Extra Dropdownmenü/Box im Bestellvogang

Thema wurde von pema, 18. November 2013 erstellt.

  1. pema

    pema Erfahrener Benutzer

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    Wir möchten ab Dezember eine Verlosungsakton bei uns im Shop starten.
    Dabei soll allen Kunden vom 1.12 - 24.12 die Möglichkeit gegeben werden, daran teilzunehmen.
    Gibt es eine Möglichkeit im Bestellvorgang eine Checkbox oder ein Dropdownmenü einzubauen, bei dem die Kunden "Ja" oder "Nein" zur Teilnahme auswählen?
    Die Auswahlmöglichkeit muss dann aber irgendwo abgespeichert werden, damit wir am 24.12. den/die Gewinner aus dem Pool der Bestellungen auslosen können.
    Evtl. irgendwo in dem Bereich des Screenshots?
     

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  2. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    nutzt du den newsletter? Sonst könntest du diesen dafür rel. einfach nutzen.

    ps. agb und wrb samt checkbox raus aus dem checkout. muss da nciht mehr stehen.
     
  3. pema

    pema Erfahrener Benutzer

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    Danke Dennis, wir nutzen zwar den Newsletter aber nur für freiwillige Eintragungen.
    Es können also nur die informiert werden, die sich auch eingetragen haben.
    Der Nachteil dabei ist aber, dass neue Kunden, die ab dem 1.12 etwas bestellen, nicht gleich bei der Bestellung involviert werden.

    Und wie meinst du das mit den AGB und WRB? Ich dachte es reicht nicht aus diese einach auf der Homepage zu erwähnen und muss sie (bzw. einen Link zu ihnen) deutlich im Bestellvorgang platzieren.
     
  4. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    schon lange nicht mehr. laut TS (Trusted Shops) reicht der Link auf der BEstellzusammenfassung am ende aus.

    Den Newsletter könnte man über das Modul von Steffen (indiv Style) in der Registrierung abfragen. Den Text da kann man ja frei ändern. Bleibt die einwilligungs Mail für das Opt.In beim Newsletter wo man das Gewinnspiel noch mal erklären könnte und dann den Link hat.
    Wäre halt so ne JNotlösung die ohne großen Aufwand machbar wäre
     
  5. pema

    pema Erfahrener Benutzer

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  6. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    jap
     
  7. pema

    pema Erfahrener Benutzer

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    Ich habe es gerade bei uns im Testshop installiert, es funktioniert aber es kommen zahlreiche Fehler, wie bereits im Diskussionsbereich besprochen (keine oder doppelte E-Mails, Kundenkonten werden im Adminbereich falsch kategorisiert usw.).
    Weißt du, ob es eine neuere Version des Moduls von Steffen gibt? Konnte sonst nichts finden.
     
  8. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    läuft bei uns ohne bekannte probleme mit 2.14.0

    99% der fehler sind falsch eingebaute code stellen oder vergessen den cache zu löschen.
     
  9. pema

    pema Erfahrener Benutzer

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    Ok, ich probiere es nochmal mit "frischen" Dateien ;-)
     
  10. pema

    pema Erfahrener Benutzer

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    Ne also irgendwo schleicht sich wieder der Fehlerteufel ein.
    Das beste Ergebnis war, dass die Check-Box unter den Adressdaten erschien, dann nochmal in der Bestellzusammenfassung und ich am Ende 2 E-Mails zur Aktivierung bekommen habe, wobei die erste nicht mehr gültig war :-/
     
  11. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    dann beauftrag doch steffen einfach mit dem einbau. kostet ja nicht die welt
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  12. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    #12 Christian Mueller, 20. November 2013
    Zuletzt bearbeitet: 20. November 2013
    Nur mal so:
    Lass Dich bitte von einem Anwalt mit Schwerpunkt Wettbewerbsrecht beraten, bevor Du sowas machst.


    Die Teilnahme an einem Gewinnspiel darf nicht von der Entrichtung eines Einsatzes
    abhängig gemacht werden. Kostenpflichtige Gewinnspiele müssen behördlich genehmigt
    werden. Ein Einsatz liegt nicht nur dann vor, wenn ein Teilnehmer z. B. ein Los kaufen muss.
    Es gibt auch so genannte versteckte Einsätze, z. B. bei Zahlung eines Eintrittspreises oder
    Abschluss eines Kaufvertrages, wenn die Teilnahme an den Kauf einer Ware gebunden ist.
    Kein Einsatz ist allerdings das Porto für einen Brief, mit dem die Teilnahme übermittelt wird.
    Liegt eine behördliche Genehmigung nicht vor, macht sich der Veranstalter strafbar nach den
    §§ 284 und 286 des Strafgesetzbuches (StGB).

    Quelle: IHK Trier

    Heisst für Dich: Verlosung genehmigen lassen oder JEDER muss daran teilnehmen können, ohne Einsatz.
    JEDER heisst, daß die Lösung eines Rätsels als Zugang zur Verlosung so einfach sein muss, daß es JEDER lösen kann. Auch der Dümmste!

    (Was auch erklärt warum die meisten Preisausschreiben so dämlich sind)
     
  13. pema

    pema Erfahrener Benutzer

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    Danke euch beiden für die Hinweise und Tips.
    Dann werden wir erstmal die ganze Aktion überdenken und einen neuen Plan entwerfen.
    Vielen Dank!