Guten Morgen, ist es denn möglich wenn ein Kunde ein Artikel mit 7% bestellt, bei dem Versandmodul die 7% auf den Versand berechnet werden und sobald ein Artikel mit 19% im Warenkorb ist, der Versand mit 19% berechnet wird? Das wäre ein sehr große Erleichterung für einige, denke ich mal. Denn das Problem ist ja immer der %Satz. Würde ich Artikel mit 19% anbieten, dann würde aktuell auf den Versand nur ein Satz von 7% berechnet werden, da dieser im System ja hinterlegt ist, da man nicht mehrere Steuersätze angeben kann. Hinterlege ich aber die 19%, so verschenke ich immer 12% an das Finanzamt wenn jemand Produkte mit nur 7% kauft. Also zusammenfassend, eine Prüfung für den Versand, Wenn ein Artikel mit nur 7% Steuer im Warenkorb ist, -> 7% auf den Versand sobald ein Artikel mit 19% im Warenkorb ist -> 19% auf den Versand. Beste Grüße Tobi
Der Regel-Mehrwertsteuersatz liegt in Deutschland bei 19%. Der ermäßigte Steuersatz beträgt aktuell 7% und darf nur bei einer bestimmten Art von Produkten herangezogen werden. Versandkosten als Dienstleistung gehören nicht dazu ...
Das ist nicht ganz Korrekt. Der Steuersatz für den Versand richtet sich nach dem Hauptprodukt. Habe ich nur Lebensmittel im Angebot dann fallen auf diese die 7% an, somit wird der Versand auch nur mit 7% gerechnet. Was vollkommen korrekt ist.
Der Verpackungs- und Versandkosten „kleben“ als sogenannte (unselbständige) Nebenleistung am versandten Produkt und teilen deshalb dessen Schicksal. Wird also ein Produkt versendet, das mit 19% Umsatzsteuer (USt) zu versteuern ist (beispielsweise eine DVD), müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten 19% USt zugrunde gelegt werden. Wird dahingegen ein Produkt versendet, das nur mit 7% USt zu versteuern ist (beispielsweise ein Buch), müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten nur 7% USt zugrunde gelegt werden.
Okay, Du hast tatsächlich Recht ... ... aber wie sieht es in der Realität aus? Wie bringst Du den Frachtführer dazu Dir entsprechende Rechnungen zu schreiben? Du müsstest bei jedem Paket eine entsprechende Quote melden und der muss seine Rechnungen entsprechend anpassen. Fakt ist aber, dass dieser Leistungen erbringt die er zum Regelsteuersatz leistet und für die er auf einmal nur den ermäßigten Satz nehmen soll ... Ich weiß jetzt schon was DHL zu mir sagen wird: "Dann geh' doch zu Hermes, DPD, GLS, UPS usw. !" Für Dich als Unternehmer ist die Mehrwertsteuer im wesentlichen ja nur ein durchlaufender Posten, der einzige Nutznießer wäre ausschließlich der Endverbraucher der tatsächlich etwas weniger bezahlt. Dir selbst bringt das aber auch keinen Wettbewerbsvorteil denn alle Deine Wettbewerber würden das ja ebenso machen. Verlieren würde nur das FiAmt ... ... und damit wir alle, denn das FiAmt sind WIR und nicht irgendein Oligarch. Wenn Du nun also hingehst und nur 7% Versand berechnest aber 19% Vorsteuer (vom Frachtführer) geltend machst, bin ich auf das Ergebnis Deiner nächsten Betriebsprüfung sehr gespannt.
Versand ist doch ein Dienstleistung und somit nicht an irgendwelchen Hauptprodukten gebunden. Dienstleistungen sind immer mit 19% besteuert. Jörg war schneller..
Es ist so, dass die Nebenleistung (in dem Fall die Versandkosten) den Steuersatz der Hauptleistung teilt. Hast Du einen WK mit 7% Produkten, muss auch der Versand mit 7% Ist der WK gemischt, müssten auch die Versandkosten geteilt werden. Siehe dazu hier: (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) Das FA wird nciht meckern, wenn Du 19% berechnest, solange die auch die 19% bekommen. Aber richtig ist es nicht. Es gibt eine Anpassung dafür, die zumindest mit der 3.8 auch noch funktioniert. Da wird der exakt aufgesplittet. Ich schau mal, ob ich die finde....
Ahaa ok, dann kommt nächstes Jahr noch das mit den 28 Steuersätzen für die EU dazu.... sehr gut wir werden viel spass haben.
Trotzdem kommen Anfragen aus diversen Ländern Gedöns kauft man immer wieder. Dafür gibt es ständig irgend einen Grund. Ein TV, Fahrrad oder Kamin braucht man dagegen doch eher selten
Völlig irrelevant. Da die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist, schreibt Dir der Frachtführer ganz normal eine Rechnung mit 19%. Die Besteuerung DEINER Lieferung geht nur Dich, den Kunden und das Finanzamt was an. Du kannst grundsätzlich 19% nehmen. Das wäre zwar falsch, das Finanzamt hat aber nichts dagegen, wenn die Mehrwertsteuern auch abgeführt werden, wie Du sie ausgewiesen hast. Das ist die einfachste Variante aber der Kunde zahlt mehr als er eigentlich müsste.