Sinnfreies Gendern im Widerruf?

Thema wurde von MJ, 9. September 2022 erstellt.

  1. MJ

    MJ Erfahrener Benutzer

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    Mir ist gerade zufällig aufgefallen, dass im Wiederruf ( www.meinshop.de/withdrawal.php ) seltsame Überschriften stehen.

    NAME DES/DER VERBRAUCHER(S) oder ANSCHRIFT DES/DER VERBRAUCHER(S)

    Was soll das sein? Ein Unterschied zwischen Einzahl und Mehrzahl? Das ergibt überhaupt keinen Sinn (oder doch?).

    Mein Vorschlag: NAME DES VERBRAUCHERS und ANSCHRIFT DES VERBRAUCHERS - reicht völlig aus.

    Es gibt ja nur einen Käufer. Damit werden alle angesprochen (m/w/d) und es gibt keine Fragen.


    Liebe Grüße an alle
    Jens
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Wo ist da jetzt bitte Gendern? Einzahl / Mehrzahl ist Gendern? Das nennt man schlicht Grammatik - und die lässt sich ebenso versaubeuteln. ;)
     
  3. MJ

    MJ Erfahrener Benutzer

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    Ja, Peter, sehe ich genauso.

    Aber wie viele Bestellungen hast du bei der mehrere bestellen? Ist der Käufer nicht immer in der Einzahl?
    'Gendern' hatte ich geschrieben in der Annahme, dass es wohlmöglich ein missglückter Genderversuch war.

    PS: Je länger ich drauf schaue, ist wohl doch wirklich Einzahl und Mehrzahl gemeint. Die Gambianer sind eigentlich bei sowas meist sehr genau.

    Deshalb bleibt die Frage offen.. :)

    Liebe Grüße
     
  4. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Kunde als Einzelperson oder Firma / Verein?

    Es steht im Widerrufs-Feld ja auch
    "Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag...."
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    ... Einzahl / Mehrzahl, ist doch nicht des Pudels Kern. Um den Gesamtkontext geht es.
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Es ist ganz einfach: Der Inhalt des Musterwiderruf-Formulars ist gesetzlich vorgeschrieben und enthält eben diese Formulierungen. Mit gendern hat das nichts zu tun.
     
  7. MJ

    MJ Erfahrener Benutzer

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    #7 MJ, 12. September 2022
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2022
    Guten Morgen

    Ja, gendern hat damit nichts zu tun. Ich kann nur leider den Titel nicht mehr anpassen, früher ging das mal, glaube ich. Mit Mehrzahl/Einzahl passt das ja insgesamt, ob nun sinnvoll oder nicht. Apropos Pudels Kern - eigentlich ist es auch schon fast egal, gibt sicher Wichtigeres.

    Also lasst den Thread ruhig nach unten flutschen ;)
    Habt eine schöne Woche

    PS: Das ein Widerruf gesetzlich vorgeschriebene Mehrzahl im Text hat, glaube ich erst, wenn ich es sehe. Selbst die die Vorlagen der Verbraucherzentrale sind in der Einzahl verfasst.
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    EGBGB Anlage 2 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2)
     
  9. MJ

    MJ Erfahrener Benutzer

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    @thomas_b abgefahren.. steht eindeutig da.

    Danke.
     
  10. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    @MJ Gerne doch.

    Vielleicht noch eine kleine Ergänzung (und keine Rechtsberatung!): Der Widerruf selbst kann auch auf andere Art und Weise erklärt werden. Unter dem von Dir angegebenen Link stellt Gambio aber das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung und hält sich entsprechend an die Vorgaben.