Abmahnung erhalten (nicht VRRL)

Thema wurde von Anonymous, 1. Juli 2014 erstellt.

  1. Anonymous
    Anonymous G-WARD 2015/2016
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    Hallo Leute

    das zieht sich durch bei mir dieses Jahr :(.

    Ich habe heute eine Abmahnung eines Kaminofen-Herstellers erhalten für techn. Werte eines Kaminofens eines Konkurrenzprodukts.
    Die Werte habe ich natürlich vom Hersteller erhalten.
    Habe gleich mal nachgeschaut auf der Hersteller-Homepage und siehe da dieses Modell ist nicht mehr aufgeführt. Nach Rückfrage wurde mir dieses bestätigt; mir wurde nur nichts mitgeteilt.

    Termin beim IT-RA in Rostock ist morgen, danach bin ich schlauer.

    Hat jemand Erfahrungen mit ähnlicher Abmahnung?
     
  2. Petra
    Petra G-WARD 2013/14/15
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    Ja, ich (wie soll es auch sonst sein) :D Anderer Fall, aber vielleicht ähnlich: Hersteller eines Nagellacks verwendet einen Pinsel, der patentrechtlich geschützt ist. Ich verkaufe den Nagellack und bekomme eine Abmahnung. Hinweis meines Rechtsanwalts (Fachanwalt für Marken- und Patentschutz): "Da müssen Sie sich vorher drüber informieren, mitgehangen, mitgefangen". Klar, ich durchforste ab sofort für jeden Artikel, den ich einkaufe, die Datenbank für Patente und Geschmacksmuster. Soll heißen: Du bist dafür verantwortlich, was auf deinen Seiten steht, nicht der Hersteller. Bin mal gespannt, was dein RA sagt. Bist du nicht auch beim Händlerbund?
     
  3. MP Solution
    MP Solution Erfahrener Benutzer
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    Mal kurz meinen Senf dazugeben... Ich habe so einen Fall auch gehabt mit Solaren Artikel. Dort hatte ich mir aber schnell die Lizenz besorgt für Franchising. Bin da mit einem Blauen Auge davon gekommen. Aber so ist es. Alles was Angeboten wird über deinen Shop sollte auf Lizenz oder Rechte von Dir geprüft werden. Ist sozusagen wie mit den Haien im Meer. Passte nicht auf, wirste gefressen.

    LG
    Jörg
     
  4. Anonymous
    Anonymous G-WARD 2015/2016
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    Klar, an den HB habe ich noch gar nicht gedacht. Aber es kann doch nicht sein, dass der Händler verantwortlich gemacht wird für technische Werte des Herstellers. Da muss ich mich doch drauf verlassen können!

    Wenn die da Recht bekommen, dann müsste ja jeder Händler, der Artikel anbietet die er nicht selbst herstellt, sich vorher versichern dass die techn. Angaben des Herstellers auch stimmen. Würde bedeuten, dass ich zum Bsp. sämtliche Kamineinsätze die ich anbiete, 1x kaufe, durch den TÜV testen lasse ob die Werte des Herstellers auch stimmen und dann erst die Artikel anbiete.

    Hallo ????
     
  5. Petra
    Petra G-WARD 2013/14/15
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    Also bitte, hier hat der Wahnsinn doch Methode. Wenn ich mich durch Patentschriften kämpfen soll, kannst du auch zum TÜV rennen oder dir zumindest ein TÜV-Zertifikat vorlegen lassen ;)
     
  6. Petra
    Petra G-WARD 2013/14/15
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    BTW: Warum wird so einer eigentlich nicht abgemahnt?
    Die Nr. 1 weltweit für Schönheit & Wohlbefinden!

    Den könnte man allein aufgrund dieser Aussage mit Abmahnungen überschütten. Und bitte wie kommen die darauf, sowas überhaupt zu schreiben? Größenwahn? Nein, das ist nicht P & G oder L'Oréal.
     
  7. barbara
    barbara G-WARD 2014-2020
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    Weil Du keinen passenden Anwalt hast oder zu Anständig bist :)
     
  8. MP Solution
    MP Solution Erfahrener Benutzer
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    Also das mit dem Anwalt ist echt so eine Sache... Du brauchst schon einen Heutzutage, wenn Du nur das Haus verlassen hast. Die ganzen Onlineshops werden immer mehr in die Ecke gedrückt und madig gemacht. Klar, weil es auch genug schwarze Schafe gibt, die die Branchen mit Ihrem tuen ruinieren. Daher auch ständig neue Anpassungen, Änderungen oder sonstiges. Damit macht man schnelles Geld mal eben so. Sollte Umsatteln, ist lukrativ dieses Geschäft. lol

    LG
    Jörg
     
  9. Daniel (Gambio)
    Daniel (Gambio) Erfahrener Benutzer
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    Was sagt denn der Hersteller dazu?
    Ich kenne Fälle, da haben die Hersteller die Kosten für die betroffenen Händler übernommen.
     
  10. Stephan Ho.
    Stephan Ho. Erfahrener Benutzer
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    Da wirst Du mit dem Hersteller schon eine schriftl. Vereinbarung treffen müssen, das die für Ihre Angaben haften.
    Das wird ein Hersteller aber niemals machen.
    Stell Dir vor ein Hersteller kommt nach Produkteinführung drauf das er einen Fehler gemacht hat und ein Patent verletzt oder sonstwas.
    Wie soll der Hersteller sicherstellen das du als Kunde, der dieses Produkt evtl. schon erworben hat, es nicht trotzdem noch verkaufst, bewirbst etc .....

    Das einzige das ich mir vorstellen kann, wäre ein Werksvertrag, so wie er zwischen Autoherstellern und Markenhändlern meist besteht.
    Aber dann bestimmt im Grunde wiederum der Hersteller Dein Geschäft .......

    Ich sehe es so, das jeder für sein tun selbst verantwortlich ist und das ist auch gut so.
    Du musst wissen mit wem Du Geschäfte machst, welche Produkte Du verkaufst und auch deren Eigenschaften genau kennen.
    Ich als Dein Kunde möchte mich zudem auch darauf verlassen können das ich von Dir nur einwandfreie- techn. und auch rechtlich Ware bekomme.
    Und solche Kosten sollten zudem Bestandteil der Kalkulation sein.
     
  11. Anonymous
    Anonymous G-WARD 2015/2016
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    #11 Anonymous, 2. Juli 2014
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2014
    Hallo Stephan

    sorry, aber das halte ich für Unsinn!

    Die Eigenschaften der Artikel, also techn. Meßwerte etc. gibt mir der Hersteller, die kann ich schlecht nachprüfen und muss mich darauf verlassen können.

    Beispiel: Opel bringt ein ähnliches Modell raus wie VW. VW ist sauer und lässt dieses Modell testen und behauptet dass es nicht wie angegeben 100 kw hat, sondern nur 96 kw.
    Daraufhin werden alle Opel-Vertragshändler abgemahnt, die dieses Modell anbieten - das wäre doch wohl Schwachsinn :)
     
  12. Anonymous
    Anonymous G-WARD 2015/2016
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    Mit dem Hersteller habe ich soeben gesprochen; es soll da wohl einen Rundumschlag geben seitens des Abmahnanwalts, welcher sich wohl dran gehängt hat. Hersteller wurde schon gerichtlich gezwungen diesen Kaminofen nicht mehr anzubieten und hat aber wohl vergessen dieses allen Händlern mitzuteilen :(.
    Habe mich heute auch an den HB gewandt und soeben telef. die Bestätigung erhalten, dass deren Anwältin sich der Sache annimmt.
    Mal sehen was das wird..........
     
  13. Stephan Ho.
    Stephan Ho. Erfahrener Benutzer
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    Ich sehe das im Grunde wie Du und deswegen würde ich nicht mit Partnern arbeiten die ich nicht in uns auswendig kenne.
    Oder Alternativ würde ich nur Ware anbieten die ich zu 100% selbst managen kann.

    Rein rechtl. sieht die Welt anders aus und da finde ich, ist es auch legitim die Verantwortung selbst zu tragen.
    Ist ja jedem seine eigene Entscheidung ob er auf billig mit all den Konsequenzen macht, ob er sich eng an einen Hersteller bindet etc. etc.
    Fakt ist, wir haben alle dafür gerade zu stehen was wir machen und das finde ich auch "recht und billig".
     
  14. Anonymous
    Anonymous G-WARD 2015/2016
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    irgendwie habe ich ja die Hoffnung, dass wir aneinander vorbei reden :).
    Falls nicht, haben wir da eben verschiedene Meinungen. Weiß auch nicht was das hier mit "billig" zu tun haben soll??
     
  15. Avenger
    Avenger G-WARD 2012/13/14/15
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    Eine Mitteilungspflicht über soche Dinge sollte der Hersteller aber schon haben...
     
  16. Petra
    Petra G-WARD 2013/14/15
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    Hat er schon, aber keine "gesetzliche" Mitteilungspflicht. Hat er es - wie in diesem Fall - vergessen, bist du dran. Einziges Hintertürchen: sich mit dem Hersteller einigen, dass er die Kosten der Abmahnung übernimmt. Oder die Kosten probieren einzuklagen (wenn das überhaupt den Hauch einer Chance hat). Da ist nur die Frage, wie lange man mit dem Hersteller noch zusammenarbeiten möchte.
     
  17. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    ich würd das eher in der Rubrik "wir gängeln mal den Achim" ablegen. Hier war sicherlich einer der Hersteller am Werk, die Achim eh schon mal an die Karre wollten, weil er übers Internet verkauft ...
     
  18. Anonymous
    Anonymous G-WARD 2015/2016
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    jaja, habe ich auch zuerst gedacht; ist aber nicht. Diesen Hersteller vertrete ich ja gar nicht, nur ein Konkurrenz-Produkt und diese Konkurrenz-Produkte hatten die besseren Prüfungsergebnisse und hatten dadurch die 2. Stufe der BlschMv erreicht, was er mit seinen Öfen nicht erreicht hatte.
    Das macht sauer :) und da hat er sich gedacht, ich kaufe mal jeweils 1 Produkt von denen und lasse die von meinem TÜV prüfen und siehe da er fand, dass die schlechtere Ergebnisse hatten. Jetzt will er halt verbieten, dass diese mit den jeweiligen techn. Angaben vertrieben werden dürfen.
    Das hat den ganz sicher ne Menge Geld gekostet; es geht da um 4-5 Hersteller!
    Wenn das so stimmen würde, kann man ihn ja auch verstehen; nur dann soll er sich an diese Hersteller wenden; diese sollten dann Ihre Händler benachrichtigen und alles wäre gut. Letzteres hat mein Hersteller wohl versäumt und jetzt gehen die Abmahnungen an alle Händler, die davon nichts wussten. Geile Sache!
    Der Händlerbund will das jedenfalls übernehmen; ich halte euch auf dem Laufenden :)
     
  19. Dan (sunnywall.de)
    Dan (sunnywall.de) Erfahrener Benutzer
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    Wie ist es ausgegangen?
     
  20. Anonymous
    Anonymous G-WARD 2015/2016
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    habe über 800 EUR gezahlt und dann war's erledigt.
    Laut HB ist man halt für alles verantwortlich was man auf seinen Seiten schreibt; egal ob der Fehler beim Hersteller liegt.