Problem: Bei Ausland-Bestellungen verrechnen wir statt einer Pauschale die effektiven Versandkosten. Darum schreiben in den AGB, auf unseren Rechnungen etc., dass Kunden im Ausland warten sollen, bis wir eine angepasste Rechnung schicken. Das wird leider immer wieder überlesen, und eine Nachzahlung ist dann oft mit hohen Gebühren für die Auslandüberweisung verbunden. Darum wäre es praktisch, in diesen Fällen keine automatisch versendete Rechnung zu haben. Kann man das irgendwie erreichen? Ich vermute, nur durch Programmierung, denn ich glaube, dass der Versand des Bestätigungsmails unabhängig ist von Bezahl- und Versandart, nicht? Ich habe demnächst die VARIO Warenwirtschaft, vielleicht kann man dann das Gambio-Mail so anpassen, dass es nie mehr Rechnung mehr enthält, nur sagt "Bestellung im Shop erfasst". Einige Minuten später würde dann die WAWI je nach bestell-Land eine Rechnung verschicken oder die Meldung "Wir berechnen demnächst die effektiven Versandkosten". Habt ihr weitere Ideen, wie man die Problematik angehen könnte?
@sirtet Der Shop senden niemals automatisch eine Rechnung. Das was der Shop nach der Bestellung versendet ist eine Bestellbestätigung und auch als solche zu verstehen. Das bedeutet es ist nur eine Bestätigung, das die Bestellung eingegangen ist. Wenn du keine Mails aus dem Shop mehr senden willst, kannst du die gerne abschalten, dann kannst du manuell aus der Wawi diese senden, wenn du bereit bist.
Ich würde in dem Fall eine zusätzliche Versandart einrichten, die nichts kostet dafür aber deine Versandbedingungen enthält. Abgesehen davon musst Du im B2C die Versandkosten vor Kaufabschluß angeben. Das könnte teuer werden.
Ah ja, ich hatte die Positionen und Summen-Tabelle im Kopf. Danke. Wie meinst du das? Wo "enthlät"? In der Beschreibung der Versandart? Das hab ich so schon: Wichtig wäre, dass im Mail etwas erwähnt wäre. Aber das ist ja für alle Versandarten gleich, oder? Am liebsten hätte ich beim Bestätigungsmail Ausland etwas wie: Nur die Positionen ohne Summe aufgelistet und ein Hinweis "Rechnung mit Versandkosten folgt". Hmm, vielleicht einfach die Summe allgemein aus dem Bestätigungsmail entfernen? Andere als Vorkasse brauchen das ja ohnehin nicht. Dann ein allgemeiner Hinweis dass bei Vorkasse eine Rechnung folgt.
Bitte erkundige Dich unbedingt bei einem Rechtsberater, ob so etwas in der Schweiz bei Auslandsversand zulässig ist... Soweit ich weiß, muss der Endkunde im Bestellabschluss bereits über die tatsächlichen Versandkosten informiert sein!
Guten Morgen, ich denke immer mit dem Anwalt drohen oder empfehlen zum Anwalt zu gehen, das kann es doch nicht sein, weil die verlangen pro Brief 500 Euro oder mehr. Wenn ich danach gehen würde, müssten wir 99% unserer Lieferanten, die täglich zur Arbeit gehen und Steuern zahlen, beim Anwalt anschwärzen, weil überall ist irgendwo mal hier mal da was nicht zu 100%. Ansonsten hören sich Empfehlungen besser an, um es mal so auszudrücken. Auf die Frage zum Threat-Ersteller, man kann die Versandkosten auch konfigurieren. Bei Versandarten, Deutsche Post z.B. wenn man es nach Gewicht berechnet.
Schreib das in die Versandart rein, dann steht das auch direkt in der Bestellbestätigung. So eine Wischi-Waschi-Preisangabe mit "evtl. 25 CHF, aber wenn der Wind von osten bläst doch 30. Wenn dabei die Sonne scheint nur 27." wäre in Deutschland direkt ein Fall für die Abmahnanwälte. In Deutschland muss ein KONKRETER Versandpreis angegeben werden VOR Abschluß der Bestellung. Möglicherweise ist das bei Dir anders, daher solltest Du da einen Anwalt fragen, der sich damit auskennt.
Vermutlich würde ich es so machen, wie von Dir beschrieben: Die E-Mail Vorlage für Bestellbestätigung so anpassen, dass im Falle der entprechenden Versandart (Versandmodul) ($shipping_class/$shipping_method) (oder einer Lieferadresse mit Lieferland ($delivery_country) ungleich Schweiz) und Zahlungsweise ($PAYMENT_METHOD/$PAYMENT_MODUL) keine Summe zur Bezahlung, sondern der Hinweis auf eine folgende Rechnung kommt. Grundsätzlich bleibt die rechtliche Unsicherheit was die Versankosten betrifft damit bestehen. Aber die Kunden überweisen dann ziemlich sicher erstmal nicht. Bei Änderungen/Erweiterungen der Vorlage der Bestellbestätigung empfehle ich die recht nützlichen Module bei https://www.werbe-markt.de/?s=bestellbestätigung z.B. das kostenlose Modul "Bestellbestätigung personalisieren" , welches alle dafür von Haus aus existenten Variablen an dieser Stelle verfügbar macht. PS: Ich würde mir als Kunde in Eurem Shop noch eine Infoseite zu den angebotenen Zahlungsweisen wünschen. IMHO: Es droht hier keiner mit dem Anwalt. Ein Shopbetreiber sollte in jedem Fall den rechtlichen Rahmen kennen, in dem er sich bewegt. Die Preisangabe, die natürlich auch evtl. Versandkosten beinhaltet, ist (auch im Onlinehandel) in der Schweiz nach der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) und in Deutschland nach der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Abweichungen davon bzw. Verstöße dagegen können mit finanziell teils empfindlichen Bußen geahndet oder abgemahnt werden. Ich finde die Hinweise hier angebracht und denke @kai_holst und @Christian Mueller wollen nur nachdrücklich die Wichtigkeit unterstreichen, welche sich aus den drohenden Kosten ergibt. Nützliche Links zum Thema Preisangabe in der Schweiz könnten sein: - https://handelsverband.swiss/news/angabe-der-versandkosten-im-onlinehandel/ - https://www.seco.admin.ch/seco/de/h.../Preisbekanntgabe/onlinehandel_mit_waren.html - https://mll-legal.com/wp-content/uploads/2019/12/Leitfaden_preiswerbung_2017.pdf - https://www.mll-news.com/br-tool-bo...ng-von-schweizer-online-shops-ins-eu-ausland/
Danke @Pepe, sehr konstruktiv und ausführlich. Ja, hier droht niemand mit Anwalt. Mir kommt das fleissige Hinweisen auf Abmahnfallen manchmal auch kurz unnötig vor, aber ich finde es trotzdem gut, denke es ist schon angebracht, das Problem kann schnell akut und teuer werden, auch wenn's in der Schweiz entspannter ist diesbezüglich. Danke. Nochmal: Was genau meinst du mit "in die Versandart rein", wo "rein"? In den Namen, die Beschreibung, oder... was anderes gibt's glaube ich nicht.