Habe soeben das aktuelle Update installiert v3.9.3.1 und voller Erwartung in Sachen EU-Datenschutz die oben genannten Seiten geöffnet. So weit mir bekannt, reicht es nicht aus einfach nur auf den besagten Seiten den Text "Die Datenschutzbestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen zu hinterlegen. Wie ich das Gelesen habe in Sachen EU-Datenschutzbestimmung, muss ein Kontrollkästchen zum anhaken als Pflichtfeld mit angezeigt werden und zwar genau über den absende Button! Und auf offenen Kontaktformularen wie die Callback Service Seite zusätzlich der Hinweistext: Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button uebersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage bzw. Kontaktaufnahme verwenden. Eine Weitergabe an Dritte findet grundsaetzlich nicht statt, es sei denn geltende Datenschutz-Vorschriften rechtfertigen eine Uebertragung oder wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden Ihre Daten umgehend gelöscht. Ihre Daten werden ansonsten gelöscht, wenn wir Ihre Anfrage bearbeitet haben oder der Zweck der Speicherung entfallen ist. Sie können sich jederzeit über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch in der Datenschutzerklärung dieser Webseite. Meine Frage... bin ich da falsch ????
Hast Du unter Shop Einstellungen -> Rechtliches auch die entsprechenden haken für die Checkboxen gesetzt? Ob so ein Hinweistext in das Callback-Formular muss, kann Dir nur Dein Anwalt sagen. Das kann jede Kanzlei anders sehen.
Vielen Dank für deine Antwort und Hinweis Aktuell habe ich seit gestern die Version v3.9.3.1 und soeben das Update DSGVO_3.1.3-3.9 heruntergeladen was bis v3.9.3.0 geht. Kann ich die Version DSGVO 1.0.3 für GX 3.9/3.9.3.0 für meinen Shop mit der Version v3.9.3.1 Updaten..?