AGB und Widerruf im Checkout als Dropdown möglich?

Thema wurde von Anonymous, 17. Dezember 2023 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #1 Anonymous, 17. Dezember 2023
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2023
    Hallo zusammen,

    im Checkout stören mich die recht großen Felder für AGB, Checkout und Datenweitergabe an Transportunternehmen. Der Kunde muss viel scollen und wenn die Mouse mittig ist und das Mousrad genutzt wird, scrollt man plötzlich innerhalb der Texte.

    checkout.jpg

    Daher wäre für mich eine schöne Lösung, die Texte / Felder als Dropdown darzustellen. Dann ist es platzsparend und der Kunde kann trotzdem den Text aufklappen und lesen.

    Hat jemand eine Idee, wie man das unsetzen kann? Im Forum habe ich nichts dazu gefunden.
     
  2. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Informiere Dich mal bei deinem Rechtsberater.
    Soweit ich weiß (keine Rechtsberatung !), muss der Kunde das nicht im Checkout bestätigen, ein Link auf der letzten
    Bestell-Seite genügt.
    Aber wenn man es bestätigen lässt, muss es gleich lesbar sein.
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Vielen Dank für die Info, ich habe mich mal erkundigt, da war ich wohl nicht auf dem aktuellen Stand. Dann schließt sich eine andere Frage an:

    Kann ich, wenn ja wie, an folgender Stelle eine Überschrift einfügen:

    checkout-2.jpg

    Im StyleEdit habe ich es nicht hinbekommen.
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Du musst es nicht bestätigen lassen, es reicht wenn es angezeigt wird oder wenn du es in den Bestellbestätigungen anhängst. Beides sind zwei verschiedene paar Schuhe. Wenn du das über ein Dropbox Menu realisierst, ist es nicht mehr rachtskonform, da es nict offenstictlich angzeigt wird.
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #5 Anonymous, 18. Dezember 2023
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2023
    Ich habe diese unnötigen Boxen schon vor 1-2 Jahren per CSS ausgeblendet und die AGB und Co stattdessen direkt im Bestellprozess verlinkt. Der Kd. muss dennoch die Checkbox bestätigen. Ich habe regelmäßig Anwälte als Kunden und hatte noch nie Probleme.

    Ich finde folgende Informationen.

    "3. Reicht ein Link oder brauche ich eine Checkbox?
    Es ist nicht erforderlich, dass Sie Ihren Kunden im Kaufprozess ermöglichen, die AGB mittels eines Klicks auf eine Checkbox zu bestätigen. Dies ist für die wirksame Einbeziehung von AGB rechtlich nicht erforderlich.

    Wichtig ist, dass der Kunde die Möglichkeit der Kenntnisnahme der AGB erhält. Es reicht daher vollkommen aus, wenn Sie die AGB gut sichtbar verlinken, transparent bezeichnen und der Kunde sie vor dem Bestellen einsehen kann.

    4. Einbeziehung von AGB: So kommt ein Vertrag zustande
    Das Landgericht Essen hat bereits im Februar 2003 in einem Urteil (Az. 16 O 416/02) entschieden, dass es ausreichend ist, wenn der Verkäufer auf der Bestellseite ausdrücklich auf die AGB hinweist. Der Hinweis war im Online-Shop direkt über dem Bestellbutton angebracht.

    Das Gericht entschied, dass dies von einem Kunden selbst bei flüchtiger Betrachtung nicht übersehen werden kann."

    QUELLE: eRecht24


    So sieht es bei mir aus:
    (Klick auf Widerrufsrecht oder AGB öffnet ein Pop Up Fenster, keine Seite, damit der Kd. schön bei der Bestellung bleibt)

    upload_2023-12-18_14-51-31.png
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Nachfolgend keine Rechtsberatung, nur ein Hinweis!
    Thema: Speicherbarkeit der Vertragsbestimmungen und AGB
    § 312i Abs. 1 Nr. 4 BGB
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Das wäre auch für mich eine perfekte Lösung, vielleicht kannst Du mir den CSS Code zur Verfügung stellen, dann könnte ich das auch umsetzen. Vielen Dank.

    Gruß
    Michael
     
  8. Anonymous

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    @xoys Du kannst in den Einstellungen einfach die Anzeige des Widerrufsrechts und der AGB deaktivieren, dafür braucht man kein CSS.
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Richtig, dann kann man sie aber auch nicht bestätigen, so wie es @O.C. gelöst hat.
     
  10. Anonymous

    Anonymous Administrator
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    @xoys Aber man kann das doch getrennt einstellen, ich wüsste nicht, das das nicht gehen sollte, die Anzeige deaktivieren und trotzdem bestätigen lassen.
     

    Anhänge:

  11. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Ich würde da auf jeden Fall noch mal den Rechtsberater fragen. Ich meine mal gelesen zu haben, dass der Kunde die Texte direkt und ohne Umwege lesen können muss, wenn man diese bestätigen lassen will.
     
  12. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Eben nicht (zumindest bei mir), sobald Du die Texte nicht anzeigen lässt, wird die Option zum Bestätigen ebenfalls nicht mehr angezeigt.
     
  13. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Also ich denke der einfachste und scheinbar auch sicherste Weg ist, kein Text und keine Bestätigung, dafür auf der letzten Seite die Links zu den AGB usw. gut zu platzieren. Im Gambio Standard finde ich das etwas unauffällig. Damit es für die Kunden besser ersichtlich wird, möchte ich gerne eine entsprechende Überschrift einbauen, weiß aber leider nicht wie/wo.
    checkout-2.jpg
     
  14. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #14 Anonymous, 19. Dezember 2023
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2023
    Nachfolgend keine Rechtsberatung, nur (noch einmal) ein Hinweis!

    Es müssen rechtliche Vorgaben eingehalten werden und deshalb sollte man sich unbedingt informieren. Die hier zuletzt dargestellte reine Verlinkung zu AGB reichte dem OLG Frankfurt am Main 2021 (Az. 6 U 81/21) nicht.