Wenn sich ein Kunde mit gültiger UStID anmeldet, wird er automatisch in die Kundenguppe für umsatzsteuerfreie EU-Lieferungen eingruppiert und BEstellungen werden ohne Umsatzsteuer ausgelöst. Auch PayPal-Zahlungen erfolgen dann ohne Umsatzsteuer. Gibt der Kunde aber eine Lieferanschrift an, die in Deutschland liegt, darf er nach unseren Steuergesetzen nicht umsatzsteuerfrei beliefert werden. In dem Fall muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Genau das findet im Shop aber nicht statt. Da müsste dringend eine Kontrolle stattfinden, denn sonst darf der Shopbetreiber die fehlende Umsatzsteuer bei einer Steuerprüfung nachzahlen, ohne sie selbst eingenommen zu haben!
Ja, das ist so. Deshalb hat sich unser Gesetzgeber ja auch diese tolle "Gelangensbescheinigung" ausgedacht. Nur wenn Du zweifelsfrei nachweisen kannst, daß die Lieferung im EU-Ausland erfolgt ist, darf mehrwertsteuerfrei abgerechnet werden.
Kann ich bestätigen und ist hier schon öfters erwähnt worden. Man kann es kompliziert mit Gambio Mitteln lösen... Aber Christian hat recht, das müsste eigentlich geprüft werden.
Vielleicht mal hier: http://www.gambio-forum.de/threads/11768-Innergem...-Lieferung/page2?highlight=uid schauen
Die in diesem Thread behandelte Lösung gilt nur für EU-Kunden mit geprüfter UStID und Lieferung ins EU-AUSland. Hier geht es um Lieferung innerhalb Deutschlands und Rechnungsstellung im EU-Ausland bei Kunden mit gültiger UstID.. Das wird genauso gehandhabt wie Lieferung innerhalb Deutschlands an Nicht-EU-Kunden. (zB. Schweizer, die sich die Lieferung an eine deutsche Packstation senden lassen).
Ja stimmt. Kann dem Thread nur entnehmen, wie man es machen könnte um den Versand dieser Kunden mit Lieferadresse=Deutschland auszuschliessen. Was natürlich blödsinnig ist. Ich habe wegen dem System die UID Prüfung rausgenommen..... Meine Lösung
DAS ist das letzte was ich tun würde... Den Sonderfall habe ich ein- bis zweimal pro Woche. Lieferungen ins Ausland mit UStID-Prüfung täglich mehrere. Da kontaktiere ich im Moment lieber die zwei Kunden die es betrifft und fordere die Umsatzsteuer nach. Manche lassen es sich dann aber auch ins Ausland schicken, obwohl dann der Versand wieder teurer wird... Ziel sollte es aber sein, gerade solche Fehler in Gambio garnicht erst zu produzieren. Nicht jeder Shopbetreiber kennt sich im Steuerrecht so aus, gerade wenn er anfängt. Das ist dann eine böse Falle die richtig teuer werden kann. Das Finanzamt sieht das nicht als Kavaliersdelikt an.
Stimme ich dir vollkommen zu, daß ist eine rechtliche Angelegenheit und kann den einen oder anderen am ende mehr kosten als ein Verstoß gegen eine Buttonlösung.