BGH: Bitte um positive Bewertung kann unzulässige Werbung sein

Thema wurde von Anonymous, 19. September 2018 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    Nicht zu fassen für was man so alles verklagt werden kann...... :mad:

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  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    leider nix neues, schlimmer finde ich menschen die sich deswegen durch 3 Instanzen klagen, wenn der Kläger soviel Zeit und Geld hat soll er doch bitte einfach im Laden einkaufen und das internet meiden, einfach nur krank

    und hier Zitat, ist auch nicht besser
    "Die Richter stellten außerdem fest, dass es sich bei der Kundenzufriedenheitsbefragung in der Rechnungsmail um eine vergleichsweise geringe Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht handelt. Zutreffend wurde angemerkt, dass der Kunde die Bitte auch einfach hätte ignorieren können."

    bald wieder wie im mittelalter ....
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Is ja doll für was man heute alles in den Bau wandern kann. Wenn ich privat bestelle liegen immer 5-10 Flyer von anderen Firmen dabei. Da fühl ich mich auch immer belästigt :mad: aber das ist wahrscheinlich ok :eek:
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Also ich empfinde das in meinem Privaten Umfeld es auch extrem nerfig,
    wenn die alle immer und ständig um eine Bewertung betteln und einen ständig dran erinnern.:mad:

    Entweder der Kunde macht es freiwillig und macht es dann wann er meint oder er läst es.
    Aber dann noch den Kunden damit zu nerfen er solle doch bitte die Bewertung machen halte ich auch für unötige nötigung und belästigung.

    Auch wenn ich gucke von den letzden 100 Ebay käufen haben gerade mal 5 Leute ihren Einkauf bewertet.
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich warte ja immer noch darauf, dass bei entsprechenden Urteilen in einer Fußnote erklärt wird für wenn das Urteil rechtsverbindlich ist und für wen nicht. Entsprechend große Firmen müssen sich ja nicht an alles halten. Wer nur genug Lobbyarbeit leistet, der darf auch gerne mal ganz offiziell Teile des Grundgesetzes in die Tonne klopfen, wo den Kleinen existenzbedrohende Strafen für das Verschicken einer Mail angedroht werden.

    Ja, das nervt mich auch. (Positive!) Kundenbewertungen sind ein wichtiges Marketinginstrument. Nur sehe ich nicht ein, mit welchem Recht ein Verkäufer von mir fordert für ihn unentgeldlich Werbung zu machen.
    Das ist im Prinzip nichts anderes als lägen einer Warensendung von einem Onlineshop 50 Flyer bei, verbunden mit der Bitte diese bei meinem nächsten Spaziergang in umliegende Briefkästen zu werfen.
     
  6. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Da fahr ich lieber mit 150 durch ne Ortschaft. Da bekomm ich weniger Strafen.
    Oder ersatzweise dem Kunden voll eins auf die Fresse geben, da dürftest auch mit weniger davonkommen - Aber die Genugtuung dürfte weit aus mehr Wert sein.

    Ich finde es einfach abartig wegen was sich manche vor Gericht trauen. Normal sollte ein Richter den dazu verdonnern die Kosten für den Unsinn zu übernehmen und wenn er nochmal wegen so einer Kleinigkeit ein Gericht bemüht sollte der Kunde in Knast.
    Warum kann der Kunde nicht einfach dem Shop schreiben. HEy, bitte lass das, möchte das nicht. Dann wäre alles ohne Kosten und ohne 10 Leute stunden lnag zu bschäftigen erledigt gewesen.

    Es wird wegen jedem Fehlerschen direkt geklagt statt mal miteinander zu reden.
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    das ist heute normal und ist Vouge..:D;)
     
  8. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Schlimm finde ich , wenn ich ungefragt 5 und mehr E-Mails mit der bitte bekomme. Aber wenn man das in E-Mails packt, die der Kunde so wie so erhält....


    Schau Dir mal an, wie viele Leute dafür bezahlen Werbung für andere machen zu dürfen.
    Sie tragen Sportschuhe mit 3 Streifen oder einem Haken, Jacken mit einer Tatze, Taschen mit riesen Logos....
    Selbst bei Spielzeug aus billigem Plastik steht groß die Marke des Vorbildes

    Damit machen wir permanent Werbung für andere. Vielleicht sollte man umdenken und "das Privileg eine Bewertung abgeben zu dürfen" verkaufen :)
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Der Gedanke hat ja was. ;)

    Tatsächlich ist es aber doch so, dass niemand einen Trainingsanzug mit den drei Streifen trägt um Werbung für diese Firma zu machen, sondern weil das Tragen dieser Klamotten einen Imagegewinn verspricht.
    Wenn man den Leuten nur lange genug erzählt dass man cool und angesagt ist wenn man die Klamotten von XYZ trägt, dann glauben die das irgenwann.

    Das Problem ist jetzt nur, wie mache ich jemandem klar dass er die coolste Sau von allen ist, weil er seine Hornhautpflaster bei "Fersenstolz" kauft?
     
  10. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Weil Fersenstolz das beste für die gepflegte Hornhaut ist und erst durch eine 5-Sternebewertung seine volle Wirkung entfaltet. Sagt auch schon (behaupten wir einfach mal) Till Schweiger, ohne Fersenstolz mit 5-Sternebewertung bin ich nur ein (Achtung Lacher) "halber" Met.. äh Mann.

    Überzeugt? ;)
     
  11. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Aber Hallo!
    Ab sofort verwende ich nur noch die sexy Produkte von Fersenstolz!
    Bye bye Schruppscheibe, tschüss Flex!
     
  12. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Und wie fällt die Bewertung dazu aus? Jetzt bin ich aber mal gespannt ;) Oder wars das schon? Da hätte ich aber für eine 5-Sternebewertung mehr erwartet. Ohje, ob das dann überhaupt wirkt? ;)
     
  13. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Das meinte ich ja... das ist richtig nerfig...
     
  14. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Sorry. Nach "Til Schweiger" war ich raus. Die Erwähnung dieses Namens hat auf mich die gleiche Wirkung wie ein Nadelkissen auf eine Aufblaspuppe.