Diese Idee hatte ich auch! Das ganze geht aber auch nicht so einfach da dann die Widerrufsrechte angepasst werden müssen und es muss angegeben werden wie hoch der Rückversand wäre was das ganze unnötig kompliziert macht und darauf hab ich keine Lust!
Aber der Rückversand ist doch bei verschiedenartigen Artikeln verschieden teuer. Man kann das doch sowieso nicht global angeben! Ich finde, man sollte sich jetzt nicht hysterisch in vorauseilendem Gehorsam üben. Bei einem so komplizierten Gefüge wie bei dir kann man sehr wohl begründen, warum der Versand mancher Waren eben nur nach Absprache gehen kann. Der Kunde braucht ja auch nicht vorher zu kaufen, ehe alles besprochen ist. Vergessen wir nicht, dass dieses Gesetz dazu gemacht wurde, reguläre Abläufe zu sichern und Vertrauen im Onlinekauf zu schaffen. Wenn der Kauf bestimmter Produkte vorherige Absprachen erfordert, dann ist das eben so, und wenn Kunde vorher ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht wird, kann dir keiner einen Strick draus drehen. Gleich nach dem 13. kamen einzelne Meldungen, dass jetzt schon die Geier unterwegs seien. Dabei traf das erste Beispiel keinen falschen Shop. Man glaubt nicht, mit welcher Nachlässigkeit viele Shops die gesetzlichen Vorschriften missachten. Ich habe noch lange nach der Einführung des Versandkostenangabe-Zwangs mindestens 30 dicke Onlineshops erlebt, bei denen man weder auf der Titelseite noch im Warenkorb die Versandkostenangabe findet, sondern erst, nachdem man sich angemeldet und seine Daten preisgegeben hat. Ich bin in solchen Fällen die typische Kaufabbrecherin. Manchmal gebe ich meine Daten auch erst mal mit xyz an und wohne in 12345 Pfftata, und trotzdem können diese Shops mit diesen unsinnigen Angaben dann plötzlich die meist zu hohen Versandkosten angeben, also liegt es auch nicht am Wohnort. Solchen Shops wünsche ich die Abmahnabzocker geradezu auf den Hals, aber nichts passiert. Ich habe noch folgende Idee: Ich glaube, dass es möglich ist, nur bestimmten Kundengruppen den Kauf bestimmter Produkte zu erlauben. Falls das stimmt, stelle ich mir vor, du könntest bei jedem Motorrad den Preis angeben, aber der Interessent hat erst mal keinen Warenkorb-Knopf. Stattdessen könnte man einen Link für den Kontakt unter die Beschreibung setzen. Nachdem alles besprochen wurde, kannst du den Käufer in eine andere Kundengruppe einsortieren, die das Bike kaufen kann.Oder er holt es ab, dann ist der Rest sowieso kein Fernabsatz mehr. LG Marieluise P.S. Hab noch das hier gefunden, was meine Argumentation unterstützt: Dir Rücksendungskosten entsprechen den Versandkosten. Das heißt, sie können erst nach Feststellung der Versandkosten beziffert werden. Da diese Informationen alle vor Vertragsschluss gegeben werden, weil man sonst den Vertrag gar nicht abschließen kann (siehe mein Vorschlag oben), bist du damit rechtlich auf der sicheren Seite. Hier ist dazu eine Stelle aus dem Gesetz: Meine Rede!!
Hallo, möchte mich da auch mal beteiligen. Auch ich müsste für schwerere Netzanlagen eine einizige Versandart wählbar lassen. Wenn ich diese Artikel mit einem fiktiven, hohen Gewicht (z.B. 40 kg) versehe, kann ich eine neue Versandart einblenden lassen, die dann wählbar ist. Allerdings ist diese dann ja auch wählbar, wenn das Gewicht unter 40kg liegt. Da müsste dann ein Mindestgewicht einzutragen sein. Wie werden denn Speditionswaren in gambio behandelt? Gruß Michael