 Artikel zu machen ist........