RE nach CH und Lieferung nach DE. Rechnung mit oder ohne Steuer

Thema wurde von Leander Kopp, 13. August 2012 erstellt.

  1. Leander Kopp

    Leander Kopp Erfahrener Benutzer

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    Hallo,

    mir ist nicht ganz klar ob die Rechnung mit oder ohne Steuer ausgestellt werden muss wenn

    Der Kunde als Rechnungsadresse die Schweiz angibt
    und als Lieferadresse Deutschland.

    Muss nun die Rechnung mit oder ohne Steuer ausgestellt werden?
     
  2. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Rechnungsadresse zählt. Den da wird die ja auch abgesetzt bzw. steuerlich berücksichtigt.
     
  3. sileo

    sileo Erfahrener Benutzer

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    ich würde sagen, die Lieferadresse ist ausschlaggebend. Da die Lieferung innerhalb Deutschlands bleibt, darf sie nicht steuerfrei erfolgen.
    Frag mal Deinen Steuerberater und poste hier die Antwort.
     
  4. Leander Kopp

    Leander Kopp Erfahrener Benutzer

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    Dachte ich eigentlich auch.
    War mir aber nicht sicher...

    Werde mich melden wenn ich gewissheit habe.
     
  5. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Also wenn ich an unseren Holländichen Abnehmer mit USt.ID liefere ist da keine Steuer drauf obwohl der das hier in Deutschland mitnimmt. Also lieferort Deutschland bleibt und das ist laut Steuerberater so auch Richtig.
    Firmensitz und rechnungsadresse sind da ausschlaggebend.
    Bei einigen Ländern könnte höchstens noch der Zoll draufkommen.
     
  6. sileo

    sileo Erfahrener Benutzer

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    Hallo Dennis, wenn es ein Kunde ist, der eine gültige UST ID (also Gewerbe) hat, ist es was anderes als bei einem Privatkunden.
     
  7. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Also unser Steuerberater sagt:
    Firma mit lieferung ins Ausland frei
    Privat mit lieferung ins Ausland frei
    Firma lierung deutschland - Rechnung ausland - frei wenn USt.ID
    Privat lieferung deutschland tatsächlich mit Steuer. Egal wohin die Rechnung geht.

    Wer hätte das gedacht.
     
  8. sileo

    sileo Erfahrener Benutzer

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    Hat er das wirklich so gesagt?
    Ohne UID geht das nicht. Die müßt Du doch auch bei der Buchhaltung wie auch bei der Steuermeldung angeben
     
  9. balou...sagt "Auf Wiedersehn"

    balou...sagt "Auf Wiedersehn" Erfahrener Benutzer

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    Dennis meint wohl nicht EU Länder und so ist es richtig.
     
  10. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    ja, danke. hatte getippt während des telefons. Da schweitz ja wieder extrawurst ist, hab ich nur die gemeint in dem Fall. Nicht EU trifft es natürlich auch
     
  11. sileo

    sileo Erfahrener Benutzer

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    ja aber Hallo, Dennis, nun staun ich aber. Bist Du den nicht Multitasking-Fähig? :)))

    Muß es nicht heißen: Heutzutage ist es schwer dümmer zu sein, weil die Konkurrenz so groß ist.
     
  12. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    meist schon, da ich aber in dem Moment nur an die Schweiz gedacht habe war die für mich das Ausland :D
     
  13. britodo

    britodo Erfahrener Benutzer

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    #13 britodo, 13. August 2012
    Zuletzt bearbeitet: 13. August 2012
    Das klingt nach klassischem Schweizer Käufer mit Lieferung an Deutsche Paketstation.
    Da bist Du der jenige, der im Zweifelsfall nachweisen muss, warum die Rechnung ohne USt ausgestellt wurde, obwohl die Ware in Deutschland geblieben ist. Das ganze halte ich persönlich für problematisch. Daher muss bei uns grundsätzlich Liefer- und Rechnungsadresse im selben Land sein.
    Wenn es ganz dumm läuft und der Käufer seine Ware an der Grenze dann nicht verzollt, macht das zumindest schoneinmal keinen guten Eindruck auf die eigene "Steuerehrlichkeit".
    Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, müsstest du einen Weg finden, dem Käufer, der ja als Schweizer auf Deutsche Rechnung kauft, online "Tax Free" anzubieten, obwohl die Ware ja in Deutschland verbleibt :)

    http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...x-free-einkaufen/tax-free-einkaufen_node.html

    Das wird jedenfalls so nicht funktionieren.

    Bei Packstationen, kannst Du nie und nimmer herausbekommen, wer die Ware schlussendlich erhalten hat.
     
  14. NK76530

    NK76530 Erfahrener Benutzer

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    mit mwst, wenn lieferadresse Deutschland ist!!!
     
  15. RFreund

    RFreund Erfahrener Benutzer

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    Die MWSt MUSS berechnet werden, wenn die Lieferung innerhalb Deutschland ist, egal wohin die Rechnung geht.
    Sie muß ebenso berechnet werden, wenn die Lieferung ins EU-Ausland geht und der Kunde keine UST-Nr. angibt, oder die UST-Nr. nicht verifiziert werden kann. Für Drittlandlieferungen keine MWST. Allerdings braucht man für JEDEN Export bei dem keine MWST berechnet wird einen Nachweis, dass die Ware über die Grenze ging. Falls nicht, zahlt man bei einer Finanzprüfung schon die 19% nach.
     
  16. Holger (Strumpfoase.eu)

    Holger (Strumpfoase.eu) Erfahrener Benutzer

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    Das gleiche gilt dann auch für Kleinunternehmer ,oder ?
    Bei mir ist die Mehrwertsteuer ja im Preis mit drinnen ohne das sie extra ausgewiesen wird.
    Wenn ich nun in die USA verschicke muss ich dann 19% vom Endpreis abziehen ?
     
  17. britodo

    britodo Erfahrener Benutzer

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    Hmm... Kleinunternehmer haben doch nix mit der USt zu tun bzw. weisen diese ja nicht aus oder führen irgendetwas in dieser Richtung ab. Oder vertue ich mich da ?
     
  18. Holger (Strumpfoase.eu)

    Holger (Strumpfoase.eu) Erfahrener Benutzer

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    @britodo
    zja, das stimmt schon so . Ich muss diese Mehrwertsteuer nicht ausweisen,aber sie ist eben im Preis enthalten .
    Ich würde jetzt mal vermuten , das meine Rechnungen genauso ausehen(amerikanischer Endverbraucher) ,wie bei einem deutschen Endverbraucher als Kunde.
    Warenwert + Versandkosten ohne Steuerausweis gem.Klein...
    Ich werde dieser Tage meinen Steuerberater fragen. Und dann werde ich es hier Posten was Sache ist.
     
  19. Holger (Strumpfoase.eu)

    Holger (Strumpfoase.eu) Erfahrener Benutzer

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    Ich habe mit meinem Steuerberater gesprochen.
    Für Kleinunternehmer gilt , beim Versand in Drittländer , keine Steuer auf Rechnung ausweisen.
     
  20. RFreund

    RFreund Erfahrener Benutzer

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    #20 RFreund, 27. August 2012
    Zuletzt bearbeitet: 27. August 2012