Gesetzliches-Gewährleistungslabel

Thema wurde von Joachim Schubert, 24. Februar 2026 erstellt.

  1. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Das Label muss aber nicht online A4 sondern nur als Papierversion.
    Im Warenkorb finde ich es auch gut, aber lesbar, wenn ich mich erinnere.
     
  2. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    #42 Anonymous, 25. März 2026
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2026
    Schon klar, mir geht es nur um das Hochformat, was einfach unpraktisch und nirgendwo so richtig passend ist.

    Finde es im Warenkorb auch nicht schlecht.
    Aber wie gesagt im Mobil Format ist es ggf. ohne Scrollen nicht sichtbar. Ich weiß nicht ob das reicht. Und über dem "Zur Kasse" Button würde ich es auch nicht wollen, weil es genauso wie in der Bestellzusammenfassung, den wesentlichen Button weit nach unten schiebt.
     
  3. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Unten beim "kostenpflichtig bestellen" Button finde ich es am unpassendsten. Dann lieber direkt oben. Die meisten Menschen scrollen automatisch, sobald sich eine Seite öffnet. (Zumindest die in meinem Umfeld :))

    Wenn, dann würde ich es hier oder einen Schritt vorher unterbringen (bei Zahlung). Dort wo auch die AGB- und Widerrufstexte angezeigt werden, wenn man den Schalter dazu an hat.


    Desktop könnte man diese Anpassung machen:

    upload_2026-3-25_11-32-33.png



    Mobil ist es eine Katastrophe:


    IST-Zustand vs. MIT LABEL (aber nur mit Anpassungen)
    upload_2026-3-25_11-33-14.png
     
  4. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    #44 Anonymous, 25. März 2026
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2026
    Das finde ich ganz gut (zumindest in der Desktop Version), da passt es m.E. auch inhaltlich.
    Mobil wird es dann schon ein ziemlich langer Weg zum "Kostenpflichtig bestellen" Button.

    EDIT:
    Allerdings muss man Mobil eh scrollen um zum Button zu kommen, insofern ...
     
  5. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Anfrage IT-Recht Kanzlei:

    Antwort IT Recht Kanzlei
     
  6. Anonymous
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    Auweia ... das klingt nicht so gut.
     
  7. dmun
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    Spricht etwas gegen eine Pop-Up Fenster beim Aufruf des Shops ?

    Grüße, Dirk
     
  8. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    @DOGS in the CITY® Danke dir.

    Die Antwort widerspricht nun komplett den (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.). Dort steht, dass die Darstellung im Checkout zulässig sein soll. Deshalb ist die Aussage, eine Darstellung erst im Warenkorb sei „verspätet“, für mich nicht nachvollziehbar. :)
     
  9. Anonymous
    Anonymous G-WARD 2015/2016
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    und ein Garantie-Label soll auch noch kommen; naja, solange noch Platz für Bilder und Beschreibung bleibt :p
     
  10. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Magst du dann Herrn A. nochmals anschreiben, dass der Kollege aus dem eigenen Haus etwas anderes in die FAQ geschrieben hat?
     
  11. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Dasselbe habe ich auch gedacht, aber das ist die Antwort von unserem Ansprechpartner.

    Kann ich versuchen, aber ich denke dann kommt das was Michaela bereits geschrieben hat, eine Frage für lau...
     
  12. kai_holst
    kai_holst Erfahrener Benutzer
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    ... da sich zu dem Thema die exakten Vorgehensweisen gerade in der "Betaphase" befinden, warte ich einfach noch 3 Monate und beschäftige mich erst dann damit. In der Ruhe liegt die Kraft.
    Sonst besteht die Gefahr, dass ich alles 2 oder sogar 3x machen muss...
     
  13. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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  14. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    #54 Anonymous, 27. März 2026 um 16:40 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 27. März 2026 um 17:39 Uhr
    Habe ich noch einmal nachgefragt:

    Angeblich ein Tipper, es sollte lauten , dass eine Darstellung lm Warenkorb nicht verspätet wäre.

    Na dann...