Kam neulich von unserer Bank. Weiß jemand darüber mehr, wo muß die überall erscheinen, die drei XXX können durch eigene Angaben ersetzt werden? PS: So richtig schön klingt die Bezeichnung ja nun wirklich nicht!
Erscheinen muss die im SEPA-Datensatz. Und (bisher) auch im (papiernen) "Manifest", in dem der Kunde (in Papierform und original unterschrieben) dem Auftrag zur Lastschrift zustimmen muss. Wenn für das "Manifest" weiterhin die Papierform erforderlich ist, dann ist die SEPA-Lastschrift im Online-Handel tot, weil kein Kunde sich dafür die Zeit (und Geld) nehmen wird, um dem Händler das Manifest zuzuschicken. Im Moment geistern 2 Ideen durch die Welt: Die Banken schauen nicht so genau hin, ob solch ein schriftliches Manifest beim Gläubige (Shop) vorliegt (wobei der Schuldner dann allerding 13 Monate die Lastschrift zurück rufen kann!) Ein eManifest (elektonisches Manifest) Nix genaues weiß man nicht, da waren wieder mal echte Profis am Werk.
...na nur gut, dass es ja noch sooooooo lange ZEit ist, bis dieser Mist für jeden zur lästigen Pflicht wird.....!
Für den normalen Überweisungsverkehr ist es eigentlich egal wie lang die Kontonummer ist, die ich eingeben muss. Im europaweiten Zahlungsverkehr bringt SEPA viele Vorteile. Für Lastschriften und hier gerade für einmalige Lastschriften im Onlinehandel gibt es einige Hürden die der Händler überwinden muss. Wenn sich da nichts in Richtung eManifest ändert, wird die Lastschrift im Onlinehandel wohl weit weniger genutzt werden.
Und schon flattert die erste "Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats" ins Haus ... vom "ARD-Beitragsservice" Und das nur, weil in ONLINE die Zahlungsmodalitäten geändert habe und nixahnend "Lastschrift" angeklickt habe. Wenn das für uns auch so sein muss, dann Tschüss "Lastschrift"! Übrigens mit Anleitung und Rückumschlag! Klar, die vielen Wälder stören ohenhin ja nur!