Hallo, Heute wurde ich mal wieder etwas aufgeschreckt nach einem Artikel der IT-Recht-Kanzlei. Und zwar müssen ja unmittelbar vor der Bestellung durch den Kunden noch einmal die wesentlichen Artikeleigenschaften jedes Artikels noch einmal aufgeführt werden. Gambio löst das über einen Link bei jedem Artikel "Alle Detail Informationen zum Produkt" Juristisch gibt es hier folgende Probleme: 1. Eine Verlinkung ist laut IT-Recht-Kanzlei nicht erlaubt, es muss in Textform unmittelbar dargestellt werden (was natürlich bei evtl. 150 kleinen Artikeln im Warenkorb katastrophal unübersichtlich wird) 2. Es wird die Artikelbeschreibung verlinkt. Allerdings dürfen nur wesentliche Eigenschaften angegeben werden. Artikelbeschreibungen enthalten oft auch Werbetexte, andere Hinweise usw. Diese sind hier nicht erlaubt. Aktuell kann man nur hoffen nicht abgemahnt zu werden. Shops die Textilien verkaufen sind aktuell schon betroffen.Allerdings betrifft das JEDEN Shop egal welche Artikel verkauft werden. Es wird hier aktuell nur (noch) nicht abgemahnt. Hier der Link zum Artikel: https://www.it-recht-kanzlei.de/angabe-wesentlicher-eigenschaften-checkout-textilien-abmahnung.html
auf der letzten Seite, also dort wo der Kunde auf "Zahlungspflichtig bestellen" klickt, stehen die wesentlichen Merkmale: