Hallo zusammen, ich habe bereits das Forum durchsucht, komme aber leider nicht klar....sorry, es wird etwas länger Folgender Sachverhalt: Wir sind beim Händlerbund (unlimited Mitglied) und nutzen demnach die Rechtstexte, bisher nur für unseren B2B-Shop, womit wir auch bis jetzt zufrieden waren. Wir planen ab Januar einen neuen B2C-Shop, in dem wir auch Paypal anbieten. Nach Erstellung der Rechtstexte steht nun u.a. folgendes (geltend für alle Zahlungsweisen) in den AGB: " Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen." Das möchte ich auf keinen Fall so formuliert haben, weil ich so keinerlei Reaktionsmöglichkeit habe. Lt. Händlerbund müssen wir das so schreiben, weil wir eine Sofortzahlungsart (hier Paypal) anbieten. Allerdings gilt es ja dann auch für Nachnahme oder Vorkasse...Sonst müsste man für jede Zahlungsart einen eigenen Absatz machen und auch die autom. Bestellbestätigung für jede Zahlungsart extra anpassen. Ich habe daraufhin sehr viele Onlineshops gefunden, die die AGB vom HB so übernommen haben, aber auch jede Menge Shops, die eben für jede Zahlungsart etwas anbieten, bei denen die Texte von anderen Anbietern erstellt wurden. Nun bin ich sehr verunsichert, was ich machen soll. Wechseln zu einem anderen Anbieter? Haben andere Anbieter auch passende Rechtstexte für ebay oder egun? Die AGB selbst anpassen? Wie formuliere ich dann die Bestellbestätigungen? Ein weiteres Thema sind Kundenbewertungen...die Bewertungen vom Händlerbund gehen ja verloren, wenn ich dort mal kündigen sollte....wie habt Ihr das gelöst? Kann mir hier jemand weiterhelfen, oder auch einen anderen Anbieter empfehlen. Da der Shop noch nicht live ist, können wir auch noch problemlos was ändern. Wir hatten bisher vor Vorkasse, Nachnahme und Paypal anzubieten. Beim Rechnungskauf sind wir uns noch nicht einig, welcher Anbieter es werden soll, aber das ist dann eher ein anderes Thema. Sorry, dass es so umfangreich ist, vielleicht hat ja jemand mal ein paar Minuten Zeit, eine Antwort zu verfassen. Danke schonmal und viele Grüße Susanne
Hallo Susanne, Ob andere Anbieter auch Rechtstexte für ebay oder egun haben, kannst Du bei den einzelnen Anbietern erfragen. Oder auf deren Webseite sehen. ebay haben vermutlich alle. Wenn du Dir Rechtstexte erstellen und hosten lässt (egal von welchem Anbieter) haftet die Kanzlei für die Korrektheit der Texte. Deshalb sollte man die Texte nie selber ändern. Wenn Du das machst, entfällt die Haftung. Schau Dir Janolaw oder die IT-Recht-Kanzlei an, die haben beide auch Anbindungen an den Shop. Möglicherweise könntest Du die Bewertungen importieren. Die IT-Recht arbeitet mit ShopVote zusammen, da würde ich nachfragen, ob das geht.
Danke für die schnelle Antwort... wir bieten noch gar keine Bewertungen an, von daher können wir noch frei wählen, welchen Anbieter wir nutzen...ich werde gleich mal mit IT-Recht telefonieren....
dazu passt auch dieses: Geprüfter Webshop reklamiert in meinen AGB (vom HB): Habe ich geändert, aber jetzt wäre ich ja vom HB nicht mehr abgesichert . Welchen Wissensstand habt Ihr zu dieser Klausel?
Hallo, hierzu kann ich Dir leider nichts sagen, vielleicht mal beim HB anrufen und dort nachfragen? Man hat mir mitgeteilt, dass ich nach Rücksprache Sonderklauseln in meinen AGB hinterlegen darf, muss man dann aber vom HB "absegnen" lassen, wohl wegen der Haftung. Sehe gerade, daß Du die AGB auch so vom HB übernommen hast....hat Dich das nicht gestört?
Gib das an den HB weiter, die müssen das rechtssicher anpassen, bzw. wenn die Dir sagen, "ne, ist richtig so", solltest du den Text lassen. Abgesehen davon, wird der nciht so wie so beim nächsten Abgleich vom HB überschrieben? Oder geht das bei dir nicht automatisch?
Der HB meinte, es hätte bisher keinen Händler gestört....ich kann mir das nicht vorstellen.... Ich denke deswegen sogar an einen Wechsel zu einem anderen Anbieter nach...
Antwort vom HB: 1. Die Angabe zu den Lieferfristen finden sich in dem von uns zur Verfügung gestellten Dokument "Zahlung und Versand". Diese Angaben sind ausreichend und rechtskonform. 2. Grundsätzlich kann der Online-Händler selbst entscheiden, wie der Vertrag mit dem Kunden zu Stande kommt sprich, ob seine Angebote im Shop verbindlich oder unverbindlich sind. Diese Wahl hat der Händler indes nicht mehr, sobald im Shop Sofortzahlungsarten, wie bspw. PayPal oder Sofortüberweisung angeboten werden. Denn dann sind die Angebote im Shop per se verbindlich. Das heißt der Kunde schließt den Kaufvertrag dann unmittelbar mit Abschluss der Bestellung. Der rechtliche Hintergrund liegt wie folgt: Bei Verwendung einer Sofortzahlungsarten wird bereits während des Bestellprozesses oder kurz nach Bestellung zur Zahlung aufgefordert. Deshalb muss bei Verwendung von Sofortzahlarten im Online-Shop bereits die Bestellung des Kunden zum Vertragsschluss führen, ohne dass es einer gesonderten ausdrücklichen Vertragsannahme bedarf. Das wiederum bedeutet, dass Ihre Angebote im Online-Shop verbindlich sein müssen. Andernfalls würde der Kunde mit der Zahlung in Vorleistung gehen, ohne zu wissen, ob der Vertrag tatsächlich von Ihnen angenommen wird. Sie müssen daher abwägen, ob Sie im Shop unverbindliche Angebote wollen und damit auf Sofortzahlungsarten verzichten müssen oder diese Zahlarten anbieten möchten, dann aber verbindliche Angebote unterbreiten.