Hallo zusammen, Ich habe eine Frage, ich habe folgende Situation, ein Kunde hat 2 Artikel bestellt, nun ist eins der Artikel als Vorbestellung, bedeutet: dieser Artikel wird erst Mitte April erscheinen, der andere Artikel ist vorrätig. Wie sollte man jetzt vor gehen mit der Rechnung? Denn der Kunde würde gerne 2 mal beliefert werden, 1x jetzt und 1x wenn die Vorbestellung da ist. Würdet Ihr 2 Rechnungen erstellen für 1 Bestellung, da die Bestellung getrennt wird? Oder würdet ihr die Rechnung einmal ausstellen (also mit den 2 Artikeln)? Aber wie macht ihr das mit dem Lieferschein? In meiner Branche (Modelleisenbahn) ist es üblich Vorbestellungen abzuschließen, da die Modelle oft in limitierter Auflage erscheinen ist dies auch sinnvoll. Ich habe es im Shop so eingerichtet, dass der Kunde den Artikel bereits jetzt bestellen kann, auch ein Hinweis steht da, dass der Artikel nur vorbestellt werden kann, Lieferung erfolgt erst nach erscheinen. Doch ich hatte nicht daran gedacht wenn jetzt ein Kunde ein vorrätiges Modell bestellt und dies mit einer Vorbestellung kombiniert.
Eine Rechnung ersellen (voll berechnen) und Lieferchein erstellen mit Hinweis, dass ein Artikel nachgeliefert wird und diesen mit 0 als Position markieren. Und da wir beide in fast gleicher Branche tätig sind, weiß ich wovon du redest. Bei mir ist es nicht anders, nur das ich mit Teilversand gegen Aufpreis als Option arbeite. Bei Vorkasse handle ich das so. Was bei mir über Klarna läuft dafür erstelle ich dann zwei Rechnungen. Ist weniger Aufwand mit Stornieren, wenn der Kunden einen Artikel doch nicht will.
Kommt auf das Unternehmen an. Bei einer GmbH oder ähnlichem (Bilanzierung), darfst du die Rechnung erst mit der kompletten Lieferung stellen. Hier wird die USt. mit Leistungsdatum fällig. Hier empfehle ich 2 Rechnungen. Bei Einzelunternehmen (Einnahme - Überschuss Rechnung), wie auch bei uns, wird die USt nach Zahlungseingang fällig. In dem Fall kannst du alles über eine Rechnung laufen lassen und einfach per LS Nachliefern.
Aus reiner Neugier: Wie wickelt Ihr sodann eine Garantie ab, wenn beispielsweise ein halbes Jahr fehlt und Ihr sofort fakturiert?
Wir gehen dort einen anderen Weg. In der Regel können wir sofort liefern. Ausnahmen sind für den Kunden konfektionierte Waren. Hier muss uns der Kunde erst seinen Stoff zusenden bis wir Fertigen können. Daher verbuchen wir die Einnahme sofort auf Geldtransit (1360). Damit führen wir sofort die MWSt. ab. Die Rechnungsstellung erfolgt dann nach Fertigung. Dies greift bei uns gerade beim Monats- und Jahreswechsel. Bei uns sind dort eh nur Zeitabstände von 2-3 Werktagen. Diese Artikel unterliegen auch nicht dem Widerruf. Hier gilt als Nachweis der Lieferschein, da bei gesamter Rechnungsstellung bei der 1. Lieferung die Nachlieferung des 2. Artikels angekündigt wird. Da zwischen Rechnungsstellung und Lieferung in der Regel auch der Postweg beachtet werden muss (Fristen gelten erst nach dem der Kunde die Ware erhalten hat), sollte man eh immer etwas Kulanter für den Kunden arbeiten.
Hier sollte der Betroffene in jedem Fall (s)einen Steuerberater konsultieren. Auch ein Einzelunternehmen kann zur Bilanzierung verpflichtet sein. Bei mir ist es so. Ich glaube ab 60.000€ Gewinn pro Jahr oder 600.000€ Bruttoumsatz im Jahr ist man auch als Einzelunternehmer zur doppelten Buchführung bzw. Bilanzierung verpflichtet. Aber dann bekommt man schon ein entsprechendes Schreiben vom Finanzamt.
Denkst Du das ein Hersteller sich auf den Lieferschein einlässt, wenn die Garantieabwicklung direkt über ihn läuft?
Wie kann denn die Garantie bereits laufen, wenn der Hersteller die Ware noch gar nicht geliefert hat? Das ist dann bestimmt der Fall, wenn eine Lieferzeit von 3 Monaten besteht. von der Änderung vor 2 - 3 Jahren von 50.000/500.000 auf 60.000/600.000 wusste ich. Wieder was gelernt
Es geht eher um den Fall, dass man selbst kein Hersteller ist. Bin kein Steuerberater/Jurist, daher nur meine persönliche Meinung und keine steuerliche/juristische Beratung: Korrekt wäre eigentlich, die weitere Rechnung rauszulassen, wenn die zweite Lieferung stattgefunden hat. Wäre das nicht im Einklang mit dem Steuergesetz? Auch kann ein Einzelunternehmer dazu verdonnert werden, die doppelte Buchführung zu machen. Hier gibt es, soweit ich weiß, halt 2 Besonderheiten: Gewinn oder Jahresumsatz
Regulär kann ich eine Ware oder Dienstleistung erst und nur bei Abwicklung bzw. Erbringung des Auftrages in Rechnung stellen. Somit in diesem Fall 1 x Rechnung für den sofort verfügbaren Artikel nebst Lieferschein; zweite Rechnung nebst Lieferschein für den nachzuliefernden , Vorbestellten Artikel. Somit ist man Buchhalterisch korrekt.
auch für dich wird es übersichtlicher sein, wenn du daraus 2 Bestellungen machst. Ändere die 1. Bestellung ab, dass nur der lieferbare Artikel drin ist und erstelle eine neue Bestellung mit dem vorbestellten Artikel. Dann hast du 2 Lieferscheine und 2 Rechnungen und du hast die Übersicht, dass diese Bestellung noch offen ist.