Mehrwertsteuer auf Porto je nach Ware.

Thema wurde von marit, 11. Juni 2014 erstellt.

  1. marit
    marit Erfahrener Benutzer
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    #1 marit, 11. Juni 2014
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2014
    Zum 5. Geburtstag meines Gambioshops hätte ich mir gewünscht, dass Gambio die gesetzliche Vorlage umsetzen möchte, nach der die Versandkosten mit dem MWSt-Satz der enthaltenen Waren belegt werden :
    Wenn man nur Bücher schickt, sind die Versandkosten auch nur 7% MWSt-pflichtig. Wenn eine einzige CD mit 3 Büchern verschickt wird, kostet es trotzdem 19% MWSt.
    Ich muss das bei reinen Buchbestellungen immer händisch korrigieren und dann auch noch wegen ein paar Cent bei Paypal oder Billsafe Rückbuchung einleiten, aber lieber mache ich mir Arbeit statt dem Finanzamt Geld zu schenken!
    Wäre schön, wenn das mal standardmäßig erfasst werden könnte. Alle Buchhändler, die ja fast alle auch noch anderes verkaufen, wären euch sicher dankbar.
     
  2. 4A+Z?
    4A+Z? Erfahrener Benutzer
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    Stimmt so m. E. nicht. Die Verpackungs- und Versandkosten müssen entsprechend dem Verhältnis der Warenwerte in einen 19%igen und einen 7%igen Teil aufgeteilt werden...
     
  3. marit
    marit Erfahrener Benutzer
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    #3 marit, 11. Juni 2014
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2014


    Nun hast du mich verblüfft - denn es gab mal ein Aufteilungsverbot, da bestimmte der höhere Steuersatz der Waren den Aufschlag auf die Versandkosten und ich scheine die Änderung verpennt zu haben - und ich habe gegoogelt. Da habe ich drei verschiedene Auffassungen gefunden:

    1. Die Hauptleistung (also der Warenanteil mit dem größeren Wert) bestimmt den MWSt-Aufschlag auf die Nettoversandkosten.

    2. Es muss nach dem Verhältnis der Nettowerte aufgeteilt werden.

    3. Es muss nach dem Verhältnis der Bruttowerte aufgeteilt werden.

    Mein Steuerberater, der immer die Augen zum Himmel dreht über die falschen Informationen, die im Netz verkündet werden, kommt nächste Woche aus dem Urlaub zurück. Dann äußere ich mich wieder dazu. Abgesehen davon nimmt aber die Gambio-Software nicht mal Rücksicht darauf, wenn sich tatsächlich mal nur 7%-Ware im Korb befindet. Das wär auch schon schön.
     
  4. Cyrus (LeGong)
    Cyrus (LeGong) Erfahrener Benutzer
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    Dieses Email habe ich von Finanzamt Bad Kreuznach im Bezug zu USt. bei Verpackungs- und Versandkosten bekommen.
     
  5. marit
    marit Erfahrener Benutzer
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    Uh, das kam jetzt parallel. Nun bin ich völlig platt. Ich versende an Endkunden fast alles mit Briefmarken. Da müsste ich gar keine MWSt berechnen. Aber kann das die Shopsoftware überhaupt? Punkt 4 würde Punkt 1 meiner Recherche Recht geben. Ich hab das rauskopiert und meinem Steuerberater gemailt. Mal sehen, was er bzw. das Finanzamt Frankfurt dazu meint.
     
  6. marit
    marit Erfahrener Benutzer
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    #6 marit, 12. Juni 2014
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2014
    So, ich habe fertig. Mein Steuerberater ist freundlicherweise gar nicht mehr im Urlaub. Ich habe heute folgende Erläuterung bekommen:

    So weit mein Steuerberater. Ich mache das ja gern so: Bestellt jemand bei mir z.B. zwei Theatertexte (20 EUR) und eine CD, dann schreibe ich zwei getrennte Rechnungen. Die Theatertexte schicke ich mit den üblichen Versandkosten plus 7%, die CD mit 0 Versandkosten. Dass ich sie mit ins Paket gesteckt habe, kann das Finanzamt nicht sehen. :p

    Aber weil Gambio die Versandkosten noch nicht steuerlich anpassen kann, muss ich dafür auf meiner Website zwei getrennte Shops unterhalten, für die Theatertexte nehme ich immer noch meinen alten handperlgestrickten (ohne jegliches Zahlungsmodul, knirsch!) Dabei kommen dann sowieso zwei getrennte Rechnungen heraus. Aber alles in einem Shop wäre wirklich praktischer und viel besseres Marketing.
     
  7. 4A+Z?
    4A+Z? Erfahrener Benutzer
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    Bei ''Mischlieferungen'' (7% und 19%) sind die Fracht- und Verpackungskosten also nur quotal auf die Netto-Werte der jeweiligen Hauptleistungen aufzuteilen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.


    ... freue mich über die Bestätigung.
    LG Rudolf
     
  8. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Habt ihr irgendwelche Beispiel-Shops (bevorzugt große) die da tatsächlich gemischte Steuern berechnen und ausweisen? Da es in Gambio nicht geht, logischerweise andere Shopsysteme.

    Die meisten hier im Forum geben das als Verpackung + Versand an und kalkulieren / versteuern dann mit 19%. Uns wird auch von DPD der ganze Spaß mit 19% berechnet. Das Bedürfnis, da irgendwo nur 7% Steuer auszuweisen und zu kassieren ist also überhaupt nicht vorhanden. Vielleicht hat dann das Finanzamt ein bisschen mehr, aber besser als zuwenig bei uns... und irgendwer muss ja Kandidaten wie Uli ausgleichen ;)
     
  9. marit
    marit Erfahrener Benutzer
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    Ja, das hat was für sich, aber guck dir doch mal das hier an: Normalerweise versende ich CDs, die haben 19%, aber wenn mal jemand nur ein Liederbuch bestellt, sieht das so aus. Die MWSt auf die Versandkosten verteuert sich völlig unnötig. Ich ändere solche Rechnungen immer händisch, weil ich keine Lust habe, dem Finanzamt jedesmal 22 Cent zu schenken. Die schenken mir auch nie was. Der Kunde kriegt dann eben ggf. eine Paypal-Rückbuchung über 0,22 EUR. Weil das alles sehr lächerlich ist, hätte ich gern, dass, falls das Aufteilen zu viel Programmierstress macht, wenigstens die reinen 7% Sendungen mit der richtigen MWSt belegt werden.
     

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  10. 4A+Z?
    4A+Z? Erfahrener Benutzer
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    Du kannst unter Versandarten doch auch die MWSt. einstellen - dann stimmt die Berechnung bei einem Steuersatz
     
  11. johannes_a
    johannes_a Erfahrener Benutzer
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    Ja, aber das kann man nur global machen, wenn man da 7% einstellt, berechnet der Shop dann immer 7% - und das darf natürlich nicht vorkommen, wenn ein anderes Mal hauptsächlich 19%-Ware im Warenkorb liegt.

    Grüße
    Johannes
     
  12. marit
    marit Erfahrener Benutzer
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    Ja natürlich stimmt die Berechnung, wenn ich CDs versende (d.h. für 90% meiner Bestellungen). Aber wenn es mal nur ein oder mehrere Bücher sind, müsste der ermäßigte Steuersatz angewendet werden. Man kann aber nur eine Art in den Versandkosten festlegen.

    Theoretisch könnte mich der Nurbuchkaufende Kunde vor Absenden der Bestellung schnell anrufen, dann würde ich mal ganz schnell in den Versandkosten den Steuersatz umstellen und nach erfolgter Bestellung gleich wieder zurückstellen. Ja, wenn ich sonst nix zu tun hätte ... :)

    Schöne Grüße
    Marieluise
     
  13. heiss und kalt
    heiss und kalt Aktives Mitglied
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    stimmt - leider- lt. unserem Steuerberater.
    Und unsere Buchhaltung besteht auch darauf dass wir unsere Rechnungen auch so schreiben.
    Was immer zu einem Drahtseilakt führt, wenn gemischte Ware online bestellt wird und der Kunde per Vorkasse oder Sofortüberweisung bezahlt
     
  14. kulli
    kulli Erfahrener Benutzer
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    Da wäre ich mir nicht so sicher - gerade solche Sachen werden vom FA besonders genau geprüft. Spätestens bei einer Prüfung. Sprich das lieber nochmal genau mit deinem Steuerberater ab.