Problem mit BruttoNetto Versandkosten

Thema wurde von Jens Hinsberger, 2. November 2012 erstellt.

  1. Jens Hinsberger
    Jens Hinsberger Neues Mitglied
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    Hallo liebe Forumgemeinde,

    ich hoffe ihr habt vielleicht einen wertvollen Rat für mich:

    Ich habe das Problem, dass meine Kunden während des Bestellvorganges die Versandkosten als netto Beträge angezeigt bekommen, erst gegen Ende wechseln diese dann in Brutto Beträge.

    Meine Artikel sind mit 7% MwSt. ausgewiesen, diese habe ich auch in den Versandkosten hinterlegt.

    Hat jemand eine Idee, wie ich die BRUTTO Preise angezeigt bekomme?

    Danke für Eure Hilfe!
     
  2. Andreas H.
    Andreas H. Erfahrener Benutzer
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    Hast du die Versandkosten brutto oder netto im entsprechenden Modul hinterlegt?
     
  3. fellkuschltiere.de
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    Hallo Jens,

    ich hab mich auch gerade damit herumgeschlagen. Du musst in den einzelnen Versandmodulen anklicken, welche Steuerart angewendet wird. Gibst du dort eine Steuerart an, musst du direkt im Modul die Nettopreise eintragen, da der Shop die dann selbst ausrechnet. Dann müsste es auch in der Abwicklung für den Kunden richtig angezeigt werden.

    Ich wundere mich nur gerade, wie du bei Versandkosten 7% MwSt. anwenden kannst, diese Steuerart gilt meines Erachtens dafür gar nicht, nur für Lebensmittel und Bücher. Wenn du MwSt. berechnen musst, ist das für den Versand eigentlich immer 19 %, aber vielleicht weißt du ja mehr als ich, ich bin immer neugierig und lerne gern dazu :)

    LG
    Uta
     
  4. Andreas H.
    Andreas H. Erfahrener Benutzer
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    Also ich hoffe, dass du mir jetzt nicht böse bist, aber als Shopbetreiber sollte man sich mit solchen Grundlagen auskennen. Manchmal ist es unglaublich, welche rudimentären Kenntnisse Unternehmer haben..... Spätestens bei der ersten Steuerprüfung kommt dann meist der große Hammer.....

    Die Steuer richtet sich immer nach der Hauptleistung. Wenn also die Hauptleistung mit 7% zu besteuern ist, dann gilt das auch für die Nebenleistung. Der Versand ist hier die Nebenleistung (im Grund ist das immer die Nebenleistung) und ist entsprechend auch mit 7% zu versteuern.
     
  5. fellkuschltiere.de
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    Hallo Andreas,

    auf welcher rechtlichen Grundlage soll das denn beruhen? Ich fände das schon interessant, da z.B. Schulessen in Deutschland mit 19 % besteuert wird und das ist auch eine Mischkalkulation. Wir suchen gerade nach einer Möglichkeit, dort die 19 % zu umgehen, aber das ist laut deutschem Recht leider nicht möglich und ich habe bereits mit einem der größten Essenanbieter Erfahrungen ausgetauscht. Sinn würden gerade dort 7 % machen, da die Hauptleistung die Lebensmittel sind, aber dem ist nach gültiger Rechtslage nicht so.

    Deine Aussage macht nur dann einen gewissen Sinn, wenn Du den Versand nicht extra ausweist, sondern dieser in den Artikelkosten enthalten ist. Bisher wurde dahingehend auch noch keine meiner Steuererklärungen angezweifelt. Deshalb würde mich schon interessieren, wie Du das umsetzt?

    Gruß
    Uta
     
  6. sileo
    sileo Erfahrener Benutzer
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    Andreas hat Recht. So kenne ich das auch. Wir hatten früher mal Nahrungsergänzungsmittel und Bücher.

    Werden vorwiegend 7% MwSt Artikel in der Bestellung bestellt, enthält der Versand auch 7%, werden 19% Artikel vorwiegend bestellt, dann eben 19%.
     
  7. fellkuschltiere.de
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    Hallo Angelika,

    das klingt ja ganz toll, aber wo kann man die gesetzlichen Grundlagen dazu nachlesen?

    Viele Grüße
    Uta
     
  8. sileo
    sileo Erfahrener Benutzer
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    Info vom Steuerberater. Das ist bei uns schon ein paar Jahre her. Frag Deinen Steuerberater danach, der sollte das auswendig wissen.
    Oder vielleicht hat google was dazu.
     
  9. Andreas H.
    Andreas H. Erfahrener Benutzer
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    Immer dieses gefährliche Halbwissen..... Finde ich wirklich erschreckend! Vor allem, wenn es um Belange geht, die das Finanzamt betreffen. Aber dank meiner Professoren an der Uni und meiner Aufmerksamkeit im Studium kann ich es euch genau sagen und dafür ist so ein Forum ja da:

    Quelle zum Nachlesen: Umsatzsteuergesetz (UStG), hier Verfahrensrichtlinie 29 "Einheitlichkeit der Leistung". Die ist leider zu lang, um sie hier zu zitieren, aber grundsätzlich ist es so, dass die Nebenleistung das "Schicksal" der Hauptleistung teilt. Klartext: Wenn Ware 19%, dann Versand auch 19%, wenn Ware 7%, dann Versand auch 7%. Punkt.
     
  10. fellkuschltiere.de
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    Danke für die Antwort, inzwischen hab ichs auch gegoogelt :) Hat mich persönlich auch noch nie betroffen, da alle meine Waren 19 % sind. Daher hat mich mein Steuerberater auch nicht auf so eine Möglichkeit hingewiesen. Muss er in dem Fall auch nicht, denn wenn er mir alles vermitteln würde, was mich nicht betrifft, wäre das bissl am Thema vorbei... Ich bin halt nur neugierig und hab mal hier im Forum nachgefragt. Über die Belange, die mich betreffen (bzw. meinen Shop) fühle ich mich ausreichend rechtlich und steuerlich beraten und informiert. Dazu haben das die entsprechenden Leute auch gelernt und können dafür das nicht, was ich kann ;-)

    Viele Grüße
    Uta
     
  11. sileo
    sileo Erfahrener Benutzer
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    Und wenn die Ware gemischt mit 7% und 19% dann gilt der größere Wert. Nichts anderes habe ich gesagt.
     
  12. fellkuschltiere.de
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    Dazu gibts aber im Netz andere Meinungen, unter anderem hier von onlinesteuerrecht.de:

    "Was passiert aber, wen eine Warenzusammenstellung mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen erfolgt (z. B. ein Buch [7%] und eine CD [19%])?
    In einem solchen Fall müssen die Verpackungs- und Versandkosten entsprechend dem Verhältnis der Warenwerte in einen 19%igen und einen 7%igen Teil aufgeteilt werden."


    Viele Grüße
    Uta
     
  13. Andreas H.
    Andreas H. Erfahrener Benutzer
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    #13 Andreas H., 3. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 3. November 2012
    Naja, bei diesen Steuergeschichten sollte man schon halbwegs sattelfest sein und sich nicht immer nur auf den Steuerberater verlassen, denn die wissen auch nicht alles (was ich bei den Unmengen an Bestimmungen auch verstehen kann). Wenn dann nämlich mal etwas falsch war und die Prüfung erfolgt, ist man am Ende nämlich immer selbst dran und nicht der Steuerberater.

    Ich hatte mal eine Geschichte mit einem Lieferanten von uns, der Kleinunternehmer ist. Ich hatte ihn irgendwann mal gebeten, ab dem Jahreswechsel die Steuer auszuweisen. Er hatte mir dann zugesagt, dass er es ändert und ging zu seinem Steuerberater. Dieser hat ihm dann davon abgeraten und begründete das damit, dass es ja kein Vorteil für mich wäre, jetzt auf die bisherigen Einkaufspreise zusätzlich 19% MwSt aufgeschlagen zu bekommen. Diese könnte ich dann zwar wieder als VSt abziehen, aber ich müsste es vorher ja auch an den Lieferanten zahlen und somit wäre der Effekt gleich null. Da gingen bei mir gleich wieder die roten Lampen an und ich musste dem Steuerberater die Gesetzeslage erklären, denn gemäß UStG ist eine erneute Hinzurechnung der MwSt beim Steuerausweis ausdrücklich nicht vorgesehen und seine Empfehlung an unseren Lieferanten ist quasi eine Preiserhöhung um 19%. Dass die Steuer nicht ausgewiesen wird heißt nämlich noch lange nicht, dass sie nicht im Betrag enthalten ist. Ich erntete nur offene Münder..... Das nur als Beispiel, wie sehr man sich manchmal auf Steuerberater verlassen kann!
     
  14. sileo
    sileo Erfahrener Benutzer
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    Ich denke, diese Diskussion führt jetzt in eine Richtung, die mit diesem Forum nichts mehr zu tun hat. Es muß jedem selbst überlassen sein, wem er traut oder nicht. Es mag ja sein, dass Du, Andreas, der Fachmann in Steuerrecht bist. Anderen damit ein Halbwissen zu unterstellen finde ich nicht o.k.
    Ich muß für meine tägliche Arbeit nicht wissen, wie welcher Paragraph heisst, wenn ich wie was machen muß.. Ich muß wissen, was ich zu tun und zu lassen habe.
     
  15. Andreas H.
    Andreas H. Erfahrener Benutzer
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    Liebe Angelika, ich wollte hier niemandem zu nahe treten und auch niemanden beleidigen, aber ich denke, in einem Forum darf man auch mal seine Meinung sagen. Für mich ist es eben Halbwissen, wenn man mal irgendwann irgendwo was gelesen oder gehört hat aber eigentlich keine fundierte Quelle vorweisen kann.

    Was ich mit meinen Beiträgen lediglich sagen wollte ist, dass man sich nicht immer nur auf die Aussagen anderer verlassen sollte. Denn weder Steuerberater noch Finanzbeamte haben immer recht. Ein Steuerfachmann bin ich im Übrigen auch nicht (will ich auch wirklich beileibe nicht sein), aber ich weiß eben, was ich wissen muss. Und wenn man ein Unternehmen betreibt, steht es einem immer gut zu Gesicht, über bestimmte Dinge Bescheid zu wissen - vor allem dann, wenn man am Ende auch selbst für alles verantwortlich ist.