Herstelleradressen müssen beim Produkt genannt werden.

Thema wurde von Anonymous, 10. April 2024 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Aber nicht durch eine Gambio Lösung, oder habe ich was übersehen?
     
  2. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    es gibt inzwischen (glaube ich) 4 Lösungen, auch kostenlose. Aber noch nichts von Gambio.
     
  3. do.s

    do.s Neues Mitglied

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    Ich habe eine Gambio Cloud Version und soll mich jetzt selbst um die Programmierung kümmern, damit die Herstellerdaten bei jeden Shop aufgeführt werden. Was soll das? Für was zahlen wir jeden Monat? Wenn ich so mein Geschäft führen würde, hätte ich aber extreme Probleme mit meinen Kunden. Vor 4 Monaten hatte Gambio dies noch nicht einmal in der Planung :-(
     
  4. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Du kannst in einem Cloudshop nichts programmieren.
    Du kannst aber die von Gambio angegebenen Lösungen nutzen und z.B. über die Zusatzfender und einem CSV - Export - Import die Daten einfügen.
     
  5. marit

    marit Erfahrener Benutzer

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    Ich habe heute anscheinend masochistische Anwandlungen. Sämtliche 22 Seiten dieses Threads gelesen und mich unglaublich gelangweilt, weil es zahlreiche Teilnehmer an dieser Diskussion gibt, die sich nicht mal die Mühe machen, ob ihre Vorwürfe/Fragen/Bedenken längst (wiederholt) geäußert und beantwortet wurden Sie geben ihrem Impuls mitzudiskutieren anscheinend schon nach kurzer Lektüre der letzten Beiträge nach. Schon im April wird von Gambio die Lösung gefordert, die man frühestens im Dezember braucht. Immer wieder die gleichen Panikschreie und immer wieder dieselben sachlich richtigen Hinweise, die man aber in seiner Panik einfach nicht gründlich lesen will oder verarbeiten kann. Da ist von Tausenden Artikeln die Rede, die man im Weihnachtsgeschäft ändern soll. Wie oft muss noch erwähnt werden, dass ihr

    NICHTS verändern müsst an den Artikel die ihr vor dem 13. Dezember schon im Angebot habt (egal, ob sie da gerade am Lager sind oder nicht).

    Wer nimmt denn urplötzlich im Dezember zig neue Artikel ins Angebot auf, wenn nicht gar Tausende?

    Huu, huu, das Abmahnschreckgespenst! Wer hat Angst vorm schwarzen Mann? Alle, die nicht richtig lesen können oder die Rechtsberatungs-Links, die hier gegeben wurden, nicht anklicken. Es ist ein Gespenst!!!

    Es gab mal eine Abmahnwelle, die ist aber aus mehreren Gründen längst vorbei. Ich sehe in vielen Onlineshops großer Firmen Gründe für Abmahnungen, die beim Wiederbesuch nach Monaten oder Jahren immer noch dort stehen. (REWE gibt bei vielen komponierten Produkten keine Inhaltsstoffe an, um nur mal ein Beispiel zu nennen). Da hat garantiert keiner was unternommen. Ans große A traut sich schon erst recht keiner ran.Da fehlen Impressi oder sie stehen nur in chinesischen Schriftzeichen drin, da fehlen Grundpreis fürs Kilo-Angaben und und und ... na ihr wisst schon selber.

    So lange Abmahner wegen der immer noch starken Rechtsunsicherheit oder Nichtwissens bezüglich des oben rot Gedruckten riskieren, auf ihren Kosten dafür sitzen zu bleiben, wird keiner abmahnen.

    Verkäufer/innen von Selbstgemachtem (von denen ich eine bin) müssen sich überhaupt keine Sorge wegen Abmahnungen machen. Wir haben keine Konkurrenten, die dazu ein Recht hätten, weil ausschließlich wir unsere Sachen verkaufen. Ich muss mich nur an die Buchpreisbindung halten, selbst wenn kein Buchhändler meine Bücher verkaufen würde. Aber das ist eine ganz andere Verordnung.

    Ich finde, alle Onlinehändler sollten die oben rot gedruckte Ausnahme konsequent in Anspruch nehmen und so der EU-Verordnung und eventuell verbliebenen Rest-Abmahnern gemeinsam den Stinkefinger zeigen. Neue Artikel kann man dann in aller Ruhe konform auszeichnen. Letzten Endes wird sich die Verordnung sehr sehr langsam etablieren und früher oder später wird die sowieso noch mal überarbeitet.
    Vielen Dank, dass ihr meinen Text bis zu Ende gelesen habt.
    lg
    Marieluise

    Ähm ... vielleicht sollte ich noch den Standardsatz hinzufügen, dass das hier keine Rechtsberatung ist. Vielleicht eher eine Linksberatung ...
     
  6. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    Du gehst da halt von deinem Angebot aus. Wir haben ein paar Tausend Produkte im Shop die nicht auf Lager sind und nach Bestellung erst gefertigt werden......., denke da sind wir nicht die Einzigen :).
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Genau das mit dem Lager ist falsch. Es gilt nur für Ware die im Lager ist. Sobald wieder nachgefüllt wird und vom Hersteller bezogen, gilt das nicht mehr und muss gekennzeichnet werden.

    so schreibt ITRK. Mann beachte Händler X.

    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  8. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    So wie ich das verstehe, muss man die Hinweise bei Artikeln setzen, die nach dem 13.12. ins Lager kommen.
    Oder solche, für die man ab dem 13.12. eine Rechnung hat - oder sehe ist das falsch?
    Demnach müsstest Du die Hinweise erst zwingend in den Artikel schreiben, wenn Du einen verkauft hast.
    Frage doch mal Deinen Anwalt dazu. Bin neugierig ob ich das richtig verstehe
     
  9. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    ich habe das sowieso schon bei den Artikeln eingebaut, alles ist gut.
    Bin mir aber sicher dass das schon bei Artikeln vorhanden sein muss, welche erst nach der Bestellung durch den Kunden beim Hersteller bestellt werden. Nehme an dass der Kunde diese Infos und Sicherheitshinweise VOR der Bestellung einsehen können muss.
     
  10. schmuckbeere

    schmuckbeere Erfahrener Benutzer

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    Soweit ich das inzwischen gelernt habe, ist das sogar noch etwas komplizierter. Im Link steht es ja auch weiter unten. Es kommt drauf an, wann das Produkt in den Verkehr gebracht worden ist. Das bedeutet, ich müsste - bei von mir gekaufter Ware - den Großhändler fragen, wann das Produkt die EU erreicht hat und von ihm in den Verkehr, sprich: zum Kauf angeboten wurde (oder auch, wenn er es z. B. selbst bei einem anderen Großhändler gekauft hat - dieser andere Großhändler usw. usw.)

    Da mir das aber alles zu kompliziert ist, werde ich meine Produkte ab dem 13.12. kennzeichnen.
     
  11. schmuckbeere

    schmuckbeere Erfahrener Benutzer

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    Ehrlich gesagt, habe ich mich nicht gelangweilt. Ich habe alles gelesen, alle Links angeklickt, selbst stundenlang im Internet gesucht, Firmen angerufen, über eine Stunde meines Lebens in einem komplett irrelevanten Webinar zum Thema verschwendet (O-Ton Fachanwalt: "Nein, die Preisgabe der Hersteller/Lieferanten gehören nicht zum Betriebsgeheimnis" - während er dann weiter seine Folien ablas) - irrelevant deshalb, weil es "nur" um größere Firmen ging und ich als Ein-Frau-Betrieb dort nicht vorkam.

    Ich kann die Panik so mancher hier im Forum verstehen. Als damals der Newsletter der IT-Recht kam, mußte ich auch erstmal schlucken, da ich von diesem Gesetz noch gar nichts mitbekommen hatte (aber dafür habe ich ja den Newsletter). Als gebranntes Kind, was Abmahnungen angeht, kann ich die Sorge davor auch verstehen. Das ist nicht lustig.

    Mir stößt manchmal der leicht überhebliche Ton einiger weniger hier etwas auf, aber damit kann ich auch leben. Jeder geht mit solchen Themen anders um.

    Alles in allem finde ich gut, daß jeder irgendeine Info hat und mit allen anderen teilt, so daß hoffentlich jeder Beteiligte hier irgendwas für sich herausziehen kann.
     
  12. Joachim Schubert

    Joachim Schubert Erfahrener Benutzer

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    Falls du mit Plattformen wie ebay handelst und das über den Gambio Shop machst, muss du in 2 Wochen auch alle Artikel geändert haben.

    Zudem ja auch alle Gefahren und Sicherheitshinweise mit Symbolen und Text.

    Auch hier gibt es von vielen Herstellern noch nichts.

    Ist also alles nicht so einfach...
     
  13. IX99

    IX99 Aktives Mitglied

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    Das stimmt natürlich, deshalb sollte man den eigenen Wareneingang als Richtwert sehen, weil man darüber ja auch Bescheid weiß. Ist ja dann auch egal ob es der Zulieferer schon vor dem 13.12. auf Lager hatte. Irgendwann muss man es ja eh umsetzen. Aber man muss jetzt halt nicht denken dass man am 14.12. gleich eine Abmahnung hat, weil eben auch externe gar nicht wissen können, wann ein Artikel erstmalig in Verkehr gebracht wurde.


    So wie ich es verstehe: Wenn der Hersteller keine Sicherheitshinweise zur Verfügung stellt, musst du auch keine Angeben.
    Es haben ja nicht alle Produkte einen Sicherheitshinweise. Erst wenn der Hersteller seine Produkte mit Sicherheitshinweisen versieht musst du diese auch in die Artikelbeschreibung übernehmen.
     
  14. moguaii

    moguaii Mitglied

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    #434 moguaii, 29. November 2024
    Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
    Bei mir geht es um ca. 2000 Artikel.
    Vielleicht nicht die schönste Lösung, aber auch schnell:
    Mit dem GX-Customizer kann man das für größere Artikelgruppen doch "relativ" einfach umsetzen.

    Neues Set erstellen... (bei mehreren Lieferanten benennen in den Lieferanten-Namen) auf Bearbeiten gehen... Bereich benennen und einrichten (Pixel-Größe der Box), Element Größe einrichten und benennen, Hersteller Name und verantwortliche Person mit Adresse und Emailadresse angeben.

    Dann in Artikel/Kategorien gehen und in den Artikeln oder besser Kategorien bearbeiten... bei Kategorien kann man das jeweilige GX-Customizer-Set auch für Untergruppen übernehmen lassen. Vorteilhaft, wenn viele Artikel in den Unterordnern vom gleichen Lieferanten sind.
    Oder man übergibt erstmal allen den gleichen Lieferant der am meisten in den Unterkategorien vertreten ist und geht danach nochmal in die Unterordner und ändert die Artikel der anderen Lieferanten einzeln.
    Vielleicht kenn ja auch jemand einen Trick wie man auf eine andere Weise ein bestimmtes GX-Customizer-Set einer Auswahl von Artikeln gibt. Vielleicht über den hinterlegten Artikelhändler direkt am Artikel?

    So genau kenn ich mich mit den Funktionen des GX-Customizer noch nicht aus, aber das geht zumindest auch schnell und mit Board-Mitteln ohne extra scripts.
    Dann kann man dem GX-Customizer-Tab unter dem Punkt "Texte anpassen" noch einen schöneren Namen geben. Standardmäßig steht in "text_customizer_tab" Customize.

    Zuerst wollte ich direkt in den Artikeln einen Tab setzen, das scheiterte einerseits am Export und Import, da es für neue Tabs wohl keine extra Spalten in der Export-CSV gibt. Andererseits wird es bei jeder Veränderung in der externen ERP sowieso überschrieben. Also versuchte ich es über Content Manager und Artikelinhalte. Ab ca. 270 Artikeln in einem Bereich läd er die Liste nicht mehr. Also war das auch keine Lösung, sehr schade! Und deshalb nun über den GX-Customizer.

    Screenshot 2024-11-29 153715.jpg Screenshot 2024-11-29 154507.jpg
     
  15. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Neben den Pictogrammen für Sicherheit gabs ja auch vorher schon das für Energie, Lebensmittel usw. Kinder unter 3 Jahre Zeugs. Das könnte man eigentlich alles schön zentral in einem Modul verwalten würds das geben, weil das ganze Symbolzeugs immer das selbe bei allen (Shops) ist, das man das einfach abhacken kann bei jedem Produkt.

    Dann jetzt die Herstellerangaben. Oder Lieferketten, Nachverfolgung. Immer mehr Infos für die Kunden bei jedem produkt damit die dümmsten der dummen die es eh nicht verstehen einen nicht verklagen weil sie zu dumm waren und sich z.B. an heißem Kaffee die Lippe verbrannt haben usw. Wir machen das echt bald so wie in USA. Immer alles für die dümmsten User absichern.

    Gambio ist nun aber langsam wirklich zu langsam geworden. Wann war das letzte große update? Da müsste bei einem Versionssprung ja nun einiges kommen um da ne 5. draus zu machen.... Bin mal gespannt.
     
  16. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Stand nicht irgendwo etwas von "rechtzeitig" und "Anfang November"?
    Rechtzeitig könnte gerade noch so klappen, aber für November wird es schon eng.
    Zumal es bisher ja nicht mal eine Beta-Version gibt.
     
  17. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich habe ja das Thema hier begonnen und wollte kurz mal sagen wie ich es jetzt gelöst habe. Ich bin dabei alle Produkttexte umzuändern, es ist mühselig, doch man kann es auch als Chance nutzen. Ich nutze die Gelegenheit direkt mit, die Produkttext zu erweitern und zu überarbeiten. Es ist natürlich viel Arbeit, zumal wenn man das ganze auch noch in 2 Sprachen hat, so wie ich (1x in Deutsch und 1x en français). Ich nutze keinen Link oder Tab, ich mache alles im Produkttext, zusätzlich habe ich die Artikel so benannt, dass der Hersteller- bzw. Markenname direkt im Artikelnamen steht.
    Wie heißt es so schön mühselig ernährt sich das Eichhörnchen. ;)


    Doch nun kam ich an einen Punkt, wo ich nicht weiter komme und zwar folgendes Problem: der Hersteller bietet Kunden-Support an, sitzt aber nicht in der EU, was nun?

    Ich bin da auf ein Problem gestoßen, ich habe einen Hersteller der in England seinen Sitz hat, also ausserhalb der EU. Soweit ich das richtig verstanden habe, muss nun der Importeur genannt werden, in meinem Fall ein Großhändler in den Niederlande. Soweit so gut, allerdings bietet der Hersteller, also der in England eine Spezielle E-Mail Supportadresse den Kunden an, in deutsch und französisch. Die Frage ist nun sollte man diese dann auch angeben? Oder nur die Kontaktdaten vom Importeur, was ja im Grund ein Nachteil für den Kunden wäre. Was meint Ihr?
    (Ich habe es jetzt so gelöst, der wirkliche Hersteller angegeben und dazu den Importeur, aber ist das korrekt?). o_O
     
  18. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Das ganze System ist fürn Hintern.
    Selbst wenn man den Hersteller, zb GR angibt, dann gibts dort ganz sicher keinen Support in deutsch.

    Habbich grade.
     
  19. usulmauddib

    usulmauddib Erfahrener Benutzer

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    Schau Dir mal diese 3 Beispiele hier an (Bilder mit Beschreibung.

    https://www.haendlerbund.de/de/ratg...g#section-id-30c44a983e7737be126439034f0e5863

    und dann noch die darauf folgenden "So kannst du dich als Online-Händler jetzt schon vorbereiten - 5 Ding die Du jetzt schon tun kannst"
     
  20. usulmauddib

    usulmauddib Erfahrener Benutzer

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