Gesetzesänderung Buttonlösung zum 01.06.2012

Thema wurde von Jens aus Berlin, 27. März 2012 erstellt.

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  1. Jens aus Berlin

    Jens aus Berlin Erfahrener Benutzer

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    Hallo,

    ich habe heute auf der Website www.e-recht24.de gelesen, das zum 01.06.2012 eine mal wieder neue Gesetzesänderung für Shopbetreiber geben wird. Diese nennt sich dann Buttonlösung.
    Wird es dazu von Gambio rechtzeitig ein Update für diese Änderung geben?

    Hier der Inhalt der Meldung:

    Am 02.03.2012 hat der Bundestag die so genannte Button-Lösung beschlossen. Umgesetzt werden muss die Gesetzesvorgabe voraussichtlich schon zum Juni 2012. Wir zeigen Ihnen, was Sie zur neuen Button-Lösung wissen müssen.
    Was ist die “Button-Lösung“?

    Die Button-Lösung soll den Verbraucher in erster Linie vor so genannten Abofallen und Leistungen schützen, bei denen auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, dass kostenpflichtigen Leistungen angeboten werden.
    Leider ist der Gesetzgeber hier etwas über das Ziel hinaus geschossen und verlangt, dass die Regelung bei allen kostenpflichtigen Verträgen von Unternehmern mit Verbrauchern im Internet umgesetzt wird.
    Was heißt das für Verträge im Internet?

    Der Unternehmer muss den Verbraucher deutlich mittels Schaltfläche (Button) mit der Bezeichnung „zahlungspflichtig bestellen“ vor Abschluss des Vertrages konfrontieren.
    Zwar schreibt das Gesetz nicht unbedingt die Verwendung einer Schaltfläche (Button) vor. Die Alternative ist aber eher unbestimmt formuliert und lautet:
    Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
    Bis zu einer gerichtlichen Klärung sollten sich Unternehmer deshalb besser an die Lösung Button + Bezeichnung „zahlungspflichtig bestellen“ halten. Hier wird es mit Sicherheit zu gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit anderer Darstellungen und Bezeichnungen kommen.
    Bisher oft verwendete Formulierungen wie „Weiter“, „Bestellen“ oder "Bestellung abschließen“ sind jedenfalls NICHT ausreichend.
    Welche weiteren Informationen müssen erteilt werden?

    Weiter muss der Unternehmer vor der Bestellung zusätzliche Informationen klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen.
    Diese sind:
    • die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung,
    • den Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Abgaben, zusätzlich anfallender Fracht-, Liefer- oder Zustellkosten sowie aller sonstigen Kosten,
    • bei Dauerschuldverhältnissen deren Laufzeit und die Kündigungsmodalitäten,
    • gegebenenfalls die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht.
    Was gilt bei Verträgen zwischen Unternehmern (b2b)?

    Die Regelung gilt nur im Bereich Fernabsatz, also im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern.Reine b2b-Verträge sind nicht betroffen. Wenn jedoch Verträge mit Verbrauchern UND Unternehmern geschlossen werden, muss die Button-Lösung eingehalten werden.
    Was gilt auf Plattformen wie eBay?

    eBay hat sich im Laufe des Gesetzgebungsprozesses dafür stark gemacht, dass auf diesbezüglichen Plattformen auch Bezeichnungen wie „Gebot abgeben“ oder „Gebot bestätigen“ genügen. Hier liegt es in der Pflicht der jeweiligen Plattformanbieter, die Button entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu gestalten.
    Was ist die Folge, wenn die Button-Lösung nicht umgesetzt wird?

    Zum einen stellt dies einen abmahnfähigen Rechtsverstoß dar. Der Gesetzgeber ist aber noch einen Schritt weiter gegangen. Verträge, die ohne entsprechenden Button geschlossen werden, gelten als nicht wirksam abgeschlossen. Vereinfacht gesagt, der Unternehmer hat keine Anspruch auf Bezahlung.
    Ab wann genau gilt die Button-Lösung?

    Das entsprechende Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Geschieht dies noch im März, tritt die Button-Lösung zum 01.06.2012 in Kraft.


    Ich finde persönlich das diese neuer Voigaben übertrieben sind, aber man kann es ja nicht ändern


    Gruß Jens
     
  2. Günter M.

    Günter M. Erfahrener Benutzer

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    Hi.Such mal im Forum unter Button Lösung.Da haben Gambio und diverse Mitglieder schon was zu geschrieben. Gmbio selber schrieb das hier was gemacht wird sobald der Gesetzesdurchlauf vollzogen ist.Noch haben wir etwas Zeit. Auf jedenfall sollte man abwarten bis der Finale Button komt. Sonst wird man bestimmt direkt in die Abmahnfalle kommen;-)
     
  3. Moritz (Gambio)

    Moritz (Gambio) Administrator

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