Hallo, Beispiel von einem Shop - Verkauf in ganze EU: Beispiel.1) alt: Lieferzeit: 1-6 Tage (Ausland abweichend) Beispiel.2) neu: Lieferbar: sofort (Lieferzeiten in EU) Wird die zweite Konfiguration mit neues Verbraucherrecht übereinstimmend? Erste Beispiel: nicht alle Kunden klicken auf "(Ausland abweichend)-Matrix und wenn ein Kunde z.B. aus Belgien sieht "Lieferzeit: 1-6 Tage", dann sofort denkt, dass Lieferzeit kann bis 6 Tage dauern, was ist nicht das Fall und sucht in anderem Shop, denn braucht den Artikel "schneller"... Mit dem zweitem Besipiel ist es sicherer, dass der Kunde die (Lieferzeiten in EU)-Matrix pruefen wird, und dann wird er genau sehen, dass z.B. nach Belgien Zusätzliche max. Lieferzeit 1 Tag ist, also dann ist sehr klar fuer ihn, dass Artikel am gleichen Tag geschickt, wird zu ihm naechste Tag kommen ...und nicht wie vorher er gemiant, dass Lieferung bis 6 Tage dauern kann?! Was meint ihr dazu? Wie kann man die zweite Beispiel ausarbeiten, damit mit neues Verbraucherrecht übereinstimmen wurde. Gruss Slavek
Du mußt die Lieferzeit angeben,Ab dem Moment, wo der Kunde bezahlt bis zum Eintreffen der Ware bei dem Kunden! Wenn manche Shops dort Lieferzeiten von 1 - 2 Tage stehen haben, ist das mit der Post kaum zu schaffen, es sei denn, man sitzt ständig vor dem Computer und schaut sich die Geldeingänge an.Daher bewegen sich diese Shops auf ziemlich dünnem Eis, denn es ist ein Abmahngrund!