Rechtefragen - Datenschutz / AGB

Thema wurde von Anonymous, 29. Juli 2019 erstellt.

  1. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    #1 Anonymous, 29. Juli 2019
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juli 2019
    Moin zusammen,

    ich hab das Paket von Janolaw gemietet, und da tauchen Fragen auf die ich nicht weiß.
    Der Einfachkeit halber, kopiere ich diese mal graphisch ein.

    1. zu AGB

    upload_2019-7-29_12-18-21.png
    2. zur Datenschutzerklärung

    upload_2019-7-29_12-21-22.png

    3. zur Datenschutzerklärung (Welche Cookies, und was wird in denen gespeichert?
    upload_2019-7-29_12-29-50.png

    3. Datenschutzerklärung (Einverständniserklärung?)
    Ist das der Hinweis das Cookies verwendet werden und das der Kunde das nicht akzeptieren muss?

    upload_2019-7-29_12-31-20.png

    Für Antworten oder Hilfestellung zu den Themen wäre ich sehr dankbar.
     

    Anhänge:

  2. barbara
    barbara G-WARD 2014-2020
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    zu 1:
    das müsste "Ihr Konto" sein, da findet man die bisherigen Bestellungen

    Zu 2:
    Nutzt Du z.B. Artikelbewertungen? Oder hast Du einen Block integriert?

    Zu 3:
    Der Shop nutzt Kurzzeit - Session-Cookies - ohne die funktioniert der auch nicht.
    Wenn Du ein Analyse-Programm (Matomo, Google-Analytics...) installiert hast., nutzt Du auch Langzeit-Cookies

    Zu 4:
    Wenn Du kein Fremdmodul dafür installiert hast ist die Antwort "nein"
     
  3. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Danke Barbara,

    zu 1. verstehe ich.
    zu 2. Ich nutze die shopeigenen Bewertungen unter den Artikeln,
    die fünf Sterne, aber keine Kommentare oder Blog. Das frage ich
    bei Janolaw nochmal explizit.
    zu 3. Session Cookie, da mus sich also "Cookies" wählen, denn diese Vorgabe gibt es ja nicht.

    LG
    Micha
     
  4. Dennis (MotivMonster.de)
    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16
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    Wenn du wieder erwarten nicht google analyitics oder matomo nutzt um denen Shop zu tracken und analysieren zu können braucht es keine cookie bar (noch nicht). Die kurzen Shop Keks sind erlaubt.
    Wenn du es aber dennoch angibst sollte das nicht schaden, wenn bisl. mehr hast in den erklärungen.
     
  5. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Danke Dennis.

    Oft steht mit dabei, das wenn man etwas nicht nutzt, aber (rein vorsichtshalber) angibt das
    man es nutzt, dieses zu einer Abmahnung führen kann. So hatte ich bis vor zwei Tagen auch
    gedacht, aber es ist nicht so ganz einfach. ;-)
     
  6. Dennis (MotivMonster.de)
    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16
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    Naja, du setzt ja ein Shopeigenes Kekskrümelchen. Von daher wäre es nur übervorsichtig das zu erwähnen. Generell sollte man aber google analytics, aktivieren damit man Daten hat um den Shop und seine Produkte zu optimieren. Nur so sieht man seine Kunden durch den Laden laufen.
    Stell dir vor ein Supermarkt würde nur anhand der Verkäufe optimieren und nicht darauf achten wie Kunden sich innerhalb des Ladens verhalten und wie die Laufwege sind? Das ist für Websites analyitcs (oder vergleichbare).
    Und dann brauchst das Cookie eh
     
  7. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Ja ich habe das auch vor, aber zuerst mal ist die Gesetzeslage so das ich erstmal das Wichtigste
    netto aufbauen möchte, und ich gebe Dir Recht was das Analysieren betrifft. Um diese Dinge möchte
    ich mich kümern, wenn alles rechtlich wichtige in trockenen Tüchern ist. Cookie wird glaube ich auch für
    die Zahlung mit PayPal benutzt. Was ich nie gedacht hätte, die Bewertung der Artikel (im Falle meines
    Sohnes (ist sein Shop) sind das Bilder) ist auch eine Kommentarfunktion. Naja es ist ja auch auf eine
    Art ein Kommentar den man hinterlässt. Boah manchmal könnte man ausrasten, wenn man sieht
    auf welchen (Sch...ähm Dingens) ;-) man so achten muss.

    Gruß
    Micha
     
  8. Wilken (Gambio)
    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer
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    Ich würde die shopintegrierte Bewertungsfunktion definitiv als "Kommentarfunktion" betrachten.
     
  9. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Ja ist es auch lt. Janolaw.
     
  10. Dennis (MotivMonster.de)
    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16
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    Jano hatten wir auch. Sind dann zu IT Recht gewechselt. Die haben mehr fragen. Aber auch mehr Hilfestellung.
    Detailliert für mehr Anbieter. Verfahrensverzeichnis und Handlungsanweisungen.