Steuerliche Behandlung von innerdeutschen Lieferungen an EU-Kunden mit gültiger UStID

Thema wurde von Christian Mueller, 9. Januar 2014 erstellt.

  1. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Wenn sich ein Kunde mit gültiger UStID anmeldet, wird er automatisch in die Kundenguppe für umsatzsteuerfreie EU-Lieferungen eingruppiert und BEstellungen werden ohne Umsatzsteuer ausgelöst. Auch PayPal-Zahlungen erfolgen dann ohne Umsatzsteuer.

    Gibt der Kunde aber eine Lieferanschrift an, die in Deutschland liegt, darf er nach unseren Steuergesetzen nicht umsatzsteuerfrei beliefert werden. In dem Fall muss die Mehrwertsteuer berechnet werden.

    Genau das findet im Shop aber nicht statt.
    Da müsste dringend eine Kontrolle stattfinden, denn sonst darf der Shopbetreiber die fehlende Umsatzsteuer bei einer Steuerprüfung nachzahlen, ohne sie selbst eingenommen zu haben!
     
  2. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    ist das so??
     
  3. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Ja, das ist so.
    Deshalb hat sich unser Gesetzgeber ja auch diese tolle "Gelangensbescheinigung" ausgedacht. Nur wenn Du zweifelsfrei nachweisen kannst, daß die Lieferung im EU-Ausland erfolgt ist, darf mehrwertsteuerfrei abgerechnet werden.
     
  4. C h r i s t i a n

    C h r i s t i a n G-WARD 2012

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    Kann ich bestätigen und ist hier schon öfters erwähnt worden. Man kann es kompliziert mit Gambio Mitteln lösen... Aber Christian hat recht, das müsste eigentlich geprüft werden.
     
  5. C h r i s t i a n

    C h r i s t i a n G-WARD 2012

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  6. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Die in diesem Thread behandelte Lösung gilt nur für EU-Kunden mit geprüfter UStID und Lieferung ins EU-AUSland.
    Hier geht es um Lieferung innerhalb Deutschlands und Rechnungsstellung im EU-Ausland bei Kunden mit gültiger UstID..
    Das wird genauso gehandhabt wie Lieferung innerhalb Deutschlands an Nicht-EU-Kunden. (zB. Schweizer, die sich die Lieferung an eine deutsche Packstation senden lassen).
     
  7. C h r i s t i a n

    C h r i s t i a n G-WARD 2012

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    Ja stimmt. Kann dem Thread nur entnehmen, wie man es machen könnte um den Versand dieser Kunden mit Lieferadresse=Deutschland auszuschliessen. Was natürlich blödsinnig ist.

    Ich habe wegen dem System die UID Prüfung rausgenommen..... Meine Lösung
     
  8. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    #8 Christian Mueller, 9. Januar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 9. Januar 2014
    DAS ist das letzte was ich tun würde...

    Den Sonderfall habe ich ein- bis zweimal pro Woche. Lieferungen ins Ausland mit UStID-Prüfung täglich mehrere.
    Da kontaktiere ich im Moment lieber die zwei Kunden die es betrifft und fordere die Umsatzsteuer nach. Manche lassen es sich dann aber auch ins Ausland schicken, obwohl dann der Versand wieder teurer wird...

    Ziel sollte es aber sein, gerade solche Fehler in Gambio garnicht erst zu produzieren.
    Nicht jeder Shopbetreiber kennt sich im Steuerrecht so aus, gerade wenn er anfängt. Das ist dann eine böse Falle die richtig teuer werden kann.

    Das Finanzamt sieht das nicht als Kavaliersdelikt an.
     
  9. C h r i s t i a n

    C h r i s t i a n G-WARD 2012

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    Stimme ich dir vollkommen zu, daß ist eine rechtliche Angelegenheit und kann den einen oder anderen am ende mehr kosten als ein Verstoß gegen eine Buttonlösung.
     
  10. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Habe gerade von Gambio eine Antwort auf mein Ticket bekommen: